Ampelregierung will Netanjahu verhaften, andere EU-Regierungen erkennen Palästina als Staat an

Die „Bundesregierung schließt Verhaftung Netanyahus nicht aus“, wenn der vom Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten beantragte Haftbefehl erlassen werden sollte. Faktisch bedeutet es ein Einreiseverbot nach Deutschland, während Islamisten und Kriminelle unkontrolliert ins Land gelassen werden. Die Ampel-Regierung versteckt sich bei dieser antisemitischen Diskriminierung hinter der Einhaltung des Rechts, obwohl es sich um eine rein politische Entscheidung handelt wie auch ihre aktive Unterstützung der Terrororganisation Hamas (siehe ‚Ampel zahlt weiter Hunderte Millionen zur Unterstützung von UNRWA und Hamas‘).

Weltweit sind sehr viele Regierungen antisemitisch und israelfeindlich, was sich inzwischen auch auf internationale Organisationen und die Bundesregierung erstreckt, deren Lippenbekenntnisse pro Israel nichts wert sind. Benjamin Netanjahu ist nicht frei von Fehlern, doch seine Gleichsetzung mit den Anführern der Hamas ist ein Skandal, leider nicht der einzige. „Norwegen, Irland und Spanien erkennen Palästina als Staat an“ und belohnen damit den Terror der Hamas, obwohl weder diese noch andere Palästinenser Staatsgewalt und Staatsgebiet besitzen. Es ist also reine Symbolpolitik gegen Israel, die einen echten Frieden weiter erschwert.

19 Gedanken zu „Ampelregierung will Netanjahu verhaften, andere EU-Regierungen erkennen Palästina als Staat an

  1. Danke für diese deutlichen Worte, die ich ebenso deutlich unterstreiche.

    Die sogenannte „Staatsräson“ ist längst zum Teufel gegangen, spätestens aber mit dem Wegducken vor dem „Haftbefehl“, der in Aussicht gestellten „Erfüllung“ dieses schändlichen Vorhabens.

    Von einer deutschen Regierung habe ich eigentlich die schärfste Zurückweisung dieser Nötigung erwartet, denn nichts anderes bedeutet es doch, Israel soll mit allen Mitteln und auf allen Ebenen gezwungen werden, sich dem Diktat undemokratischer Staaten der UNO anzupassen.

    Der Sieg der HAMAS scheint mit der Anerkennung eines Staates „Palästina“ damit perfekt zu sein, völlig egal nämlich, ob die Heerführer des Terrors noch von Israel gefangengenommen werden oder ob noch tausende Zivilisten in Gaza dem mörderischen Plan der HAMAS zum Opfer fallen.

    An anderer stelle habe ich betont, dass, wenn Israel in die Hände des [militanten] Islam fällt, auch Europa fallen wird.

    Leider haben das sie Jubler über einen Staat „Palästina“ immer noch nicht begriffen.

    • Warum „Nötigung“? D unterstützt den Internationalen Gerichtshof mit erheblichen Mitteln und erkennt ihn auch entsprechend an. Einige Großmächte sind keine anerkennenden Unterstützer. Das zeugt von einer vielleicht begrenzten Autorität. Diese mgl. Anklage Israels bezieht sich auf Krtiegsverbrechen, trotz seines Selbstverteidigungsrechtes. Wie weit aber reichen diese Rechte – ein juristischer Fall. Politisch dagegen ist unsere leicht vorgetragene „Staatsräson“. Was bedeutet sie im konkreten Fall? Was ist sie für Israel wert? Könnte ein deutscher Politiker bei einer Israel Reise dieses Wort noch einmal in den Mund nehmen? Vielleicht sollte N. nicht nach D reisen und unsere Politiker besser nicht nach Israel.

      Sollte ein mgl. Haftbefehl bei Einreise von N ignoriert werden, wäre das ein Verstoß gegen das Völkerrecht – Staatsräson hin oder her. Ein schwieriger Fall. Aus meiner Sicht also keine Nötigung, sondern ein klassisches Dilemma.

      • Der Internationale Strafgerichtshof (nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Gerichtshof, wo die unberechtigte Völkermordklage gegen Israel verhandelt wird) ist überhaupt nicht zuständig, weil Israel kein Vertragsstaat, aber ein demokratischer Rechtsstaat mit funktionierender Justiz ist. Ein internationaler Haftbefehl gegen den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten Israels wäre rechtswidrig und die Bundesregierung könnte das natürlich öffentlich erklären und ihn nicht vollstrecken, notfalls ihre Mitgliedschaft beim Strafgerichtshof aussetzen oder ganz beenden. Aber nein, die Ampelregierung beteiligt sich lieber wieder an Judenverfolgung und unterstützt aktiv eine Terrororganisation.

