Unwahrheiten in der taz

Die taz stellte gestern in ihrer Printausgabe und online in dem auch sonst fragwürdigen Artikel „Antifeminismus in der AfD: Volle Kraft zurück“ folgende falsche Tatsachenbehauptungen über mich auf:

„Aber die Orientierung auf die traditionelle Familie grenzt unter anderem Alleinerziehende und Homosexuelle aus“, sagt Kemper. Das durfte Alexander Dilger, AfD-Landessprecher in Nordrhein-Westfalen und bekennender Schwuler, am eigenen Leib erleben. Dilger, der früher mal FDP-Mitglied war und dem liberalen Flügel der AfD zugerechnet wird, fordert die Homo-Ehe. Auf dem schwul-lesbischen Straßenfest im vergangenen Juni in Berlin sammelte er Unterschriften für die AfD – mit dem Hinweis, dass die Partei „ohne Vorbehalte“ zur Homo-Ehe stehe. So steht es zumindest in einer Presseerklärung.

Dazu stelle ich fest, dass ich weder homosexuell bin noch gar ein „bekennender Schwuler“. Ich war nicht „[a]uf dem schwul-lesbischen Straßenfest im vergangenen Juni in Berlin“ und habe dort dementsprechenda auch keine „Unterschriften für die AfD“ gesammelt. Ich habe auch nie behauptet, „dass die Partei ‚ohne Vorbehalte‘ zur Homo-Ehe stehe“. Schließlich gibt es auch keine dementsprechende Presseerklärung.

‚Falsche Zitate im stern‘ hatte ich noch hingenommen, doch dieser Fall wiegt noch schwerer und ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der nun die taz abmahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Widerruf verlangt. Andernfalls geht die Sache vor Gericht. Bislang hatten weder die taz noch die Autorin Simone Schmollack die Größe, ihren Fehler von sich aus einzugestehen. Es handelt sich vermutlich um eine Verwechslung mit einem Berliner Mitglied (siehe ‚Falsche Distanzierung‘ und die dort verlinkte Presseerklärung).

Frau Schmollack hatte mich übrigens am 19. August wegen eines Telefoninterviews angefragt, worauf ich wegen der negativen Erfahrungen insbesondere mit dem stern antwortete: „Angesichts von erfundenen und entstellten Zitaten durch Kollegen von Ihnen würde ich es bevorzugen, Ihre Fragen schriftlich bzw. per E-Mail zu beantworten. Ansonsten müsste ich zumindest auf eine Aufzeichnung des Gesprächs und die Freigabe aller direkten und indirekten Zitate bestehen.“ Sie war beleidigt, dass ich ihr das Erfinden von Zitaten unterstellen würde, und verzichtete auf weitere Fragen, um nun diese krassen Unwahrheiten zu verbreiten.

Die sexuelle Orientierung von Menschen halte ich übrigens für deren Privatsache. Es sollte in der Politik keine Rolle spielen, ob jemand hetero-, homo- oder transsexuell ist. Anders stellt es sich bei den vertretenen politischen Positionen dar. Als Sprecher der Alternative für Deutschland NRW dürfte ich z. B. nicht als Parteiposition verkünden, was keine solche ist, wie es der Artikel unterstellt. Dass dagegen ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Ehe und Familie im ganzen taz-Artikel negativ ausgelegt wird, unterstreicht die Wichtigkeit der Alternative für Deutschland.

45 Gedanken zu „Unwahrheiten in der taz

  1. Das ist eine gute Reaktion und Antwort auf diese Schweinerei . Das würde ich auch in jedem Fall * privat * verfolgen so das es weh tut . Verleumdungen sollten den Verleumder richtig Geld kosten und nicht mit einer Gegendarstellung bzw einem Widerruf abgegolten sein .

