Diskussionspapier zu personalen Versorgungsbetrieben

Vorgestern und damit noch im Februar ist das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 2/2023 mit dem titelgebenden Thema „Personale Versorger als spezifische Dienstleister“ erschienen. Es basiert wieder auf den Folien eines alten Vortrags von mir und hat folgende Zusammenfassung:

Personale Versorgungsbetriebe bieten personalintensive Dienstleistungen an, auf die ihre nicht unbedingt selbst zahlenden Kunden angewiesen sind und teilweise sogar einen Rechts­anspruch haben. Es handelt sich um personenzentrierte Dienstleistungsbetriebe mit einer gewissen Größe und anderen charakteristischen Eigenschaften, die zu Managementproblemen führen und einer institutionen­ökono­mischen Analyse zugänglich sind.

Beitrag zur Entwicklung von Vorstandsabfindungen von ORDO angenommen

Das ‚Diskussionspapier zur weiteren Entwicklung von Vorstandsabfindungen‘ von Frau Schottmüller-Einwag und mir wurde in einer überarbeiteten Version von ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft zur Veröffentlichung angenommen. Dort war bereits unser Beitrag „Zur Empfehlung von Abfindungsobergrenzen für Vorstandsmitglieder“ erschienen (siehe auch ‚Diskussionspapier zur Empfehlung von Abfindungsobergrenzen‘). Die wichtigste Erkenntnis des aktuellen Beitrags ist, dass die Zahl der Abfindungen nicht signifikant sinkt im Zeitablauf, die durchschnittliche Abfindungshöhe hingegen schon, während zunehmend andere Zahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder erfolgen. Empfehlungen wirken also durchaus, aber nicht unbedingt nur so wie beabsichtigt.

Diskussionspapier zu Wettbewerb im akademischen Karriereverlauf

Heute habe ich das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 1/2023 fertiggestellt mit dem Titel und Thema „Wettbewerb im akademischen Karriereverlauf“. Es soll, gegebenenfalls überarbeitet, weshalb ich auch hier für Anregungen dankbar bin, in einem Sammelband erscheinen. Die Zusammenfassung lautet:

Wettbewerb spielt in den verschiedenen Phasen einer akademischen Karriere eine Rolle. Er fängt schon im Kindergarten an und hört nach der Pensionierung nicht auf, ist jedoch im Bemühen um die erste Professur auf Lebenszeit am größten. Neben der Wettbewerbsintensität ändern sich auch die Wettbewerbskriterien und die angestrebten Ziele im Laufe der Karriere und langfristig sogar für das gesamte Hochschulsystem.

BFuP akzeptiert Beitrag zur Einkommenssteigerung durchs Studium

Mein ‚Diskussionspapier zur Einkommenssteigerung durchs Studium‘ wurde mit einigen Überarbeitungen von der wissenschaftlichen Zeitschrift Betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre (BFuP) zur Veröffentlichung angenommen und wird im Laufe dieses Jahres als Artikel erscheinen. Das ist eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, wie wichtig Bildung für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist. Jeder Einzelne profitiert davon, insbesondere bei kluger Wahl des Studiengangs, aber auch die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei muss und sollte nicht jeder Akademiker werden, sondern eine gute betriebliche Ausbildung ist ebenfalls viel wert, nicht nur, aber auch finanziell.

Lauterbach will Arzneimittelknappheit durch höhere Preisobergrenzen begegnen

In Deutschland ist nicht nur die Energieversorgung unsicher geworden, sondern es gibt auch akute Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln, insbesondere für Kinder. Dafür trägt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gleich dreifach die Verantwortung. Erstens hat er sich bislang nicht um eine sichere Versorgung gekümmert. Zweitens haben seine kinderfeindlichen Corona-Maßnahmen dazu geführt, dass jetzt gleichzeitig viel mehr Kinder an ganz anderen Krankheiten erkranken und neben Hustensaft auch Betten auf den Intensivstationen für Kinder knapp werden, was durch COVID-19 selbst nie der Fall war. Drittens war er seinerzeit engster Berater der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die niedrige Festpreise und hohe Rabatte insbesondere für Generika einführte, die nun zum Mangel beitragen. Viele Medikamente werden in Deutschland nur noch bezahlt, wenn sie von einem einzigen besonders günstigen Lieferanten in China oder Indien stammen. Wenn dieser nicht liefern kann oder lieber zu einem höheren Preis in ein anderes Land liefert, haben die deutschen Patienten das Nachsehen. Dagegen sparen die Krankenkassen Geld, wenn Medikamente ganz fehlen oder die Patienten auf teurere Alternativen ausweichen, aber nur den niedrigen Festpreis erstattet bekommen.

