Bundesverfassungsgericht gegen Bewegungsfreiheit und frische Luft

Die CDU-geführte ‚Bundesregierung beschließt Notbremse gegen Gang an die frische Luft‘. Die CDU verankert dann mit ihren Juniorpartnern im Bundestag, CSU, SPD und Grünen, ‚Einheitliche Grundrechtsbeschränkungen im geänderten Infektionsschutzgesetz‘. Das von einem CDU-Politiker, Stephan Harbarth (siehe ‚Parteipolitiker soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘), geführte Bundesverfassungsgericht hat schließlich heute die „Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt“.

Dabei finden an der frischen Luft, die zumindest nachts nicht mehr geschnuppert werden darf, fast keine Infektionen mit dem Coronavirus statt (siehe ‚Schutzmaßnahmen sollten sich auf Innenräume und Erwachsene konzentrieren‘). Doch das Gericht glaubt einfach der Regierung ohne jeden empirischen Nachweis (vgl. ‚Oberverwaltungsgericht verbietet Ausgangssperre in Hannover, die Merkel bundesweit plant‘), dass sich durch eine nächtliche Ausgangssperre soziale Kontakte in relevantem Umfang verhindern ließen. Dabei finden die meisten Kontakte sowie Infektionen tags statt. Außerdem kann man sich auch mit der Ausgangssperre abends und über die Nacht treffen, nur der potentiell Infektionen reduzierende Gang nach Hause wird erschwert. Schließlich lässt sich die Ausgangssperre ebenso wie Kontakte in privaten Räumen nicht flächendeckend überwachen, sondern eher willkürlich werden einzelne Personen bestraft, selbst wenn sie nachweisbar niemand anders getroffen haben oder zu treffen beabsichtigen.

Es gehen also weitere Grundrechte und individuelle Freiheiten für alle Menschen in Deutschland verloren. Denn auch wer ohnehin zu Hause bleiben will, verliert die Freiheit, sich anders zu entscheiden und nach draußen an die frische Luft zu gehen. Ursprünglich sollte uns das Bundesverfassungsgericht davor schützen, doch inzwischen winkt es nicht nur den massiven Abbau der Grundrechte durch, sondern fordert sogar aktiv dessen Beschleunigung (siehe ‚Bundesverfassungsgericht verlangt schnellere Grundrechtsbeschränkungen zur deutschen Rettung des Weltklimas‘).

9 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht gegen Bewegungsfreiheit und frische Luft

  1. Sicher hat der unvermeidliche Karl Lauterbach von der besten SPD aller Zeiten bereits eine kluge Erklärung für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgegeben?

  2. Auch wir haben es bei Amts- Einführung/Entscheidung – zumindest – geahnt.

    “ ….Das von einem CDU-Politiker, Stephan Harbarth (siehe ‚Parteipolitiker soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘), geführte Bundesverfassungsgericht …..“

    Aber permanent vs. Polen motzen. Was passiert aktuell in Deutschland ? Es ist als sei geschichtsvergessen en vogue.

    • Das Bundesverfassungsgericht ist nun komplett politisiert, ohne dazu demokratisch legitimiert zu sein. Sollte es jemals wieder eine bürgerliche Regierung in Deutschland geben, könnte es zu Konflikten wie in Polen kommen. Gerichte sollen unabhängig Recht sprechen, aber keine eigene politische Agenda verfolgen wie z. B. auch der EuGH.

  3. Ja, es ist frappierend und geradezu lächerlich, wie das BVerfG einfach die Argumentation der Bundesregierung übernommen hat. Die Beschädigung des Rechtsstaates und seiner Institutionen in Merkeldeutschland wird immer größer und sichtbarer.

    Noch einmal zum Klima-Urteil – die FDP in Person von Michael Theurer lobt sogar dieses Urteil im folgenden Gastbeitrag: https://www.cicero.de/wirtschaft/klima-urteil-bundesverfassungsgericht-michael-theurer

    Ich wundere mich wirklich über diese positive Interpretation, aber vielleicht habe ich das Urteil auch nicht verstanden. Meines Erachtens ist die postulierte „Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ mit Betonung auf „freiheitsschonend“ nicht der springende Punkt, sondern dass das BVerfG die Sichtweise der Bundesregierung teilt, dass nur eine deutsche Klimaneutralität den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet und dass dieses Ziel auch größte Grundrechtseinschränkungen legitimiert, solange die Klimaneutralität eben nicht durch freiheitsschonendere Maßnahmen erreichbar ist. Die Klimaneutralität als heilige Kuh, der sich nötigenfalls die Grundrechte unterordnen müssen. Aber da ich kein Verfassungsrechtler bin, ist das vielleicht auch nur eine grandiose Fehlinterpretation meinerseits.

    • Merkel hat in den letzten 15 Jahren dort ihre Leute untergebracht. Der offensichtlichste was der Saarländer Müller.
      Was erwarten Sie also für Urteile?

      • Die Urteile sind leider entsprechend, nicht mehr die individuellen Grundrechte, sondern die Angriffe der Regierung dagegen schützend.

    • Ihre Interpretation ist plausibler als die FDP-Propaganda von Herrn Theurer. Sowohl die individuellen Grundrechte als auch demokratische Entscheidungen werden vom Bundesverfassungsgericht nicht mehr geschützt, sondern der globalen Klimarettung durch das kleine Deutschland, welches die Grünen beherrschen, aber nicht mehr beim Namen nennen wollen, untergeordnet.

  4. Merkels Knecht beim BMVerfG hat voraussehbar ganze Arbeit geleistet und wird dies auch weiterhin tun. Aus meiner ist das Gericht jetzt wirklich völlig überflüssig. Es wird verstärkt dazu dienen, die Bürger zu drangsalieren, immer unter einem juristischen äußerst knappen Deckmäntelchen.

  5. Pingback: Bundesverfassungsgericht erlaubt beliebige Grundrechtsbeschränkungen, die deshalb gesteigert werden | Alexander Dilger

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