Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder

Heute gab es eine Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den zuständigen Gewerkschaften, vorneweg Ver.di: Angestellte der Länder sollen mehr Geld erhalten“, und zwar rückwirkend zum 1. März 2,1 % und ab dem 1. März 2016 nochmals 2,3 %, mindestens jedoch 75 Euro. Bund und Kommunen, die bis 2003 mit den Ländern zusammen verhandelten, vereinbarten bereits letztes Jahr für 2015 ein Plus von 2,4 % (siehe hier). Wegen der niedrigen Inflation handelt es sich um echte Reallohnerhöhungen, die einen minimalen Beitrag zur Reduktion der Ungleichgewichte in der Eurozone leisten können.

Als Beamter kann ich nur hoffen, dass die Landesregierung in NRW nicht wieder eine verfassungswidrige Nullrunde durchdrücken will (siehe ‚Ungleichbehandlung von Beamten ist verfassungswidrig‘). Bedenklich ist allerdings auch, dass die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Verweis auf die Beamten eine zusätzliche Gehaltserhöhung für die angestellten Lehrer fordert, worüber es noch keine Einigung gab. Die Bruttobezüge sind nämlich gleich, nur netto bekommen die Angestellten wegen der Sozialabgaben weniger. Zugleich kosten sie die öffentlichen Arbeitgeber aktuell wegen des Arbeitgeberanteils mehr, später sind allerdings für die Beamten die Pensionen aus dem Staatshaushalt zu bezahlen.

23 Gedanken zu „Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder

  1. Lieber Herr Prof. Dilger, wir Linksliberalen fordern erstens die Abschaffung des Beamtentums und zweitens auch die weitestgehende Abschaffung des öffentlichen Dienstes. Unverzichtbare Staatsleistungen wie die Hilfe für Arme können für den Staat und auf dessen Rechnung oft Private erbringen, etwa als „beliehene Unternehmer“, etwa die Caritas oder die AWO. Ob angestellte Lehrer (immer) dasselbe verdienen wie Beamte? Ich hörte von einer beamteten Lehrerin aus Moers (westlich von Duisburg), daß öfter angestellte Lehrerinnen Arbeitsverträge nur bis zu den Sommerferien erhielten, sich dann arbeitslos meldeten, um zu Schuljahresbeginn wieder eingestellt zu werden. Übrigens müssen die Pensionen vom Staat nicht bilanziert werden. Jeder Unternehmensleiter könnte für dieses Versäumnis wegen Bilanzbetruges vor Gericht kommen. Unser Staat täuscht uns so über die wahren Kosten des Beamtentums hinweg. Zudem werden Beamtenpensionen völlig ungerecht gewährt. Ob sie 28 Jahre oder 8 Jahre Gymnasialdirektor waren, spielt nämlich für die Pension keine Rolle. Insofern kommen uns angestellte Lehrer billiger. Und auch hier im Großraum Dortmund funktionieren Privatschulen gut, etwa in Dortmund das katholische Mallinckrodt-Gymnasium mit 938 Schülern oder in Bochum (westlich von Dortmund) die evangelikale Matthias-Claudius-Schule mit 1056 Kindern (von der Grundschule bis zum Abitur). Im kleineren Hagen (südlich von Dortmund) gibt es ein katholisches Gymnasium, wie in Dortmund und Bochum Waldorfschulen, wie in Dortmund ein nicht weltanschauliches Privatgymnasium, eine ökumenische Grund- und Realschule, 1 evangelikale Freie Evangelische Schule von der Grundschule bis zum Abitur.

    Weniger Staat ist oft mehr!

    Schönen Sonntag!

    Ihr Ulrich Motte

    • Das Berufsbeamtentum wird grundgesetzlich geschützt und ist in rein hoheitlichen Bereichen (z. B. Polizei und Justiz) durchaus sinnvoll. In anderen Bereichen wie Schule oder Hochschule kann man darüber wie auch die Privatisierung (mit staatlichen Zuschüssen) diskutieren. Das ändert aber nichts daran, dass diese Bereiche jetzt zum öffentlichen Dienst gehören und die meisten Beamten und (in abgeschwächter Form) Angestellten Bestandsschutz haben. Kurzlaufende Anstellungsverträge sind für Lehrer (im Gegensatz zu wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitäten) nicht die Regel, können aber am Anfang der Beschäftigung vorkommen, so wie es auch Beamte auf Zeit und zur Probe gibt. Bei Beamtenpensionen spielen die Dienstzeiten durchaus eine Rolle, daneben allerdings das letzte Amt und nicht die Struktur der vorherigen Ämter und Bezüge. Schließlich werden Pensionslasten vom Staat nicht bilanziert, das gilt aber ebenso für die Rentenansprüche. Ob kurzfristig teurere Angestellte den Staat langfristig billiger kommen, ist nicht klar.