Nun meint Herr „Lauterbach: ‚Wir werden Preisgestaltung von Kinderarzneien radikal ändern.'“ Doch schon seine Ursachenanalyse ist falsch: „Wir haben es mit der Ökonomisierung auch in der Arzneimittelversorgung mit patentfreien Medikamenten übertrieben.“ Nein, er selbst hat zu einer unökonomischen Über- und Fehlregulierung beigetragen, die er nun durch weitere Regulierung korrigieren will. Dazu hat er ein „Eckpunktepapier“ vorgelegt. Knappe Medikamente für Kinder (oder mit zu wenig Anbietern) erhalten so eine neue Preisobergrenze, die beim Anderthalbfachen der bisherigen Festpreise liegt. Sowohl sozialstaatlich als auch marktwirtschaftlich richtig wäre es hingegen, jedem Patienten einen höheren Preis zu erstatten, wenn eine Lieferung zu einem festgelegten niedrigeren Preis nicht möglich ist. Ansonsten wird eine Versicherungsleistung doch nur vorgetäuscht, aber nicht erbracht. Weiterhin will der Bundesgesundheitsminister für bestimmte Medikamente die Herstellung eines gewissen Anteils in der EU vorschreiben sowie eine mehrmonatige Lagerhaltung. Besser wäre eine weniger protektionistische Diversifikation, z. B. für Generika jeweils mindestens zwei oder drei Lieferanten mit relevantem Anteil aus unterschiedlichen Ländern. Auch das ließe sich marktwirtschaftlich organisieren, indem nicht mehr der niedrigste Preis vorgeschrieben wird, sondern die drei niedrigsten Preise berücksichtigt werden oder im Rahmen einer Auktion das drittniedrigste Gebot allgemein gezahlt wird.

Habeck stimmt für schädlichen EU-Gaspreisdeckel

Heute wurde der unökonomische „EU-Gaspreisdeckel mit deutscher Unterstützung verabschiedet“. Eigentlich war die Bundesregierung gegen diesen marktwidrigen Eingriff, der die Energieversorgung noch weiter gefährdet. Doch Deutschland drohte überstimmt zu werden, weshalb der grüne Minister Robert Habeck lieber selbst aus „Solidarität mit dem Instrument“ dafür stimmte, während sich die Niederlande wenigstens enthielten.

Grundsätzlich ist solch eine Preisregulierung ineffizient. Beim Gas kommt hinzu, dass die EU den Lieferanten die Preise nicht diktieren kann, sondern von sich aus auf Belieferung verzichten will, wenn der Preis höher ist. Bei einem deutlich höheren Preis bedeutet das, dass die EU gar kein Gas mehr bekommt, welches dem Preisdeckel unterliegt. Bei einem Preis unterhalb des Deckels ist der Deckel irrelevant und nur bei einem leicht darüber liegenden Preis könnte er partiell positiv wirken, weil die EU dann immer noch einen Teil des gewünschten Gases bekommt, und zwar zum reduzierten Preis des Deckels, während andere Abnehmer alles zu dem etwas höheren Marktpreis bekommen.