      • Von Verleumdung habe ich extra nichts geschrieben, wobei „bekennender Schwuler“ zumindest hinsichtlich eines Teils der Öffentlichkeit ehrverletzend ist. In jedem Fall entsprechen die Behauptungen nicht den Tatsachen und man sollte nicht alles glauben, was die Massenmedien berichten.

      • Lieber Herr Prof. Dilger, ich erachte es als ein wichtiges Thema für die AfD, klar Stellung zu beziehen. Für Rechtsstaatlichkeit, für die Gleichbehandlung homosexueller eingetragener Partnerschaften mit der Ehe. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es geht hier nicht um Sonderbehandlung oder unreflektierte Gleichmacherei im Sinne von Genderpolitik, sondern um die Umsetzung aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

    • Naja, als „Tatsache, die [ihn] verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist“ (Verleumdung) qualifiziert sich ja nun weder die Behauptung, Herr Dilger sei schwul, noch die, er sei FDP-Mitglied gewesen, oder? Also strafrechtlich eher nicht relevant.

      Beweist aber, daß bei der Taz derart mit Schaum vor dem Mund geschrieben wird, daß selbst minimalster Faktencheck unterbleibt. Selbstdemontage, prima. Habe mich jedenfalls gestern schon über den Tazartikel köstlich amüsiert.

      Im übrigen volle Zustimmung zum letzten Absatz des hiesigen Artikels. Es zeigt sich einmal mehr, wie surreal die in den letzten Jahren des öfteren zu lesende These war, die Grünen (deren Hauspostille die Taz nunmal ist) seien sowas wie die „neuen Bürgerlichen“. Gehört doch die Anerkennung und Respektierung der Trennung von privater und öffentlicher/politischer Sphäre mit zu dem, was „Bürgerlichkeit“ im Kern ausmacht.

      • Es gibt nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht, insbesondere das Persönlichkeitsrecht. Teil von diesem ist es, dass man keine unwahren Behauptungen über die eigene Person hinnehmen muss, insbesondere dann wenn man kein völliger „Nobody“ ist und die Behauptung eine gewisse Reichweite hat. Es spielt dabei gar keine Rolle, was genau über Herrn Dilger geschrieben wird,sofern eine gewisse Grenze überschritten ist, was hier der Fall ist.
        Stellen Sie sich mal vor Sie kandidieren für den Bundestag, es ist Wahlkampf, und ich würde über Sie verbreiten, Sie fühlten sich nur zu sehr alten, fülligen, behinderten Frauen hingezogen und seien einmal Mitglied der Anarchistischen Pogo-Partei gewesen.

      • „Naja, als “Tatsache, die [ihn] verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist” (Verleumdung) qualifiziert sich ja nun weder die Behauptung, Herr Dilger sei schwul, noch die, er sei FDP-Mitglied gewesen, oder?“

        Es sei denn, Herr Dilger ist derart homophob, dass er es als Beleidigung bzw. Verleumdung auffasst. Das würde nämlich bedeuten, er hielte Homosexuelle nicht für vollwertige Menschen.

      • Bei der Verleumdung kommt es im Gegensatz zur Beleidigung doch gar nicht auf meinen subjektiven Eindruck an, sondern die öffentliche Meinung. Früher oder auch in anderen Kulturkreisen wäre die Behauptung der Homosexualität eine schwere Herabwürdigung gewesen, in unserer Gesellschaft insgesamt ist das zum Glück nicht mehr der Fall, in Teilen der Gesellschaft allerdings immer noch. Im Übrigen ist zu bedenken, dass Ehrverletzungen nicht absolut sein müssen, sondern auch relativ sein können. Wenn ein „bekennender Schwuler“ als heterosexuell bezeichnet wird, kann das in seinen Kreisen durchaus problematisch sein. Würde man mich als Frau bezeichnen, wäre das auch nicht in Ordnung, was nicht gegen das weibliche Geschlecht spricht, sondern gegen die falsche Zuordnung. Wenn Sie mir absprechen würden, Professor zu sein, wäre das ebenfalls ehrenrührig, obwohl Menschen ohne Professorentitel um nichts schlechter sind.

