Der ‚EuGH verbietet Vertrauensarbeitszeit […]‘ und das ‚Bundesarbeitsgericht verlangt ständige Erfassung aller Arbeitszeiten‘. Das will nun das Bundesarbeitsministerium unter Leitung des SPD-Ministers Hubertus Heil auf wirklich alle Arbeitsverhältnisse ausweiten. Selbst Wissenschaftlern soll das „Denken am Wochenende verboten“ und das Labor bzw. Büro gesperrt werden. Das passt zum ‚Geplante[n] Beschäftigungsverbot von Postdocs nach drei Jahren‘. Wissenschaftlicher Nachwuchs soll sich in Deutschland gefälligst umsonst weiterqualifizieren. Dann muss die Arbeitszeit auch nicht erfasst werden, da es sich ohnehin nur noch um ein Hobby in der Freizeit handelt. Professionelle Wissenschaftler werden hingegen wie auch viele andere Hochqualifizierte zum Auswandern gedrängt.
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Geplantes Beschäftigungsverbot von Postdocs nach drei Jahren
Am Freitag hat das von Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitete Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorschläge zur „Reform des WissZeitVG“ vorgelegt. Sogleich gab es Kritik von allen Seiten daran: „»Kaum zumutbare Arbeitsbedingungen drohen sich weiter zu verschlechtern«“. So gibt es einen Protestaufruf von Kollegen: „Nivellierung statt Novellierung: Kritik an der geplanten Reform des WissZeitVG aus Sicht der Professorinnen und Professoren“. Den Hauptkritikpunkt teile ich: Die maximale Befristungsdauer für Postdocs soll nach dem Willen des Ministeriums von sechs auf drei Jahre verkürzt werden mit dem absurden „Ziel: Wir schaffen frühere Planbarkeit insb. durch Absenkung der Höchstbefristungsdauer“. Doch damit ist eine wissenschaftliche Karriere nach der Promotion gar nicht mehr planbar. Es wäre deshalb ehrlicher, gleich alle Alternativen zur Juniorprofessur zu verbieten, wenn man das denn wirklich möchte.
Bei den Mindestvertragslaufzeiten, vor der Promotion für den Erstvertrag drei Jahre, nach der Promotion zwei Jahre, bin ich der gegenteiligen Ansicht der anderen Kritiker, nämlich dass solche Mindestvertragslaufzeiten und damit auch ihre Verlängerung schädlich sind (siehe ‚Diskussionspapier zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz‘ und ‚Be- statt Entfristung von Qualifizierungsstellen an Hochschulen‘). Diskutierbar ist, ob die Hochschulen, vielleicht auch nur in manchen Fächern und für bestimmte Aufgaben, mehr wissenschaftliche Dauerstellen für bereits Qualifzierte unterhalb von Professuren brauchen. Das sollte dann aber nicht über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt werden, sondern über die Schaffung zusätzlicher Dauerstellen und eine entsprechend langfristige Finanzierung über die Länder und gegebenenfalls indirekt durch den Bund. Die Rendite von Bildung und Forschung ist hoch, weshalb auch mehr Gelder für Professuren und den wissenschaftlichen Nachwuchs gut angelegt wäre. Faktische Beschäftigungsverbote für hochbegabte Promovierte sind hingegen offensichtlich schädlich. Durch die Proteste dämmert das jetzt vielleicht auch langsam den verantwortlichen FDP-Politikern (siehe diesen Tweet des zuständigen Staatssekretärs).
Diskussionspapier zu personalen Versorgungsbetrieben
Vorgestern und damit noch im Februar ist das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 2/2023 mit dem titelgebenden Thema „Personale Versorger als spezifische Dienstleister“ erschienen. Es basiert wieder auf den Folien eines alten Vortrags von mir und hat folgende Zusammenfassung:
Personale Versorgungsbetriebe bieten personalintensive Dienstleistungen an, auf die ihre nicht unbedingt selbst zahlenden Kunden angewiesen sind und teilweise sogar einen Rechtsanspruch haben. Es handelt sich um personenzentrierte Dienstleistungsbetriebe mit einer gewissen Größe und anderen charakteristischen Eigenschaften, die zu Managementproblemen führen und einer institutionenökonomischen Analyse zugänglich sind.
Beitrag zur Entwicklung von Vorstandsabfindungen von ORDO angenommen
Das ‚Diskussionspapier zur weiteren Entwicklung von Vorstandsabfindungen‘ von Frau Schottmüller-Einwag und mir wurde in einer überarbeiteten Version von ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft zur Veröffentlichung angenommen. Dort war bereits unser Beitrag „Zur Empfehlung von Abfindungsobergrenzen für Vorstandsmitglieder“ erschienen (siehe auch ‚Diskussionspapier zur Empfehlung von Abfindungsobergrenzen‘). Die wichtigste Erkenntnis des aktuellen Beitrags ist, dass die Zahl der Abfindungen nicht signifikant sinkt im Zeitablauf, die durchschnittliche Abfindungshöhe hingegen schon, während zunehmend andere Zahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder erfolgen. Empfehlungen wirken also durchaus, aber nicht unbedingt nur so wie beabsichtigt.