Etwas abgemildert wird der Preisdeckel dadurch, dass er nicht bei 180 Euro pro Megawattstunde an der niederländischen Title Transfer Facility (TTF) fixiert ist, sondern außerdem 35 Euro über den internationalen Marktpreisen für Flüssiggas (LNG) liegt. Kostet Flüssiggas z. B. 200 Euro pro Megawattstunde, dann wird der Preis für normales Gas auf 235 Euro begrenzt. Kostet Flüssiggas hingegen 100 Euro, liegt der Preisdeckel bei den 180 Euro. Aktuell liegt der TTF-Preis bei rund 110 Euro, doch im Sommer war er auf über 340 Euro gestiegen.

Von dieser flexiblen Preisgrenze können außerdem Ausnahmen gemacht werden, „wenn der Gasverbrauch steigt, wenn der Handel mit Gas zwischen den Mitgliedstaaten abnimmt, wenn es Probleme bei der Versorgung gibt oder Risiken an den Finanzmärkten auftreten“. Außerdem tritt die Preisgrenze erst am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt (vorerst) nur für ein Jahr. Schließlich könnte die Bundesregierung endlich auf langfristige Lieferverträge setzen, für die die Preisobergrenze ebenfalls nicht gilt und auch gar nicht greifen würde, weil eine langfristig sichere Belieferung billiger zu haben ist, aber von der Ampel-Koalition nicht gewollt wird, die auch deutsche Gasförderung und Atomkraftwerke verbietet, um dann besonders viel Kohle einschließlich Braunkohle zu verbrennen.

Ökonomenpanel zu Steuererhöhungsvorschlägen der Wirtschaftsweisen

Die ‚SPD will keinen unabhängigen Wirtschaftsweisen‘ und hat sich damit durchgesetzt. Denn nun sind ‚Wirtschaftsweise auf SPD-Kurs für noch höhere Steuern‘. Das 41. Ökonomenpanel von ifo und FAZ setzte sich mit den „Vorschlägen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (‚Wirtschaftsweise‘) zur Steuerpolitik“ auseinander. Dabei gibt es gemischte Ansichten „Zum Vorschlag der Wirtschaftsweisen: Mehrheit der Ökonom*innen für höheren ‚Reichensteuersatz‘ und Abbau der Kalten Progression“. Ich bin gegen eine spezielle Reichensteuer und für den Ausgleich der kalten Progression. Dies sind die Fragen und meine Antworten:

Der Spitzensteuersatz von 42% greift in 2022 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von ~59.000€. Ab welcher Einkommensgrenze sollte Ihrer Meinung nach der Spitzensteuersatz von 42% gelten? (In Tsd. €)

147 [Dreifaches Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten].

Unterstützen Sie eine temporäre Erhöhung des Spitzensteuersatzes (42%), wie sie vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) vorgeschlagen wurde?

Nein, weil die Steuern in Deutschland ohnehin schon zu hoch sind und bereits Normalverdiener (ab 20 Prozent über dem Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten) mit dem Spitzensteuersatz belastet werden.

Unterstützen Sie die Einführung eines Energie-Solis für Spitzenverdienende, wie sie vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) vorgeschlagen wurde?

Nein, weil der Staat ohnehin schon Gewinnler von der von ihm selbst mitverursachten Energiekrise und hohen Inflation ist, unter denen die Steuerzahler leiden.

Der Reichensteuersatz von 45% greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von ~278.000€. Welche Änderung des Reichensteuersatzes (45%) befürworten Sie?

Abschaffen.

Eine temporäre Steuererhöhung für Spitzenverdienende würde…

die Rezession verschärfen.

Andere: dauerhaft erhoben werden und weitere Leistungsträger aus dem Land treiben.

Welche Maßnahmen befürworten Sie, um mit der erhöhten Belastung der öffentlichen Haushalte in Folge der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskrieges umgehen zu können?

Reduzierung der öffentlichen Ausgaben.

Bessere Energiepolitik einschließlich Atomkraft und Gasförderung in Deutschland.

Unterstützen Sie das vom Bundestag beschlossene Inflationsausgleichsgesetz, das die Mehrbelastung von Steuerzahlern in Folge hoher Inflation (Kalter Progression) abfedern soll?

Ja, weil der leider nur partielle Ausgleich der kalten Progression gar keine Steuererleichterung ist, sondern eine verdeckte Steuererhöhung abmildert.