  2. Also, schlimmer geht es nicht mehr. Dass Sie nicht auf diesem Straßenfest waren und dass Sie kein „bekennender Schwuler“ sind, habe sogar ich gewusst. Der Artikel ist rein manipulativ und dient nur dazu, Sie lächerlich zu machen und zu diskreditieren. Deshalb ist es sehr gut, dass Sie hier reagiert haben. Jetzt ist es wichtig dass möglichst viele Menschen darüber informiert werden, wie die Dinge wirklich liegen und dass diese „Zeitung“ eine Dreckschleuder ist. Das wirft natürlich auch die Frage auf, ob man die anderen dort veröffentlichten Artikel, insbesondere über die AfD, glauben sollte. Mit welchen Aktionen dieses infantile, grenzdebile und soziopathische Blatt sonst so auftritt, kann man u.a. hier besichtigen: https://de.wikipedia.org/wiki/Friede_sei_mit_Dir | http://www.welt.de/kultur/medien/article119180030/Zensur-bei-taz-als-Wahlkampfhilfe-fuer-Gruene.html

    Und ja, für diese ideologisch verklärten, von jedweder Realität komplett entfremdeten Zeitgenoss_Innen ist alles „antifeministisch“, was gegen die angebliche „Befreiung“ „der Frau“ ist, worunter ein regelrechter Zwang zu Berufstätigkeit (in welchen Berufen auch immer), orwellsche Sprachpolizei und massives social engineerung unklaren Sinns zu verstehen ist.

  3. Mich hat der Artikel ebenfalls überrascht – wenngleich nicht negativ. Ich bin – obwohl aus voller Überzeugung in der AfD und ein Musterbeispiel für die klassische, traditionelle Familie mit Rollenteilung – sehr für eine völlige Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und fand, das wäre eigentlich ein tolles Aushängeschild dafür gewesen, daß wir in einigen Bereichen zwar wertkonservativ, aber nicht schwulenfeindlich sind. Nicht für ungut, Herr Dilger! Ich finde es auch okay, wenn Sie „normal“ sind! 😉

    • Ich möchte mich Ihrer Meinung anschließen! Die juristische Keule hätte ich nicht gleich ausgepackt. Besser wäre gewesen, durch eine öffentliche Gegendarstellung die taz der „Lächerlichkeit“ auszusetzen. Nach dem Motto: Miese Recherche = unprofessionell.

  4. Locker bleiben. Da kommen noch mehr Schläge unter die Gürtellinie. Wir hatten am Mittwoch in Bergisch Gladbach einen großartigen Abend mit Herrn Lucke und Herrn Dilger. Wer die beiden kennt, bei dem stößt das hirnlose taz-Geschwätz auf taube Ohren.

    • Hallo Herr Haase. Ja das stimmt. Es war ein sehr schöner Abend in Bergisch-Gladbach. Ich würde auch empfehlen „cool“ zu bleiben und nicht gleich die „juristische Keule“ schwingen. Besser in einer Stellungnahme die taz lächerlich machen und ihre unprofessionelle Recherche verspotten. Ich gebe auch der Bemerkung von webmasterviersen Recht. Es wäre eine schöne Möglichkeit gewesen herauszustellen, dass man selbst zwar nicht homosexuell sei, aber man der taz dafür danke, unfreiwillig durch eine miserable Recherche die Möglichkeit bekommen zu haben, die Rechtsstaatlichkeit der AfD unter Beweis zu stellen, indem man sich für die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Punkte einsetzt, auch als Hetero 😉 – so oder so ähnlich würde ich es formulieren.

  5. Ich habe von dieser taz noch etwas positives erwartet.Aber das ist völlig inakzeptabel. Bitte einstweilige Verfügung beantragen und Hauptsacheklage erheben. Verleumdung muss nicht unbedingt vorliegen- Üble Nachrede reicht für den Unterlassungsanspruch völlig aus.
    Viel Erfolg und berichten sie doch bitte vom Fortgang der Verfahren.