      • In der Schweiz gibt es keine Beamten und die Richter werden sehr oft auf Zeit direkt durch die Wähler gewählt. Zum Nachteil der Schweiz? Dienstzeiten spielen bei Beamten nur insofern eine Rolle, als es um die Gesamtdienstzeit als Beamter geht, nicht aber um die Dienstzeit im Amt, auf Grund dessen Besoldung die Pension gewährt wird. Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch in der Privatwirtschaft nicht bilanziert, da sie nicht Ansprüche gegen die Firmen sind. Rentenansprüche aus betrieblicher Altersversorgung werden in der Privatwirtschaft bilanziert.

      • Die Schweiz hat die meisten Beamtenstellen abgeschafft, doch gerade bei Polizei und Justiz gibt es noch welche. Mir ging es um die Bilanzierung der Rentenansprüche beim Staat bzw. den Rentenversicherungen selbst. Für die Pensionen werden jetzt wenigstens ein paar Rückstellungen gebildet, auch wenn diese keineswegs ausreichen.

    • Rückstellungen müßten, um jährliche Kosten widerzuspiegeln, in die jährliche Darstellung öffentlicher Überschüsse und Defizite einfließen. Das dürfte bei der öffentlichen Darstellung (etwa „Schwarze Null“) beim Bundesfinanzminister unterbleiben. So gut kenne ich die Schweiz nicht. Mir ist es unbekannt, daß es in der Schweiz je ein Beamtentum auf Lebenszeit gab. Und meines Erachtens wird die Altersversorgung auch seit Einführung einer gesetzlichen Altersversorgung für öffentlich Bedienstete wie für solche der Privatwirtschaft abgewickelt. Aber bitte nachprüfen.

    • Im linksliberalen Staat gäbe es keine Beamten, fast keinen öffentlichen Dienst, (vereinfacht gesagt) keine gesetzliche Krankenversicherung und keine gesetzliche Rentenversicherung, keine Erbschaftssteuer….

      • Wir leben aber nicht in einem „linksliberalen“ bzw. libertären Staat, sondern in einem demokratischen Rechtsstaat mit sozialer Marktwirtschaft, die leider zunehmend eingeschränkt wird.

      • Erstens unrtterscheiden sich Linksliberale und Libertäre. Viele Libertäre verstehen sich als Gegner jeglichen Staates. Ob ein einziger Deutscher, der sich als Libertärer bezeichnet, wie ich (siehe oben) ausdrücklich die Staatspflicht zur Hilfe für Notleidende (und sonst Hilflose) fordert? Wir Linksliberalen fordern die Staatsaufgabenbeschränkung (siehe meine Artikel in eigentümlich frei) ja gerade zwecks mehr Schutz, mehr Geld, mehr Macht für Arme, Behinderte, Hilflose! Zudem sind Linksliberale für eine direkte Demokratie (viele Libertäre aber gar keine Demokraten). Zusammenfassend kann man sagen, daß Linksliberale den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat bejahen und – soweit menschenmöglich- vervollkommen wollen.

  2. Bei allen Vergleichen zwischen der arbeitenden Bevölerung und den Beamten ist es an der Zeit, die Privilegien dieses Beamtentums abzuschaffen. Alle zahlen in die Sozialversicherung und alle zahlen in die Rentenkasse. Wer mehr zahlt bekommt am Ende der Laufzeit auch mehr. So könnten zum Beispiel die Witwenrenten entsprechend hoch angepasst werden, dass eine spätere Altersarmut der Witwen verhindert wird. Auch ist es die große Frage, wie die Beamten in spätestens 10 Jahren ihre Ansprüche noch durchsetzen wollen, dann wird nämlich kein Geld mehr hierfür zur Verfügung stehen. Es ist an der Zeit umzudenken und die größte Bematen-Lobby – nämlich die der Parlamentarier – auf normale Denkweise umzustimmen. Dies geht leider nur über Wahlen und Volksabstimmungen. Aber hier sind wir auf einem guten Weg, weil die Sozialsysteme langsam aber sicher aus allen Nähten krachen und das betroffene Volk endlcih auf die Straße geht. Auch die Jungen, denn sie haben übehaupt keine Perspektiven mehr!

    • Auch die Beamten gehören zur arbeitenden Bevölkerung. Es zahlen übrigens keineswegs alle in die Sozialversicherungen ein, zu denen auch die Rentenversicherungen gehören, sondern nur abhängig Beschäftigte, die nicht verbeamtet sind. Selbständige zahlen nicht ein, im Haushalt und bei der Kindererziehung unentgeltlich Tätige ebenfalls nicht, was auch für Beschäftigungslose gilt.

      Natürlich wird es auch in zehn Jahren noch Geld für Pensionen und Renten geben. Allerdings werden über noch längere Zeiträume die (relativen) Ansprüche wohl sinken müssen, damit die Steuern und Sozialabgaben nicht zu sehr steigen. Die jungen Menschen haben in Deutschland gerade besonders gute Perspektiven, weil der Arbeitsmarkt brummt.

