In Deutschland ist nicht nur die Energieversorgung unsicher geworden, sondern es gibt auch akute Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln, insbesondere für Kinder. Dafür trägt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gleich dreifach die Verantwortung. Erstens hat er sich bislang nicht um eine sichere Versorgung gekümmert. Zweitens haben seine kinderfeindlichen Corona-Maßnahmen dazu geführt, dass jetzt gleichzeitig viel mehr Kinder an ganz anderen Krankheiten erkranken und neben Hustensaft auch Betten auf den Intensivstationen für Kinder knapp werden, was durch COVID-19 selbst nie der Fall war. Drittens war er seinerzeit engster Berater der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die niedrige Festpreise und hohe Rabatte insbesondere für Generika einführte, die nun zum Mangel beitragen. Viele Medikamente werden in Deutschland nur noch bezahlt, wenn sie von einem einzigen besonders günstigen Lieferanten in China oder Indien stammen. Wenn dieser nicht liefern kann oder lieber zu einem höheren Preis in ein anderes Land liefert, haben die deutschen Patienten das Nachsehen. Dagegen sparen die Krankenkassen Geld, wenn Medikamente ganz fehlen oder die Patienten auf teurere Alternativen ausweichen, aber nur den niedrigen Festpreis erstattet bekommen.
Nun meint Herr „Lauterbach: ‚Wir werden Preisgestaltung von Kinderarzneien radikal ändern.'“ Doch schon seine Ursachenanalyse ist falsch: „Wir haben es mit der Ökonomisierung auch in der Arzneimittelversorgung mit patentfreien Medikamenten übertrieben.“ Nein, er selbst hat zu einer unökonomischen Über- und Fehlregulierung beigetragen, die er nun durch weitere Regulierung korrigieren will. Dazu hat er ein „Eckpunktepapier“ vorgelegt. Knappe Medikamente für Kinder (oder mit zu wenig Anbietern) erhalten so eine neue Preisobergrenze, die beim Anderthalbfachen der bisherigen Festpreise liegt. Sowohl sozialstaatlich als auch marktwirtschaftlich richtig wäre es hingegen, jedem Patienten einen höheren Preis zu erstatten, wenn eine Lieferung zu einem festgelegten niedrigeren Preis nicht möglich ist. Ansonsten wird eine Versicherungsleistung doch nur vorgetäuscht, aber nicht erbracht. Weiterhin will der Bundesgesundheitsminister für bestimmte Medikamente die Herstellung eines gewissen Anteils in der EU vorschreiben sowie eine mehrmonatige Lagerhaltung. Besser wäre eine weniger protektionistische Diversifikation, z. B. für Generika jeweils mindestens zwei oder drei Lieferanten mit relevantem Anteil aus unterschiedlichen Ländern. Auch das ließe sich marktwirtschaftlich organisieren, indem nicht mehr der niedrigste Preis vorgeschrieben wird, sondern die drei niedrigsten Preise berücksichtigt werden oder im Rahmen einer Auktion das drittniedrigste Gebot allgemein gezahlt wird. 