Bundesverfassungsgericht winkt Umgehung seines eigenen Urteils zu Sperrklausel bei Europawahlen durch

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Februar ein weiteres Fehlurteil gefällt und sich damit selbst weiter entwertet. Angeblich „Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 (Einführung Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen)“ von Die PARTEI wollten nur eine plumpe Umgehung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils verhindern. Die ‚EU beschl[oss] grundgesetzwidrige Sperrklausel auf deutsche Initiative‘ und das Bundesverfassungsgericht hat das jetzt durchgewunken, weil es über den Umweg der undemokratischen EU kam und nicht direkt vom demokratisch legitimierten Bundestag. Die letzte Merkel-‚Bundesregierung w[ollte] verfassungswidrige Sperrklausel über EU durchdrücken‘, was damit gelungen ist.

Noch vor zehn Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht richtig erkannt, dass es überhaupt keine sachliche Rechtfertigung für eine solche Prozenthürde auf EU-Ebene gibt (siehe ‚Sperrklausel bei der Europawahl fällt‘). Faktisch ist davon nur Deutschland betroffen, so dass es sich gerade nicht um eine EU-weite Vereinheitlichung des Wahlrechts handelt, sondern um eine Spezialregelung nur für Deutschland, die deutsche Politiker wollten, um kleinen Parteien zu schaden und die Demokratie weiter einzuschränken. Die diesjährige EU-Wahl ist nicht betroffen, doch in fünf Jahren fallen Millionen Stimmen für etliche Kleinparteien einschließlich FDP einfach unter den Tisch.

13 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht winkt Umgehung seines eigenen Urteils zu Sperrklausel bei Europawahlen durch

  1. Die Deutschen hatten noch nie die Wahl, wichtige Entscheidungen zu bestimmen: Nicht bei der Errichtung des (kleindeutschen) Kaiserreichs 1871, nicht bei der Abschaffung der Monarchie 1918, nicht 1949 bei der Gründung von Trizonesien, nicht 1990 bei der Wiedervereinigung, nicht 2002 bei der Abschaffung der D-Mark und auch nicht bei den scheibchenweisen Souveränitätsübertragungen auf die EU(dSSR). Die (West-)Deutschen heute sind ein schläfriges Volk von glücklichen Sklaven, gehirngewaschen von ARD & ZDF.

  2. Da werden wir Ihren Beinahe-Chef Geuking von der Familien-Partei und die Spaß-Politiker Semstrott und Sonneborn aber sehr vermissen.

      • Prof. Dilger: Ein Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen. Bleiben die Verhältnisse in der BRD 2029 ähnlich wie jetzt, ist es zudem ein Fördergesetz für die AfD, denn wer weniger sonstige Alternativen ins Eu-Parlament bringen kann, dürfte eher zur AfD neigen

      • Alle größeren Parteien profitieren davon zu Lasten der kleineren und der Wähler, denen nicht nur Wahlmöglichkeiten genommen, sondern Millionen Stimmen ganz entwertet werden.

  3. Auch für alle deutschen Wahlen wäre es leicht, jegliche Begründung für solche Klauseln hinfällig zu machen.

    • Die Begründung in Deutschland überzeugt auch nicht, aber fürs EU-Parlament ist sie völliger Unsinn, weil aus den meisten Ländern viele einzelne Kandidaten verschiedener Parteien kommen. Wenn aus Deutschland noch ein paar hinzukommen, destabilisiert das die ohnehin sehr eingeschränkte Demokratie nicht.

  4. “ Die diesjährige EU-Wahl ist nicht betroffen, doch in fünf Jahren fallen Millionen Stimmen für etliche Kleinparteien einschließlich FDP einfach unter den Tisch.“

    Nein kommt nicht, Spanien hat es bisher nicht ratifiziert und wird es in Zukunft auch nicht machen. Spanien ist ja auch von der 2 Prozenthürde betroffen und die Regionalparteien dort treten ja bei EU-Wahlen an. Mit denen möchte man es sind nicht verscherzen. Bei Mehrheitsbildungen ist man oft auf die angewiesen, wie auch aktuell.

  5. Eike-Klima-Energie.eu hat am 24.3.24 einen interessanten Artikel mit dem Thema „Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht ? “ veröffentlicht, nach welchem die seinerzeitige Berichterstatterin Dr. Gabriele Britz zum sog Klima-Beschluss vom 24.3.21 Selbstanzeige wegen Besorgnis der Befangenheit (§19 Abs. 3 BVerfGG) hätte stellen müssen, da sie – was nicht bekannt war – mit einem maßgeblichen hessischen Grünen-Funktionär, dem Dr. Bastian Bergerhoff, verheiratet war. Dr. Bergerhoff hatte am 29.12.20 ein Positionspapier veröffentlicht, dessen Inhalt sich ähnlich im Tenor des Beschlusses abbilde. Im Ergebnis stütze der Beschluss deshalb auch mehr auf politische Aussagen als auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse ab.

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