Diskussionspapier zu Wettbewerb im akademischen Karriereverlauf
Heute habe ich das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 1/2023 fertiggestellt mit dem Titel und Thema „Wettbewerb im akademischen Karriereverlauf“. Es soll, gegebenenfalls überarbeitet, weshalb ich auch hier für Anregungen dankbar bin, in einem Sammelband erscheinen. Die Zusammenfassung lautet:
Wettbewerb spielt in den verschiedenen Phasen einer akademischen Karriere eine Rolle. Er fängt schon im Kindergarten an und hört nach der Pensionierung nicht auf, ist jedoch im Bemühen um die erste Professur auf Lebenszeit am größten. Neben der Wettbewerbsintensität ändern sich auch die Wettbewerbskriterien und die angestrebten Ziele im Laufe der Karriere und langfristig sogar für das gesamte Hochschulsystem.
Senat will Wilhelm und Westfalen canceln
Der „Senat spricht sich für Namensänderung der Universität aus“. Es war zwar lediglich eine Probeabstimmung am 25. Januar, doch der rechtswirksame Beschluss am 5. April ist nur noch eine Formsache. Niemand stimmte dagegen, neben dem durchaus problematischen Kaiser Wilhelm II. auch Westfalen aus dem Namen der Westfälischen Wilhelms-Universität zu streichen. Meiner Ansicht nach sollte man die ‚Westfälische Wilhelms-Universität Münster nicht umbenennen, sondern auf Wilhelm I. beziehen‘. Westfälische Universität Münster oder ein Bezug auf Fürstbischof Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels, unter dem die Universität 1780 gegründet worden war, wären ebenfalls Möglichkeiten gewesen, die aber wohl nicht dem heutigen Zeitgeist entsprechen. Die Gruppen innerhalb der Universität sowie die breite Öffentlichkeit durften zwar mitdiskutieren, wurden aber nicht systematisch befragt. In der nicht repräsentativen Umfrage des Westfälischen Anzeigers ist eine breite Mehrheit gegen die Umbenennung (siehe „Uni Münster bekommt neuen Namen – Zeitplan für Umbenennung steht“).
BFuP akzeptiert Beitrag zur Einkommenssteigerung durchs Studium
Mein ‚Diskussionspapier zur Einkommenssteigerung durchs Studium‘ wurde mit einigen Überarbeitungen von der wissenschaftlichen Zeitschrift Betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre (BFuP) zur Veröffentlichung angenommen und wird im Laufe dieses Jahres als Artikel erscheinen. Das ist eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, wie wichtig Bildung für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist. Jeder Einzelne profitiert davon, insbesondere bei kluger Wahl des Studiengangs, aber auch die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei muss und sollte nicht jeder Akademiker werden, sondern eine gute betriebliche Ausbildung ist ebenfalls viel wert, nicht nur, aber auch finanziell.
Wechsel meiner Alumnigruppe zu LinkedIn
Bei XING leite ich die Gruppe „Alumni der Betriebswirtschaftslehre bei Professor Dilger“ (siehe ‚Zehn Jahre Alumnigruppe‘). Doch am 11. Januar 2023 will XING alle Gruppen abschaffen und löschen, weil sie nicht mehr genug Profit abwerfen. Die Betreiber und Mitglieder der vielen Gruppen sind dem Unternehmen dabei völlig egal, was ich für einen geschäftlichen Fehler halte. Als Alternative biete ich nun eine Gruppe bei LinkedIn an mit dem Namen „Alumni von Prof. Dr. Alexander Dilger“. Bislang sind wir dort zu zweit. Mal sehen, wie viele der zuletzt 79 Mitglieder (vor Corona war der Höchststand 86) bei XING noch wechseln. Auch andere (ehemalige) Studenten, Doktoranden etc. sind willkommen. Für die aus Münster gibt es noch den „Freundeskreis des Centrums für Interdisziplinäre Wirtschaftsforschung (CIW)“ und „AlumniUM“ als Alternativen oder auch Ergänzung.
Künstliche Intelligenz kann gut schreiben und sinnvoll antworten
Vor ein paar Tagen habe ich etwas mit ChatGPT experimentiert. Es handelt sich um eine künstliche Intelligenz, die Fragen beantworten bzw. Dialoge führen und ziemlich gute Texte verfassen kann, sogar in deutscher Sprache. Es gibt bereits die Sorge, dass wir demnächst keine Hausarbeiten mehr schreiben lassen können, weil das Programm besser schreibt als durchschnittliche Studenten. Vielleicht kann man Texte der künstlichen Intelligenz sogar daran erkennen, dass sie weniger Fehler macht als normale Menschen (siehe „How to spot AI-generated text“). Irgendwann wird sie besser schreiben können als ich, nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich. Aktuell kann ich das Programm jedoch noch nicht meinen Blog schreiben lassen, weil seine Datengrundlage nur bis 2021 reicht. Diese künstliche Intelligenz weiß nicht, was 2022 passiert ist, und durchsucht dafür auch nicht das Internet.
Diskussionspapier zu Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen
Bereits heute ist das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 12/2022 erschienen mit dem Titel und Thema „Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen“. Denn es ist die Verschriftlichung meines Berufungsvortrags bzw. der Präsentationsfolien dazu und diesen Vortrag habe ich vor genau zwanzig Jahren am 12. Dezember 2002 in Münster gehalten. Inhaltlich geht es darum, dass die betriebliche Mitbestimmung im künstlerischen Bereich zu differenzieren ist und nur Künstler bei künstlerischen Fragen mitbestimmen sollten, aber alle Beschäftigten bei anderen, z. B. wirtschaftlichen Angelegenheiten.