Wahlverband

Vor knapp einem Jahr stellte ich die Idee von einem ‚Wahlverein als ganz andere Partei‘ vor. Solch ein Wahlverein würde möglichst gute Personen ohne gemeinsame ideologische Ausrichtung nominieren, während die normalen Parteien häufig eher eine adverse Selektion durchführen, also besonders schlechte Leute in die Parlamente bringen (wobei die Bewertung vom Maßstab abhängt und zumindest parteipolitisch vielleicht von Vorteil ist, was anderswo als schlecht erscheint). Ein Wahlverband setzt nicht bei den einzelnen Personen an, sondern ganzen Parteien, die gemeinsam bei Landtags- und Bundestagswahlen antreten, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden. Im Gegensatz zu einer Fusion bleiben im Wahlverband die Parteien eigenständig bestehen und treten bei anderen Wahlen, also Kommunal- und Europawahlen (siehe ‚Sperrklausel bei der Europawahl fällt‘), jeweils für sich an.

Aus rechtlichen Gründen ist der Wahlverband selbst eine Partei. Seine Mitglieder sind die Mitglieder der konstituierenden Parteien. Bei der Listenaufstellung sollen die Kandidaten dann proportional z. B. nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Einzelparteien verteilt werden (mit den zahlenden Mitgliedern oder auch Wählerstimmen bei anderen Wahlen als Bezugsgröße), denen jeweils ein Vorschlagesrecht zusteht. Andere Vorschläge können nicht verboten, aber entmutigt werden, indem z. B. eine sich vordrängelnde Partei keine weiteren Plätze bekommt oder die gesamte Listenaufstellung wiederholt wird. Vor der Aufstellung hat jede Partei einen erhöhten Anreiz, ihre eigene Mitgliedschaft (oder ihr Ergebnis bei relevanten öffentlichen Wahlen) zu steigern. Danach kämpfen alle gemeinsam und nicht gegeneinander für ein gutes Ergebnis des Wahlverbandes.

Der Wahlverband sollte möglichst alle Parteien aufnehmen, die voraussichtlich nicht aus eigener Kraft über die Fünf-Prozent-Hürde kommen und auf dem Boden des Grundgesetzes stehen (z. B. rein formal dadurch definiert, dass offiziell keine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgt). Das notwendige Parteiprogramm fällt entsprechend allgemein und kurz aus. Doch schon jetzt kommen diese Parteien gemeinsam auf meist über fünf Prozent der Stimmen, obwohl ihre Wähler eigentlich wissen (müssten), dass ihre zersplitterten Stimmen zu keinen Mandaten führen. Durch den Wahlverein wäre das anders, kommt als die bevorzugte Klein- bis Kleinspartei ins Parlament, wenn auch nur mit einem oder einigen wenigen Mandaten und zusammen mit anderen Parteien, die z. T. für ganz andere Inhalte stehen. Das kann aber auch passieren, wenn man eine größere Partei wählt, die nicht nur verschiedene Flügel hat, sondern nach der Wahl häufig insgesamt etwas ganz anderes tut, als sie vorher versprochen hat. Die über den Wahlverband gewählten Abgeordneten sollten überlegen, danach eine Fraktion zu bilden, um mehr Rechte im Parlament zu haben, aber das ist keine Bedingung für den gemeinsamen Wahlantritt.

§ 21 Bundeswahlgesetz beginnt mit der Bestimmung: „Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist“. Ich würde das so lesen, dass nur die Mitgliedschaft in einer konkurrierenden Partei ausgeschlossen wird, doch der Wahlverband nicht mit den ihn konstituierenden Parteien konkurriert. Wenn man es strenger auslegt, müssten die Kandidaten aus den Einzelparteien austreten, was zu einer Trennung von (Partei-)Amt und Mandat(skandidatur) führt. Zugleich gibt es viel mehr Parteiämter durch die Einzelparteien und den Wahlverband als bei einer einzigen Partei, was der Eitelkeit von vielen Aktiven entgegenkommt. Herausragende Personen sind zwar in allen Parteien knapp, aber der Wahlverband bringt jeweils die Spitzenkandidaten der Einzelparteien ohne reine Hinterbänkler in die Landtage und den Bundestag. Diese können sich und ihre Partei dort weiter profilieren. Wenn eine Einzelpartei alleine über fünf Prozent kommt, verlässt sie den Wahlverband, dem sich dafür weitere Neugründungen anschließen, die jetzt mangels Erfolgsaussichten ganz unterbleiben oder bald wieder untergehen.

22 Gedanken zu „Wahlverband

  1. Welchen Anreiz hätte der Wähler einen Wahlverband zu wählen, dessen politische Richtung sich selbst widerspricht, aufhebt und neutralisiert?

      • Eine sehr logische Gedanke und ein Gewinn fuer alle!
        Muss man mit massivem Wiederstand der Etablierten rechnen!