      • Ich denke, dass Herr Prof. Dilger es hinreichend erklärt hat:
        Der Strafgerichtshof ist nur für die Staaten zuständig, die keine eigene unabhängige und robuste Gerichtsbarkeit haben. Israel hat aber ein gut funktionierendes Rechtssystem und hat auch in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt, dass es Vergehen der Polizei- oder Streitkräfte mit empfindlichen Strafen ahndet. Die Aufarbeitung des Krieges gegen die HAMAS wird sicherlich nach Ende des Krieges stattfinden und ich bin sicher, dass damit auch mögliche Straftaten vor Gericht verhandelt und entsprechend bestraft werden.
        Herrn Khan ist das alles ganz sicherlich bekannt, darum unterstelle ich ihm ein taktisches Manöver gegen Israel gerichtet.

      • Natürlich ist die Empörung nicht nur in Israel groß, dass der ICC erstmalig einen Haftbefehl gegen ein demokratisch gewähltes Regierungsmitglied der Gerechtigkeit wegen beantragt hat. Gegen Putin hat der britische und sehr erfahrene wie auch anerkannte Jurist Khan einen vergleichbaren Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erwirkt, das aber nicht schon im Vorfeld eines Urteils hinausposaunt. Zumindest mir ist nicht klar, was er mit seinem Vorgehen eigentlich bezweckt.

        Mein Punkt ist: die Bundesregierung sollte in dieser Sache nicht lavieren und ausweichen, sondern sich erklären, was genau sie warum tut, käme N zu einem Staatsbesuch nach D. Was bedeutet es und wie wirkt es international, wenn ein Haftbefehl unausgesprochen wegen „nicht zuständig“ nicht vollzogen wird?

      • Der rein politische Antrag hat doch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, zumal er gleichzeitig mit dem Antrag gegen Anführer der Hamas erfolgte, als wenn deren Verbrechen irgendwie vergleichbar wären. Die Bundesregierung hätte aktuell einfach (wie auch sonst oft) erklären können, dass sie hypothetische Fragen nicht beantwortet, da es keinen Haftbefehl gibt und sie auch nicht von dessen Erlass ausgeht. Dass internationale Haftbefehle nicht vollstreckt werden, kommt recht häufig vor. Oft verstösst das gegen das Rechtsstaatsprinzip, in diesem Fall wäre es genau umgekehrt, wobei formal eine Aussetzung oder Kündigung der Mitgliedschaft beim Internationale Strafgerichtshof die sauberste Lösung wäre und auch politisch richtig, wenn er diesen Haftbefehl tatsächlich erlassen sollte.

  2. Auszug aus meinem Blog-Text:

    Der Generalsekretär des Exekutivkomitees der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Hussein al-Scheich, bezeichnete die Anerkennung Palästinas durch Irland, Norwegen und Spanien als „historischen Moment“. Nach Jahrzehnten des palästinensischen nationalen Kampfes, Leidens, der Unterdrückung und Besatzung triumphiere die freie Welt, schrieb er auf der Plattform X. „Wir danken den Ländern der Welt, die den unabhängigen Staat Palästina anerkannt haben und es (noch) tun“, so der PLO-Generalsekretär. „Wir bekräftigen, dass dies der Weg zu Stabilität, Sicherheit und Frieden in der Region ist.“ (Hervorhebung von mir)

    Er hat einen wichtigen und wesentlichen Sachverhalt vergessen, müsste es doch heißen:

    Nach mehr als 80 Jahre währendem Terror gegen die jüdischen Bewohner des (ursprünglichen größeren) Gebiets, das der Völkerbund im November 1947 den Juden als Land zum Aufbau eines jüdischen Staates zugesprochen hat, nach von den Arabern geführten Kriegen zur Auslöschung Israels, nach unermesslich grausamen Anschlägen gegen die jüdischen Bewohner im Kernland Israel ebenso wie in den „Gebieten“, nach dem unvorstellbar blutig-barbarischem Massaker, das Palästinenser – namentlich die HAMAS und ihre zivilen Helfer – am 7. Oktober 2023 an Israelis verübten und trotz der immer noch fortwährenden Geiselnahme von mehr als 100 Menschen, in der Mehrheit Israelis und nach dem erfolgreichen weltweit geführten Propagandasieg der HAMAS, stimmen Norwegen, Irland und Spanien dem schleichenden Untergang Israels zu. Denn nichts anderes würde ein Staat Palästina „mit allen Rechten versehen“ wie es in den Nachrichten verlautbart wurde, doch bedeuten. Zu „allen Rechten“ gehört vermutlich auch der Aufbau einer Armee, zu der die NATO-STAATEN Norwegen, Irland und Spanien sicherlich gute Ratschläge geben und mit dem Iran gemeinsam „Palästina“ zu einer schlagkräftigen militärischen Macht gegen Israel verhelfen können.

    Wir bekräftigen, dass dies der Weg zu Stabilität, Sicherheit und Frieden in der Region ist.“

    Zweifelt irgendjemand daran, dass das der Weg zu einem Nahen Osten GANZ OHNE ISRAEL ist und damit natürlich Stabilität, Sicherheit und Frieden in der Region Einzug halten wird. Also ein Friede wie in Syrien oder Stabilität wie im Libanon und natürlich die „Sicherheit“, die der Iran seinen Frauen zukommen lässt, die ihre Haare im Wind flattern lassen wollen.

    Es wird die tödliche Sicherheit für Juden in der ganzen Region bedeuten und – man muss kein Prophet sein um das vorherzusehen – für die Christen ein Mehr an Unterdrückung, die Charta der HAMAS sagt das sehr deutlich.

    Was bringt ausgerechnet Norwegen dazu, so eine Ankündigung zu machen, was das katholische Spanien und Irland? Sind die Regierungen dieser Länder von allen guten GEistern verlassen?

  3. Man sollte klar unterscheiden zwischen der Hamas und Palästina. Deutschland muss sich mit an den Tisch setzen, auch wenn die Situation sehr vergangenheitslastig ist. Eine Zukunft nach bislang erfolgten Mustern muss mit verständigen Generationen verhindert werden. Das Internet wird die beste Waffe sein.

  4. Es sind immer die gleichen Leute, die an jedem Auschwitz-Gedenktag heuchlerische Krokodilstränen heulen, aber nicht bereit sein, an der Seite der heute lebenden Juden zu stehen.

  5. Thomas Fischer, früher früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, vertritt in SPON vom 24.5.24 unter „Die wahre Schande“ (Bezahl-Schranke) eine m.E. gut begründete andere Ansicht. Dem Nichtbeitritt einiger Großmächte und Israels zum IStGH liege letztlich der Gedanke des Ersetzbarkeit von Recht durch Gewalt zu Grunde. „Die Zuständigkeit des IStGH hängt unter anderem davon ab, dass die originär zuständige nationale Strafgerichtsbarkeit keine Ermittlungen führt oder nicht willens oder in der Lage ist, eine angemessene Strafverfolgung durchzuführen. Davon kann in den Fällen Israel/Hamas jedenfalls derzeit ausgegangen werden. Die maßlos überzogenen Beschimpfungen des Anklägers bei IStGH durch den Beschuldigten Netanyahu (»ewiger Schandfleck für den IStGH«; »einer der großen Antisemiten der Neuzeit«; der Ankläger stehe »an der Seite der berüchtigten deutschen Richter«) macht deutlich, dass jedenfalls so lange, wie die israelischen Beschuldigten Staatsämter innehaben, mit einer Verfolgung oder Unterbindung der ihnen vorgeworfenen Taten nicht gerechnet werden kann. Für die Hamas-Beschuldigten gilt dies sowieso“. Im Ergebnis müsse – richterlichen Beschluss vorausgesetzt – einem solchen Haftbefehl eigentlich auch von Deutschland Folge geleistet werden.

    • Die Prämisse ist nicht erfüllt, was ein guter Jurist eigentlich wissen müsste. Israel hat ein grundsätzlich funktionierendes Justizsystem, jedenfalls besser als das internationale, welches in der Vergangenheit durchaus hochrangige Politiker und Militärs zur Rechenschaft gezogen hat und auch aktuell Klagen gegen die Regierung verhandelt. Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof hätte diese Verfahren erst abwarten müssen, aber er ist eben rein politisch und durchaus auch antisemitisch vorgeprescht, was Sie nicht verharmlosen sollten. Wenn das Gericht dabei mitmacht, sollte Deutschland seine Mitgliedschaft beenden, wie auch die Finanzierung der UNRWA überhaupt nicht mehr gerechtfertigt ist, auf deren Gelände ermordete Geiseln gefunden wurden.