  6. Pingback: taz haut mal wieder daneben - BLAUE NARZISSE - WEBLOG

  7. Sehr geehrter Herr Dilger,

    ich halte es für vernünftig, dass Sie bei Simone Schmollack im Zusammenhang mit Zitaten vorsichtig waren. Die Dame hat hier eine Vorgeschichte, die Sie vielleicht kennen sollten:

    http://genderama.blogspot.de/2012/01/simone-schmollack-blind-vor-hass.html

    Einer Kollegin Schmollacks bei der taz zufolge stand Schmollack wegen einer Unwahrheit in einem ihrer Artikel auch schon einmal vor Gericht. Damals befand der Richter, Schmollack habe es lediglich ironisch gemeint:

    http://genderama.blogspot.de/2013/07/taz-berichtet-uber-die-unwahrheiten-von.html

    Ich wünsche Ihnen alles Gute!

    Arne Hoffmann

  8. Meine persönliche Meinung: Im Bundestag sind bereits sechs (von sechs) Parteien vertreten, die sich mehrheitlich für Minderheiten einsetzten. Mit der AfD kommt hoffentlich eine Partei ins Parlament, die sich mal für die Mehrheit der Menschen in Deutschland einsetzt. Und zu dieser Mehrheit gehören zum Glück auch Familien, in denen Kinder mit Mama und Papa aufwachsen und die (der Seitenhieb sei erlaubt) selbst entscheiden, wann sie Fleisch essen.

    • Mir war nicht klar, dass die Mehrheit der Menschen beeinträchtigt wird, wenn die Minderheit es der Mehrheit gleichtut und heiratet und Kinder aufzieht! Wo ist der Widerspruch? Ein Mann verliebt sich nicht in einen Mann, weil er ihn jetzt auch heiraten darf. Umgekehrt wird ein Mann keine Frau heiraten, nur weil ihm verboten wird, seine große Liebe zu heiraten. So aufgeklärt sind wir zum Glück bereits.

      Die taz hat ganz offensichtlich falsche Informationen verbreitet. Aber die Kommentare hier lassen ja vermuten, Herr Dilger sei öffentlich hingerichtet worden! Schade, solange die Reaktionen so ausfallen, wird es wohl kaum echte Gleichstellung geben!

    • Wo soll denn ein Kind, z.B. als Halbwaise den fehlenden Elternteil einklagen können? Wo man doch „ein Recht auf Mama UND Papa“ hat… Vllt durch eine Heiratspflicht (sagen wir binnen Jahresfrist nach dem Tod des Partners) für verwitwete Mütter/Väter? Oder doch lieber ein Sterbeverbot für Eltern von Kindern unter 18 Jahren?

  9. „Jedes Kind hat ein Recht auf Mama UND Papa. Punkt.“ Ja, das mag wohl so sein. Aber wenn nun mal ein Elternteil später feststellt, daß seine Neigungen anders sind? Sowas gibt es, sogar in meinem Bekanntenkreise. Mama und Papa sind auch immer noch mit Hingabe Eltern, aber Mama lebt mitsamt Sohn in einer neuen, gleichgeschlechtlichen Beziehung. Ich schließe mich Frau Franz an – die traditionelle Ehe nimmt durch die Anerkennung schwul-lesbischer Beziehungen keinerlei Schaden.
    In einer Pressemitteilung zur AfD Ablehnung des strikten Nichtraucherschutzgesetzes heißt es, wir seien eine liberale Bürgerrechtspartei. Also, wenn wir Rauchern gegenüber liberal sind (die mich tatsächlich in meiner Freiheit und Gesundheit einschränken, wenn sie in meiner Gegenwart rauchen) können wir Schwulen und Lesben gegenüber doch auch liberal sein. Die schränken nämlich durch ihre Lebensweise niemand anderen ein.
    Sofern wir nicht ans Grundgesetz ranwollen, ist es ohnehin müßig, diese Debatte weiter zu führen – es gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil zu dieser Frage: Gleichgeschlechtliche Beziehung sind in Deutschland gleichberechtig. Punkt.