  3. Sie schreiben :
    Das gilt nur für Selbständige bestimmter Berufsgruppen ohne eigene Beschäftigte.

    Falsch, ich habe Beschäftigte und nach Auskunft von Steuerberater, Rechtsanwalt und meiner Krankenkasse gilt es für xxxx alle xxxx Selbstständige.
    Wenn Sie dort andere Info haben, wäre ich sehr interessiert, da ich seit 3 Jahren einen juristischen Kampf mit einer Krankenkasse führe.

    Zu beachten ist auch der Sachverhalt, dass Selbstständige im Todesfall durch eine Erbmasse für Steuerzahlung sorgt, mithin auch nochmals (abschliessend) einen Beitrag an den Staat leisten.

    • Die Deutsche Rentenversicherung schreibt zur Versicherungspflicht Selbständiger dieses. Für Krankenkassen gilt etwas anderes, nämlich dass sich inzwischen alle versichern müssen, wobei die meisten Selbständigen wie Beamte eine private Versicherung wählen dürfen. Die Erbschaftsteuer hat damit nichts zu tun. Gerade Familienunternehmen werden dabei sogar zweifelhafte Ausnahmen gewährt.

      • Ich wollte nur anmerken, dass die Lebensleistung im Beruf von Angestellten/Beamten im Todesfall nicht als Erbmasse bedacht wird in einer steuerlichen Regelung.

        Warumm Lehrer – Prof. Beamtenstatus haben müssen oder sollen, könnte ja vielleicht auch mal von der AfD erklärt werden.

      • Das Erbe von Beamten und Angestellten wird doch nicht geringer besteuert als von Unternehmern, sondern eher höher wegen der zweifelhaften Steuerbefreiung weitergeführter Unternehmen. Im Übrigen entfallen Rente und Pension im Todesfall vollständig (abgesehen von etwaiger Witwen- und Waisenrente).

        Lehrer würde ich auch nicht mehr verbeamten. Bei Hochschullehrern sehe ich das aus zwei Gründen anders. Vielleicht bin ich da befangen, obgleich meine eigene Verbeamtung ohnehin nicht mehr zur Diskussion steht, sondern nur die des wissenschaftlichen Nachwuchses. Erstens ist die Verbeamtung ein geldwerter Vorteil. Ansonsten müsste (deutlich) mehr bezahlt werden oder würde der Hochschullehrerberuf finanziell noch unattraktiver. Bis zur Promotion gewinnt man in den meisten Fächern an Lebenseinkommen, durch die Habilitation und Professur verliert man jedoch zumindest in den marktgängigeren Fächern deutlich. Zweitens ist die Freiheit von Forschung und Lehre gefährdet, wenn unliebsame Professoren entlassen werden können. Aus den USA, aber selbst der Schweiz gibt es da unschöne Beispiele. Vermutlich wäre die AfD dann auch nicht als Professorenpartei entstanden, obgleich sie das inzwischen ohnehin nicht mehr ist.

      • Tatsächlich gibt es sehr differenzierte Regelungen für Selbständige – je nachdem, welcher Berufsgruppe sie angehören, ob sie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben uvm. Es gibt eine Menge anhängiger Verfahren zwischen DRV und Selbständigen deswegen. Nachvollziehbarerweise versuchen zahlreiche Selbständige dem System der gesetzlichen Rentenversicherung zu entkommen. Aber keine Medaille ohne Kehrseite: hat man es einmal geschafft, ist eine Rückkehr praktisch unmöglich und wird tatsächlich auch verweigert. Das kann einen vor Probleme stellen, etwa wenn man einen Erwerbsminderungsschutz sucht und diesen bei privaten Anbieteren nicht mehr findet. Der gesetzliche Anspruch ist dann auch futsch und es droht bei ernster Erkrankung HARTZ 4

      • Eine Rückkehr direkt aus der Selbständigkeit ist schwer, doch über eine abhängige Beschäftigung ganz einfach. Gegebenenfalls können sich zwei Selbständige einfach gegenseitig anstellen. Im Übrigen erreichen viele leider ohnehin keine Rente über dem Existenzminimum.

    • Brutto verdienen sie dasselbe und aktuell kosten sie die öffentlichen Arbeitgeber sogar mehr als die Beamten. Das Problem ist also gar nicht die Bezahlung, sondern es liegt in den Sozialabgaben begründet.

      • Da Angestellte Sozialangaben zahlen, müsste dass Bruttoeinkommen der Beamten entsprechend niedriger sein, sodass sich das gleiche Nettoeinkommen ergibt.

      • Warum müsste das so sein? Das würde Angestellte noch teurer machen. Interessanter ist doch die Frage, warum manche Lehrer verbeamtet werden und andere nicht. Gibt es sachliche Gründe dafür oder erfolgt das willkürlich?

Hinterlasse eine Antwort zu Alexander Dilger Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..