Unterstützen Sie eine temporäre Verschiebung des Inflationsausgleichsgesetzes, wie sie vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) vorgeschlagen wurde?

Nein, weil das eine reale Steuererhöhung mitten in der Krise bei Rekordsteuereinnahmen wäre, die auch noch die Differenzierung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit nivelliert.

Sollte der Einkommensteuertarif automatisch zum Ausgleich der Kalten Progression an die Inflationsentwicklung angeglichen werden (Tarif auf Rädern)?

Ja, weil dadurch die Steuerbelastung bei gleichem Realeinkommen gleich und nach Leistungsfähigkeit differenziert bliebe.

Welche durchschnittliche Inflationsrate erwarten Sie in Deutschland für die folgenden Jahre? (In Prozent)

2023: 8

2024: 7

2025: 6

Diskussionspapier zu Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen

Bereits heute ist das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 12/2022 erschienen mit dem Titel und Thema „Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen“. Denn es ist die Verschriftlichung meines Berufungsvortrags bzw. der Präsentationsfolien dazu und diesen Vortrag habe ich vor genau zwanzig Jahren am 12. Dezember 2002 in Münster gehalten. Inhaltlich geht es darum, dass die betriebliche Mitbestimmung im künstlerischen Bereich zu differenzieren ist und nur Künstler bei künstlerischen Fragen mitbestimmen sollten, aber alle Beschäftigten bei anderen, z. B. wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Diskussionspapier zu gemeinnützigen Netzwerken

Noch im November ist das Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 11/2022 erschienen mit dem Titel „Non-Profit Networks“. Es dokumentiert einen alten Vortrag von mir zu gemeinnützigen Netzwerken, der vor allem die Bedeutung von Vertrauen sowohl für gemeinnützige Organisationen als auch Netzwerke sowie ihre Kombination betont.

Subventioniertes Gas sollte weiterverkauft werden dürfen

Es gibt Streit um ein Detail der „Gaspreisbremse: Rettung oder Ruin der Industrie?“ Deshalb wurde auch der ‚Vorschlag der Gaskommission zur Gaspreisbremse‘ noch nicht umgesetzt. Dieser sieht vor, dass größere Unternehmen, die für 70 Prozent ihres Gasverbrauchs im Jahr 2021 einen Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, das subventionierte Gas auch weiterverkaufen dürfen, wenn sie selbst mehr einsparen. Das ist ökonomisch und ökologisch völlig vernünftig, doch Strukturkonservative in der SPD und ihnen nahestehende Experten wollen den Weiterverkauf nicht erlauben. Jedes Unternehmen soll nach deren Ansicht selbst das vergünstigte Gas verbrauchen müssen, auch wenn es anderswo einen höheren Wert hat, was die Befürworter dieses unökonomischen Vorschlags jedoch bezweifeln. Niemand könne das in einer verflochtenen Wirtschaft wissen. Aber genau deshalb gibt es Preissignale und ist die Marktwirtschaft einer staatlichen Planwirtschaft so überlegen.

Man kann sinnvoll diskutieren, ob der Staat überhaupt eine Gasbremse einführen und teuer bezahlen soll. Aber wenn er das tut, dann doch bitte möglichst effizient. Der linke Vorschlag führt nicht nur zu einer schlechteren Verwendung des knappen Gases, sondern auch zu einem insgesamt höheren Verbrauch, was die Kosten noch mehr erhöht und zu einer echten Mangellage führen kann, in welcher der Staat dann noch mehr eingreifen müsste, was vielleicht das eigentliche Ziel dieses Ansinnens ist. Bundeskanzler Olaf Scholz ist jedenfalls dafür zum Nachteil nicht nur der Unternehmen, sondern auch von deren Beschäftigten, den Konsumenten, Steuerzahlern und der Umwelt. Unabhängig davon wäre es in jedem Fall sinnvoll, auch in Deutschland wieder mehr Gasförderung zu erlauben und sichere Atomkraftwerke weiterlaufen zu lassen, statt Gas (und Kohle) zur Verstromung einzusetzen.