Die ‚EU-Kommission hält das Bundesverfassungsgericht für vertragswidrig‘, greift aber auch gerne die Justiz in anderen Ländern an. Gestern sprach der EuGH ein Urteil zu einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Polen, weil das dortige Disziplinargericht gegen die EU-Verträge verstoßen würde. Es beeinträchtigt tatsächlich die Unabhängigkeit der polnischen Justiz, wie dort jetzt Richter für politisch nicht genehme Urteile zur Rechenschaft gezogen werden können. Das reiht sich ein in frühere Versuche, die Judikative unter die Kontrolle der Exekutive und Legislative zu bekommen (siehe ‚Polens Präsident rettet Gewaltenteilung‘ und ‚Verfassungsgericht in Polen entmachtet‘).
Trotzdem ist die Selbstermächtigung der EU, für das Justizwesen und sogar die Verfassung in Polen zuständig und sogar die höchste Instanz zu sein, äußerst fragwürdig. Das steht so nicht in den EU-Verträgen und wäre selbst dann kaum anwendbar, solange die EU kein eigener (Super-)Staat ist und Polen nur ein unsouveräner Teil davon. Auch sind EuGH und EU-Kommission demokratisch viel weniger legitimiert als die polnischen Verfassungsorgane. Der Konflikt dürfte weiter eskalieren, denn das „polnische Verfassungsgericht hatte […] entschieden, dass die Anordnungen des EuGH gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien“ (siehe „EuGH: Polens Disziplinarordnung für Richter verstößt gegen Unionsrecht“). Die EU ist schlecht beraten, diese Konflikte auf die Spitze zu treiben, tut es aber trotzdem und erweist sich damit am Ende als verfassungsfeindlich, weshalb sie so nicht weitermachen darf.
Das U in EU steht für Unterwerfung. Deshalb wird die EUdSSR das Ding bis zum Ende durchziehen.
Ja, ich sehe zwei fundamentale Konstruktionsfehler der EU, die in diesen, aber auch andere Fälle (z.B. BVerfG-Urteile zur Geldpolitik der EZB) hineinspielen: a) die Abgrenzung der Kompetenzen von EU und Einzelstaaten ist nicht immer klar genug, jedenfalls findet die EU immer wieder Begründungen, ihre Kompetenzen auszuweiten (was von denen, die auf eine allmähliche Ausbildung einer europäischen Staatlichkeit hoffen, bei Abfassung der Verträge vermutlich so beabsichtigt war), b) trifft ein Organ der EU, nämlich der sehr einseitig ausgerichtete EuGH, die Entscheidung, ob die EU im Einzelfall gegen ihre Kompetenzen verstoßen hat. Nach diesen Spielregeln gewinnt also immer die EU, und genau das ist für selbstbewusste Nationen auf Dauer schwer zu ertragen.
Die EU gewinnt immer vor dem EuGH, aber nicht zwingend vor nationalen Gerichten oder bei den Wählern. Über den Brexit haben sich viele Eurokraten noch gefreut, statt die Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Kurs ernst zu nehmen. So wird die EU auf Dauer keinen Bestand haben.
Den EuGH könnte man einfach abschaffen. Er würde uns nicht fehlen!
Der EuGH ist inzwischen aktiv schädlich. Ohne ihn wäre die EU demokratischer und rechtsstaatlicher.
Die Gerichte sprechen sich wie in einem theologischen Disput gegenseitig Teile ihrer Legitimation ab. Polen hat Panzer, aber die EU-Kommission hat deutsches Geld zur Verfügung. Ergebnis des Machtkampfs: offen.
Ich einer echten Demokratie sprechen Gerichte Recht, ABER machen keine Politik…!
Beim EuGH ist es leider genau umgekehrt, während auch das Bundesverfassungsgericht immer politischer und mit Berufspolitikern besetzt wird.
Dieser Konflikt wird nicht mit Panzern, sondern Nervenstärke entschieden. Polen und Ungarn nehmen einfach das Geld und lassen die EU-Kommission zetern. Schlimmstensfalls werden die EU-Gelder etwas gekürzt, aber nicht vollständig.
Je umrundet es läuft, je mehr Sand ins Getriebe gekippt wird, desto besser! Die Politik muss mit solchen Spielchen derart beschäftigt werden, dass sie gar keine Zeit mehr hat, die linksgrüne Agenda durchzudrücken.
Sind Sie sicher, dass es nicht genau umgekehrt ist, nämlich das Publikum abgelenkt wird, während Herr Ramelow einfach ohne eigene Mehrheit regiert?
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