Der ‚EuGH verbietet Vertrauensarbeitszeit […]‘ und das ‚Bundesarbeitsgericht verlangt ständige Erfassung aller Arbeitszeiten‘. Das will nun das Bundesarbeitsministerium unter Leitung des SPD-Ministers Hubertus Heil auf wirklich alle Arbeitsverhältnisse ausweiten. Selbst Wissenschaftlern soll das „Denken am Wochenende verboten“ und das Labor bzw. Büro gesperrt werden. Das passt zum ‚Geplante[n] Beschäftigungsverbot von Postdocs nach drei Jahren‘. Wissenschaftlicher Nachwuchs soll sich in Deutschland gefälligst umsonst weiterqualifizieren. Dann muss die Arbeitszeit auch nicht erfasst werden, da es sich ohnehin nur noch um ein Hobby in der Freizeit handelt. Professionelle Wissenschaftler werden hingegen wie auch viele andere Hochqualifizierte zum Auswandern gedrängt.
Archiv des Autors: Alexander Dilger
Volksentscheid für klimaneutrales Berlin bis 2030 scheitert
Der „Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral“ ist gescheitert: „Das Änderungsgesetz zum Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz wurde nicht angenommen.“ Denn das Quorum von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten wurde klar verfehlt, es fehlten 165.308 Stimmen. Doch immerhin 442.210 Berlinerinnen und Berliner stimmten für diesen Unsinn und „nur“ 423.418 dagegen. Das ist eine Mehrheit von 51 Prozent der gültigen Stimmen, aber es sind eben auch nur knapp 73 Prozent der benötigten 607.518 Stimmen dafür. Insgesamt entscheidet also das Volk selbst in Berlin vernünftig trotz einer millionenschweren Kampagne plus massenmedialer Unterstützung insbesondere vom aktivistischen statt neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ein absurdes Anliegen, welches weder rechtlich noch wirtschaftlich oder auch nur technisch umsetzbar gewesen wäre.
Berlin kann gar nicht für sich genommen bis 2030 klimaneutral werden bzw. seine Nettoemissionen an Treibhausgasen auf null reduzieren. Das ist aber auch kein sinnvolles Ziel und den immensen Kosten, nicht nur finanziell, sondern auch sozial und an Lebensqualität, steht gar kein Nutzen gegenüber, zumal diese Symbolpolitik keinerlei direkte Auswirkungen auf das Weltklima hat und andere abschreckt. Auch ganz Deutschland und selbst die EU sind keine global relevanten Akteure mehr in dieser Hinsicht und müssten versuchen, nach den USA auch China und Indien zu mehr Klimaschutz zu bewegen, wofür diese aber ganz sicher nicht ihre Wirtschaft und Bevölkerung massiv schädigen werden, wie dies die deutschen Klimaaktivisten als schlechte Verlierer auch nach dieser Abstimmungsniederlage weiter versuchen werden.
Wissing setzt Ausnahme vom pauschalen Verbrennerverbot durch
Die ‚EU beschl[oss] Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren‘, doch dann wollte Bundesverkehrsminister Volker ‚[…] Wissing [das pauschale] Verbrennerverbot blockieren‘, weil eine Bedingung der FDP nicht eingehalten worden war, nämlich eine Ausnahme für E-Fuels. Die Grünen tobten, doch Bundeskanzler Olaf Scholz trug das mit, womit das allgemeine Verbot ohne Ausnahme nicht mehr durchsetzbar war. „Deutschland und EU einigen sich im Verbrenner-Streit“, wobei Deutschland bzw. die FDP sich vollständig durchgesetzt haben, nämlich Neuwagen mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 noch zugelassen werden dürfen, wenn sie ausschließlich ohne Nettoemissionen von Kohlendioxid betrieben werden.
Wie das technisch und juristisch genau umgesetzt wird, muss noch geklärt werden, doch politisch ist die Entscheidung klar. Sie ist besser als das geplante pauschale Verbot, allerdings schlechter als ein kompletter Verzicht auf dieses Verbot durch die EU, dem sich der Rest der Welt nicht anschließt und welches nicht nur den europäischen und insbesondere auch deutschen Autoherstellern schadet (oder zumindest ihren Beschäftigten in der EU), sondern auch den Konsumenten und sogar der Umwelt, da die Grünen für Elektroautos lieber mehr Kohle verbrennen, statt Atomstrom zu nutzen. Es werden auch noch viele Millionen zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren jahrzehntelang herumfahren und nun vielleicht eher E-Fuels nutzen, wobei deren Produktion bislang zu teuer und ineffizient ist. Doch wenn sie sich ohnehin nicht am Markt durchsetzen können, muss man sie auch nicht verbieten. Immerhin wird jetzt die gute und noch weiter verbesserbare Technologie des Verbrennungsmotors nicht ganz verboten.