  10. „Aber wenn nun mal ein Elternteil später feststellt, daß seine Neigungen anders sind?“
    Dann ist das für das Kind genauso schlimm, wie wenn Mama „plötzlich“ feststellt, dass sie gerne mit einem anderen Mann zusammen wäre und sich scheiden lässt. Nur weil etwas möglich ist, müssen wir es doch nicht gutheißen! Warum denken Sie nicht mal an die Kinder, die sich nicht wehren können? Warum stehen die Kinder in unserer Gesellschaft nicht im Fokus?
    Wer Kinder in die Welt setzt, soll sich vorher Gedanken machen, ob er dazu mit dem richtigen Partner zusammen ist!
    Am Ende sind es immer wieder die Kinder, welche zu leiden haben.

    • Genau da offenbart sich doch der Denkfehler: Niemand überlegt sich, wen er liebt oder von wem er sich entliebt. Und Niemand ist vor dem Scheitern einer Ehe sicher.
      Im übrigen geht es hier doch um das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Da wir zum Glück in einer Gesellschaft leben, in der Niemanden das Zeugen von Kindern untersagt wird und werden kann, geht es also hier konkret um bereits existierende Kinder, die entweder bereits in einer Familie mit gleichgeschlechtlichen Bezugspersonen leben, oder dort aufgenommen werden sollen.
      Diese Kinder wachsen also bereits in einer Umgebung auf, die von Ihrer Vorstellung – so oder so – abweicht.
      Es geht hier entweder darum, es dem Partner eines Vaters oder der Partnerin einer Mutter zu erlauben, in vollem Maße Verantwortung für ein sehr lebendiges Kind zu übernehmen – mit allen Rechten und allen Pflichten. Davor habe ich großen Respekt.
      Oder es geht darum, dass ein Paar, das abgesehen von ihrer Homosexualität allen Anforderungen an Adoptiveltern gerecht wird und die bereit und willens sind, ein (fremdes) Kind, das von den leiblichen Eltern nicht aufgezogen wird, bei sich aufzunehmen. Davor habe ich noch mehr Respekt.

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  13. Auf der Wikipedia-Seite steht für jedermann zu lesen: »Alexander Dilger ist verheiratet.«
    Aus welcher Quelle haben die taz-Kollegen die Geschichte vom »bekennenden Schwulen« recherchiert?

  14. „das dazu ein bekenntnis…“- dieses zitat an letzter stelle scheint verräterisch, da es den eindruck erweckt, dass der autor glaubt, die „traditionelle“ ehe würde aufgrund einer gleichstellung eine abwertung erfahren oder vllt. sogar abgeschafft werden. Ich weiss nicht, ob der autor dieser, ansonsten nachvollziehbaren, stellungnahme, das glaubt. Wenn ja, ist die alternative dt. eine alternative um zum eliten- und patriachatsdenkendenken des vorletzten jahrhunderts und legt zeugnis ab für die unfähigkeit, auch nur für 5 pfennig mehr nachzudenken

    • Ihre Unterstellung ist unrichtig. Vermutlich haben Sie den taz-Artikel, der nun nicht mehr im Netz ist, nicht gelesen. Dort wird suggeriert, dass ein Hochhalten der traditionellen Ehe und Familie automatisch ein Abwerten anderer Formen des Zusammenlebens bedeuten würde. Das ist die gleiche Unlogik, die Sie beklagen, dass ein Anerkenntnis dieser anderen Formen die traditionelle Familienformen abwerten würde.