      • (Die können über die Erststimme jetzt schon parteiunabhängig ins Parlament kommen. Daß das nicht passiert, liegt vor allen Dingen daran, daß die Parteien zuviel Macht im Staat besitzen und die Deutschen nicht die Phantasie für unabhängige Kandidaten besitzen.)

        Was passiert, wenn der Wahlverband vier pro-islamische und eine pro-deutsche Partei hat. Warum sollte ein pro-deutscher Wähler mit seiner Stimme pro-islamische Politiker ins Amt hieven?

      • Bislang gibt es keine einzige muslimische Partei in Deutschland. Wenn es eine gemäßigte und demokratische muslimische Partei gäbe, was wäre so schlimm daran, wenn sie zwei, drei Mandate zur Vertretung ihrer Anhänger erhält? Die etablierten Parteien entsenden bereits mehr Moslems in die Parlamente. Eine islamistische Partei wäre hingegen verfassungsfeindlich und sollte dementsprechend nicht in einen Wahlverband aufgenommen werden, wenn sie nicht ohnehin ganz verboten würde.

    • Eine Partei muß nicht aus Moslems bestehen, um pro-islamisch zu sein. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind heute dezidiert pro-islamisch / anti-abendländisch eingestellt („der Islam gehört zu Deutschland“). Aber mir ging es hier nur um das Beispiel. Also ein anderes:

      Was passiert, wenn der Wahlverband vier eurofreundliche und eine DM-freundliche Partei hat. Warum sollte der DM-freundliche Wähler mit seiner Stimme eurofreundliche Politiker ins Amt hieven?

  2. Diese Forderung ist im Wesentlichen eine Umgehung der Sperrklausel für Kleinparteien. Ehrlicher und unkomplizierter wäre, diese Sperrklauseln generell abzuschaffen. Im Übrigen könnte man perspektivisch auch Parteienlisten ganz abschaffen und nur noch Direktkandidaten zulassen, was sicher auch zu mehr Demokratie und weniger Fraktionszwang führen würde. Zu guter Letzt müsste es dann auch keine Parteienfinanzierung mehr geben.

    • Ihre Vorschläge setzen eine Änderung der Wahlgesetze und z. T. sogar des Grundgesetzes voraus. Das werden die etablierten Parteien nicht tun, schon gar nicht zum Vorteil neuer Konkurrenz.

      • Natürlich werden die Etablierten das nicht tun. Sie mussten ja sogar bei der EU-Wahl gezwungen werden. Ebenso wenig werden sie freiwillig eine Umgehung der geltenden Rechtslage nach Ihrem Vorschlag zulassen.

      • Gut, das sei Ihnen unter Vorbehalt zugestanden. Er ist aber nicht konform für die Denkweise von Exoten, Sektierern, Individualsten, Spinnern, Querulanten, Zettelkasten-Argumentierern, Aluhut-Trägern, Egozentrikern, Rechthabern, selektiv Wahrnehmenden und sonstigen Gestalten, die mehrheitlich die Klein- und Kleinstparteien bevölkern.

      • Vermutlich denken die meisten von ihnen, dass ihre Partei diesmal weit über fünf Prozent bekommt, auch wenn es schon x-mal kaum für fünf Promille gereicht hat. Gerade deshalb würde der Zusammenschluss in einem Wahlverband jedoch ein Mindestmaß an Vernunft der Parteiführung zeigen. Wer auch dieses nicht aufweist, sollte vielleicht wirklich nicht in ein Parlament einziehen.

  3. @ Friedrich Schlegel

    „Im Übrigen könnte man perspektivisch auch Parteienlisten ganz abschaffen und nur noch Direktkandidaten zulassen, was sicher auch zu mehr Demokratie und weniger Fraktionszwang führen würde.“

    In Westminster sieht man, daß das nicht der Fall ist. UKIP hat trotz 12,6% der Stimmen nur 1 Parlamentssitz. Mehrheitswahlrecht ist Mist.

    • Das kann man natürlich so und so sehen. Wenn es keine Parteien mit Sonderrechten und Staatsfinanzierung mehr gibt, wären die Kandidaten sicher weniger gebunden und dogmatischer. Die repräsentative Demokratie würde somit der direkten ein wenig ähnlicher werden. Denn spätestens an dieser Stelle überzeugt Ihr Argument nicht mehr. Bei einem Volksentscheid sind es auch oftmals große Minderheiten, die sich den Mehrheiten beugen müssen.

  4. Parteien haben in Deutschland zu viel Macht und bekommen zu viele Zuschüsse vom Staat (Wahlkampkostenerstattung, politische Stiftungen, …). Kein Wunder, dass die etablierten Parteien immer mehr an Mitgliedern und Wählern verlieren. Nur mit Elementen direkter Demokratie können wir das Vertrauensdefizit ausgleichen. ABER das Fürchten CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE wie der Teufel das Weihwasser!

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