Konkurrierende Wahllisten der AfD in Bremen nicht zugelassen
Heute wurde die „AfD in Bremen von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen“, und zwar endgültig und auch in Bremerhaven, wofür es letzte Woche vom Wahlbereichsausschuss noch eine Zulassung gegeben hatte. Es handelt sich hier nicht um einen undemokratischen Ausschluss eines unliebsamen Wettbewerbers durch die etablierten Parteien, sondern die AfD hat diesen Ausschluss ganz allein zu verantworten. Denn zwei verschiedene Landesvorstände reichten konkurrierende Listen für die AfD Bremen ein und der durch die Schiedsgerichte besser legitimierte Notvorstand lud nicht alle Parteimitglieder ordentlich ein, sondern wies nur allgemein über die Presse auf seine Aufstellungsversammlung hin. Der konkurrierende Rumpfvorstand wurde vom Bundesvorstand unterstützt, der damit dem eigenen Bundesschiedsgericht widersprach, was die mangelnde Rechtstreue in der AfD unterstreicht. Vom Chaos der AfD dürften die Bürger in Wut (BIW) profitieren, die aus der Rechtsstaatlichen Offensive (Schill-Partei) hervorgingen und nach der Wahl mit Bündnis Deutschland fusionieren wollen.
Macron erhöht Renteneintrittsalter auf 64 Jahre ohne direkte Parlamentszustimmung
Frankreichs Präsident Emmanuel „Macron rechnet mit Umsetzung der Rentenreform bis Jahresende“. Letzte Woche hat seine Minderheitsregierung eine offene Abstimmung im Parlament dazu gescheut, sondern eine Sonderregelung der französischen Verfassung in Anspruch genommen, wonach ein Gesetz auch ohne Parlamentszustimmung in Kraft treten kann, wenn die Opposition das nicht durch ein erfolgreiches Misstrauensvotum verhindert. Doch gleich zwei Misstrauensanträge scheiterten am Montag, weil sieben Stimmen dafür fehlten. Teilweise gewaltsame Proteste auf der Straße gehen allerdings weiter.
Eine Mehrheit der Franzosen lehnt die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahren ab, während die Deutschen eine Erhöhung von 65 auf 67 Jahren ohne Murren hinnehmen, um dann jüngere Rentner in Frankreich und anderen Euro-Mitgliedern querzusubventionieren. Inhaltlich ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters in Frankreich richtig angesichts einer stärker gestiegenen und weiter steigenden Lebenserwartung und eines unterfinanzierten Rentensystems. Trotzdem wäre es wichtig, mehr Franzosen davon zu überzeugen und für echte Mehrheiten dafür zu werben. Sonst drohen noch mehr gewaltsame Proteste und auch eine Rückabwicklung unter dem nächsten Präsidenten, der (oder die) vielleicht sogar deswegen gewählt wird.
Geplantes Beschäftigungsverbot von Postdocs nach drei Jahren
Am Freitag hat das von Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitete Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorschläge zur „Reform des WissZeitVG“ vorgelegt. Sogleich gab es Kritik von allen Seiten daran: „»Kaum zumutbare Arbeitsbedingungen drohen sich weiter zu verschlechtern«“. So gibt es einen Protestaufruf von Kollegen: „Nivellierung statt Novellierung: Kritik an der geplanten Reform des WissZeitVG aus Sicht der Professorinnen und Professoren“. Den Hauptkritikpunkt teile ich: Die maximale Befristungsdauer für Postdocs soll nach dem Willen des Ministeriums von sechs auf drei Jahre verkürzt werden mit dem absurden „Ziel: Wir schaffen frühere Planbarkeit insb. durch Absenkung der Höchstbefristungsdauer“. Doch damit ist eine wissenschaftliche Karriere nach der Promotion gar nicht mehr planbar. Es wäre deshalb ehrlicher, gleich alle Alternativen zur Juniorprofessur zu verbieten, wenn man das denn wirklich möchte.