  15. Ich empfehle ihnen, im Gegensatz zu anderen Kommentatoren hier, schon bei den kleinsten Verstößen gegen ihre Persönlichkeitsrechte und bei Falschdarstellungen sofort und mit allen Mitteln gegen diese Journalisten juristisch vorzugehen. Falsch verstandene Toleranz gegenüber diesen Gesinnungstätern ist hier absolut fehl am Platz, diese müssen endlich spüren, daß sie politisch nicht genehme Menschen nicht mehr wehrlos durch die Medienarena schleifen und ungestraft mit Dreck bewerfen können. Unterbleibt dieser Widerstand gegen den unsäglichen Gesinnungsjournalismus heutiger Art, gibt es auch keine Chancen auf einen objektiveren und sachlicheren Jornalismus in Zukunft.

    Eine Möglichkeit wäre es auch, grundsätzlich vor jedem Interview mit einem Jornalisten eine Kaution in Höhe von mehreren tausend Euro zu verlangen, die bei unsachlicher oder unfairer Berichterstattung dazu verwendet werden können, gegen diese Journalisten juristisch vorzugehen.

  16. Wer für eine Partei eintritt, die nicht nur in Familienfragen offenkundig den rechten Rand aus FDP und CSU bedient (pro Ehegattensplitting, Kirchensteuer, Bevorteilung der Ehe), möge sich doch bitte nicht wundern, von der anderen Seite des politischen Spektrums auch in privaten Dingen auf den Prüfstand gestellt zu werden. Schade, dass sich die AfD nicht zu liberaleren Positionen durchringen konnte, die auch zu ihrem Wirtschaftsprogramm besser gepasst hätten, und bemerkenswert, wie viele Unterstützer-Professoren sich jetzt am rechten demokratischen Rand wiederfinden. Von einer liberalen Bürgerrechtspartei der Mitte kann ich nun einmal garnichts erkennen.
    Herr Dilger, Sie zeigen leider wenig Souveränität mit Ihrer Reaktion, die jeden Homosexuellen beleidigt, von deren Sexualität Sie sich zu distanzieren wünschen, indes Ihre Heterosexualität ja weithin bekannt gewesen sein müsste. So what? Eine freundlich ironische Replik an die TAZ hätte genügt, und die Scham wäre der TAZ ins Gesicht gestiegen. Die Alternative für Deutschland ist dann wohl doch keine Partei für liberale Geister, zumindest nichts für Schwule und Lesben.

    • Schon erstaunlich, dass Sie die bestehende Rechtsordnung mit dem „rechten Rand“ identifizieren. Mein Reaktion beleidigt auch keinen Homosexuellen. Der taz-Artikel war gleich doppelt unanständig. Die sexuelle Orientierung ist Privatangelegenheit, die niemanden etwas angeht, wenn man sie nicht selbst offenlegen möchte. Außerdem wurde die Unwahrheit berichtet. Beides müssen sich Homo- wie Heterosexuelle nicht gefallen lassen.

      • Unzweifelhaft hat die TAZ schlecht recherchiert und vermutlich auch mit böser Absicht diesen Artikel veröffentlicht. Nur Schadenersatz zu verlangen, weil man einer Minderheit zugerechnet wurde, ist instinktlos.
        Frühere Rechtsordnungen der BRD erlaubten auch die Behandlung Homosexueller mit Elektroschocks. Da das BVerfG die bestehende Rechtsordnung zur Gleichstellung Homosexueller bereits auseinandernimmt, zählen die Politker, die diese krampfhaft aufrechterhalten, in der Tat zum rechten Rand des Parlaments, zu verorten bei der CSU. Ihre Parteimitstreiterin Beatrix von Storch bringt es doch so schön auf den Punkt, dass alle Regenbogenfamilien letztlich nur ein Suboptimum darstellen, und doch bitte schön das Optimum, nämlich Ehe mit Kindern, gefördert werden solle, nicht dieser „Gender-Kram“:

        Die AfD erscheint – zumindest in gesellschaftlichen Fragen – quasi als subversiver Versuch der CSU, sich auf andere Bundesländer auszudehnen. Schade, dass Freiheiten nur im ökonomischen Kontext gepredigt werden.