Bei den Mindestvertragslaufzeiten, vor der Promotion für den Erstvertrag drei Jahre, nach der Promotion zwei Jahre, bin ich der gegenteiligen Ansicht der anderen Kritiker, nämlich dass solche Mindestvertragslaufzeiten und damit auch ihre Verlängerung schädlich sind (siehe ‚Diskussionspapier zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz‘ und ‚Be- statt Entfristung von Qualifizierungsstellen an Hochschulen‘). Diskutierbar ist, ob die Hochschulen, vielleicht auch nur in manchen Fächern und für bestimmte Aufgaben, mehr wissenschaftliche Dauerstellen für bereits Qualifzierte unterhalb von Professuren brauchen. Das sollte dann aber nicht über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt werden, sondern über die Schaffung zusätzlicher Dauerstellen und eine entsprechend langfristige Finanzierung über die Länder und gegebenenfalls indirekt durch den Bund. Die Rendite von Bildung und Forschung ist hoch, weshalb auch mehr Gelder für Professuren und den wissenschaftlichen Nachwuchs gut angelegt wäre. Faktische Beschäftigungsverbote für hochbegabte Promovierte sind hingegen offensichtlich schädlich. Durch die Proteste dämmert das jetzt vielleicht auch langsam den verantwortlichen FDP-Politikern (siehe diesen Tweet des zuständigen Staatssekretärs).
UBS übernimmt Credit Suisse, deren Manager weiter Boni zu Lasten von Gläubigern und Steuerzahlern kassieren
Die ‚Schweizerische Nationalbank rettet[e] Credit Suisse bereits durch Zusage‘ letzte Woche, aber dann hatten alle, die Aktionäre und Gläubiger, andere Banken, die Nationalbank und auch die Regierung der Schweiz, immer noch zu viel Angst. Deshalb wurde eine umfassendere und kurzfristig relativ leicht umsetzbare Lösung gefunden, auch wenn sie langfristig zu noch größeren Problemen führen könnte: Die noch größere „UBS kauft Credit Suisse“ für rund drei Milliarden Schweizer Franken bzw. 76 Rappen pro Aktie. Die Aktionäre verlieren also nochmals fast 60 Prozent gegenüber dem Börsenschlusskurs von 1,86 Franken.
Noch härter trifft es die Besitzer von nachrangigen AT1-Anleihen. „Die Milliardenbombe am Markt für Bankanleihen“ ist, dass die Schweizer Finanzaufsicht Finma entschieden hat, dass diese Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Franken völlig wertlos werden, Fremdkapitalgeber also schlechter gestellt werden als die Eigentümer. Viel besser ergeht es hingegen den Managern der gescheiterten Bank, denn „Credit Suisse will Boni auszahlen“ trotz Rekordverlusten. In den letzten zehn Jahren erwirtschaftete die Bank einen Verlust von 3,2 Milliarden Franken, während die Top-Manager für diese Top-Leistung Boni von 32 Milliarden Banken kassierten.
Die UBS muss Verluste aus der eigentlich gar nicht gewollten Übernahme der Konkurrenzbank bis zu einer Höhe von fünf Milliarden Franken selbst tragen. Weitere neun Milliarden Franken sichert die Schweizer Regierung ab. Was bei noch höheren Verlusten passiert, ist nicht geregelt (wahrscheinlich muss die UBS sie tragen, bis sie schlimmstenfalls selbst gerettet werden muss, was irgendwann die Schweiz überfordern könnte). Zusätzlich stellt die Schweizer Nationalbank zusätzliche Kredite von bis zu 250 Milliarden Franken zur Sicherung der Liquidität bereit, von denen wiederum die Regierung ihr bis zu 100 Milliarden Franken garantiert (siehe „Wer die Milliarden-Rechnung für die Credit-Suisse-Rettung zahlen muss“).
Insgesamt erscheint diese Lösung nicht gut, sondern es wird mit viel Geld eine noch größere und problematischere Bank geschaffen. Es wäre von der Sache her besser, doch vermutlich politisch schwerer gewesen, Credit Suisse zu verstaatlichen und/oder geordnet abzuwickeln. In jedem Fall haben sich die ohnehin wenig glaubwürdigen Bekundungen nach der letzten Finanzkrise, dass es nie wieder zu Bankenrettungen mit Steuergeldern kommen würde, als falsch erwiesen. Der Bankensektor bleibt problematisch und die Eurozone ist auf solche Probleme von Großbanken noch viel schlechter vorbereitet als die Schweiz.
Familienvater auf Kirmes in Münster erstochen
Bereits am späten Samstagabend wurde in Münster die Kirmes „Send nach tödlicher Messerattacke abgebrochen – Täter weiter auf der Flucht“. Ein 31-jähriger Familienvater wurde durch einen Stich ins Herz ermordet. Das hätte auch ich sein können. Ende Oktober waren wir zuletzt auf dem Send, der ohne die Bluttat auch heute noch hätte stattfinden sollen. Heute war ich mit unserem Sohn kurz auf der viel kleineren „Aplerbecker Frühjahrskirmes“, während unsere Tochter krank zu Hause blieb.