      • Wie kommen Sie denn darauf, dass ich Schadenersatz verlangt hätte? Das ist eine weitere Unwahrheit in diffamatorischer Absicht, um die Alternative für Deutschland das entscheidende Promille an Wählern zu kosten. Weder die Partei noch ich haben etwas gegen Homosexuelle.

  17. Entschuldigen Sie, es war laut
    http://www.queer.de/detail.php?article_id=20000
    kein Schadensersatz (passt ja auch nicht), sondern lediglich Schmerzensgeld, oder ist das auch wieder unwahr oder diffamierend? Sie können gerne das Schreiben Ihres Anwalts veröffentlichen, damit zu erkennen ist, wie sehr Sie sich durch die Zurechnung zu einer Minderheit beleidigt fühlten.

  18. Veröffentlichen Sie die Schreiben Ihres Anwalts an die taz, dann zeigt sich, wie sehr Sie sich durch eine Gleichsetzung zu einer Minderheit herabgesetzt fühlten! Privatsphäre? Sie machen die Posse gegen die taz doch selbst öffentlich und sind Politiker. Das hätten Sie sich vorher überlegen können.

    • Die taz hat Falsches veröffentlicht, nicht ich. Als Politiker bin ich weiterhin rein ehrenamtlich tätig, doch selbst hauptamtliche Politiker haben Persönlichkeitsrechte. Mein Anwalt hat nur einen Widerruf und eine Unterlassungserklärung verlangt. Letztere ist wegen des schnellen Widerrufs nicht durchsetzbar, aber wohl auch nicht nötig, so dass nur noch die Anwaltskosten offen sind. Alles andere denken Sie sich aus, womit ich diese Diskussion als abgeschlossen betrachte.

  19. Ich zitiere aus
    http://www.queer.de/detail.php?article_id=20000
    „Update 9.9.: „taz“ entschuldigt sich
    Die „taz“ hat eine Richtigstellung veröffentlicht und sich entschuldigt. Die Behauptungen seien „falsch“ gewesen. Dilgers Rechtsanwalt hatte zuvor von der „taz“ 2.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.“
    Sie behaupten demnach, dass ich mir diese Information ausdenke oder dass die Veröffentlicher lügen? Ich lese dort eindeutig SCHMERZENSGELD!!!
    Hauptamtliche Professoren, die ehrenamtlich Parteipolitik in der ersten Reihe machen, haben selbstverständlich Persönlichkeitsrechte. Und Bürger haben das Recht zur Kritik!

    • Sie haben das Recht zur Kritik, aber nicht zur wiederholten Falschbehauptung. Wie ich bereits mehrfach erklärte, haben weder mein Anwalt noch ich Schmerzensgeld verlangt (wofür auch?). Das hat sich dieser Queer-Blog ebenfalls einfach nur ausgedacht. Ich nehme ihn aber nicht wichtig genug, um auch dagegen rechtlich vorzugehen.

  20. Außerdem wäre es durchaus angemessen Schmerzensgeld einzufordern. Es muss niemand hinnehmen, dass irgendein Blatt mit bösartiger Intention sich in seine Privatssphäre einmischt. Gerade die Sexualität ist etwas ausgesprochen Privates. Dies gilt erst recht, wenn auch noch mit Falschmeldungen das Thema besonders breit getreten wird.

    Wenn Ihnen, Thomas (Ihre Feigheit, sich aus der Anonymität zu äußern, ist ebenfalls bemerkenswert), tatsächlich etwas an Wahrhaftigkeit und an der Qualität der politischen Auseinandersetzung etwas gelegen wäre, dann würden Sie sich in diesem Fall die taz mit der Autorin zur Brust nehmen.

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