In Deutschland gab es offiziell 10.917 Messerangriffe (und 164.646 Gewalttaten, darunter 2.111 tödliche) im Jahr 2021 (siehe „Polizeiliche Kriminalstatistik 2021: Ausgewählte Zahlen im Überblick“). Doch die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser wundert sich nur über solche Verbrechen, statt etwas dagegen zu tun (siehe ‚Faeser kandidiert halbherzig in Hessen und bleibt in Berlin bei befördertem Vermieter‘).
Lauterbach leugnete erst Nebenwirkungen der Corona-Impfungen und will jetzt Geschädigten helfen
Bundesgesundheitsminister Karl „Lauterbach verspricht Hilfen für Impfgeschädigte“. Das ist eine ziemliche Kehrtwende. Er gehörte zu den stärksten Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht und schikanierte auch ohne sie Ungeimpfte z. B. mit 2G-Regeln, die Ungeimpfte von großen Teilen des Lebens ausschlossen. Außerdem hatte er öffentlich behauptet, dass die Corona-Impfungen nebenwirkungsfrei seien, was schon damals offensichtlich falsch war. Seine aktuelle These, dass der Nutzen der Impfungen die Schäden stark überwogen hätte, mag stimmen, aber seriös nachgewiesen wurde das in Deutschland bislang auch nicht. Vor allem rechtfertigt das keinen staatlichen Druck zum Impfen, sondern es wäre ein Argument fürs freiwillige Impfen gewesen.
Doch in einem liberalen Rechtsstaat darf man sich auch anders entscheiden, zumal eine durchschnittlich gute Entscheidung nicht für jeden gut sein muss, gerade angesichts der ungleichen Verteilung der Chancen und Risiken der Corona-Impfungen. Es wurden vor allem alte Menschen von SARS-CoV-2 bedroht, während gefährliche Nebenwirkungen der Impfungen eher bei jungen Menschen mit besserem Immunsystem auftraten. Entsprechend waren die Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche fragwürdig wie auch die besonders harten Corona-Maßnahmen gegen sie. Richtig ist, dass der Staat nun Impfgeschädigten hilft, nachdem er die Impfstoffhersteller von jeder Haftung für ihre nicht hinreichend getesteten Impfstoffe freigestellt hatte.
Internationaler Haftbefehl gegen Putin wegen Deportation von Kindern
Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) hat einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin und seine Kinderrechtsbeauftrage Maria Alexejewna Lwowa-Belowa erlassen (siehe „Situation in Ukraine: ICC judges issue arrest warrants against Vladimir Vladimirovich Putin and Maria Alekseyevna Lvova-Belova“). Es geht nicht um alle Kriegsverbrechen in der Ukraine, sondern ganz konkret um ein besonders schlimmes davon, die Deportation und Verschleppung von Kindern aus der Ukraine nach Russland. Die konkreten Vorwürfe und Beweise dafür werden zum Schutz der Opfer und Zeugen nicht veröffentlicht, doch ohne hinreichenden Tatverdacht hätte das gründlich arbeitende Gericht den Haftbefehl nicht erlassen.
In allen 123 Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, zu den auch Deutschland und die anderen EU-Mitglieder gehören, kann und muss der Haftbefehl vollstreckt werden, vor dem auch diplomatische Immunität oder das russische Präsidentenamt nicht schützen. Russland ist allerdings kein Vertragsstaat (die USA und China sind es auch nicht) und würde seinen Präsidenten ohnehin nicht ausliefern, selbst wenn er gestürzt würde. Würde ihm in Russland ein fairer Prozess gemacht werden, wäre der Internationale Strafgerichtshof übrigens gar nicht mehr zuständig, da er nur ergänzend tätig wird, wenn die nationale Gerichtsbarkeit ausfällt.
Auch wenn der Haftbefehl vermutlich nie vollstreckt werden wird und es deshalb zu keinem Prozess kommt (diese werden vor dem ICC nicht in Abwesenheit des Angeklagten geführt), ist die symbolische Bedeutung trotzdem hoch und die Reisemöglichkeiten von Wladimir Putin werden dadurch deutlich beschränkt. Zugleich könnte das diplomatische Verhandlungen zur Beendigung des russischen Angriffskrieges erschweren. Denn das Strafrecht ist zur Lösung von politischen und militärischen Machtfragen nicht wirklich geeignet.