      • Was das Ergebnis künftiger Rechtsverfolgung in Israel sein könnte, ist – wie zitiert – nicht Handlungsleitfaden des IStGH. Die Rechtsverfolgung in Israel ist derzeit vertagt und die Verhältnisse in den Palästinenser-Gebieten berühren jeden Tag Leben und Tod. Netanyahu entzieht sich seit etlichen Jahren Bestechungs-Prozessen, was innenpolitisch bekanntlich in Kritik steht. Die mildere Reaktion Deutschlands wäre die Nichtbeachtung eines Gerichtsbeschlusses; wohingegen die Beendigung einer Mitgliedschaft beim IStGH die Unterwerfung unter die ethischen Defizite der Großmächte bedeutet.

      • Grundsätzlich funktioniert die israelische Justiz, womit der Internationale Strafgerichtshof definitiv nicht zuständig ist. Auch sonst ist die Zuständigkeit fraglich, weil Palästina kein Staat ist und Israel dieses Gericht nicht anerkennt, was es auch nicht muss. Nicht die Großmächte sind ethisch defizitär, sondern der Chefankläger und gegebenenfalls das Gericht, wenn es seinem rechtswidrigen Antrag zustimmen sollte. Die Nichtbeachtung eines solchen Gerichtsbeschlusses wäre für Deutschland rechtswidrig, einen Aufkündigung der Mitgliedschaft bei diesem Gericht hingegen nicht.

      • Der Beitritt zum Römischen Statut des IStGH ist nicht notwendige Voraussetzung für die Verfolgung von Völkerrechts- und Menschenrechtsverbrechen. Der Nichtbeitritt bewirkt lediglich fehlende Mitwirkung. Auch fehlende Staatlichkeit ist kein Hindernis für einen Haftbefehl, da ein solcher Haftbefehl auf Personen bezogen ist. Bezüglich des internationalen Haftbefehls gegen Putin am 17.3.23 durch den IStGH habe ich jedenfalls von Bedenken Ihrerseits nichts vernommen. Russland ist wie China und die USA dem Statut nicht beigetreten (USA haben ihre Unterschrift vor Beginn des Irak-Krieges 2003 in 2002 zurückgezogen, stellen vielmehr eigene Bürger vor Verfolgung durch den IStGH unter ausdrücklichen Schutz).

      • Warum argumentieren Sie hier so vehement für eindeutiges Unrecht? Der Internationale Strafgerichtshof ist explizit nicht universell zuständig. Wladimir Putin könnte durch ihn nicht für seine vielen Verbrechen innerhalb Russlands belangt werden, doch er hat völkerrechtswidrig die Ukraine angegriffen und auch dort schwere Verbrechen begangen.

    • Putin wird wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland gesucht, obwohl Russland dem Römischen Statut nicht beigetreten ist (und das wird von Ihnen zu Recht nicht beanstandet). Der IStGH befasst sich mit der unmittelbaren Gefahren-Abwehr unter den zitierten Voraussetzungen, nicht mit der Herstellung irdischer Gerechtigkeit. Um auf die politische Ebene zu wechseln: Die Politik Netanyahus im Hinblick auf die Palästinenser ist auch innenpolitisch seit etlichen Jahren stark umstritten, was eigentlich eine differenzierte Betrachtung nahelegt (die zum Schaden Israels auch von Seiten der deutschen Außenpolitik unterblieben ist).

      • Der internationale Haftbefehl gegen den russischen Diktator ist rechtlich und moralisch korrekt, der gegen den demokratisch gewählten und rechtsstaatlich kontrollierten israelischen Ministerpräsidenten nicht. Gerade dass in Israel politisch und juristisch gerungen wird, unterstreicht doch die fehlende Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Hamas hat diesen Konflikt mit einem Massaker vom Zaun gebrochen und ist auch jetzt für den Tod der vielen Palästinenser verantwortlich, was Herr Khan und Sie unverantwortlich verwischen wollen. Wenn die Kämpfe vorbei sind, wird sich Herr Netanjahu politisch und rechtlich verantworten müssen, und zwar richtigerweise in Israel, nicht in Den Haag.

      • Mein Ausgangspunkt war die rechtliche Bewertung von Thomas Fischer, der u.a. die Vermischung politischer Bewertung und rechtlicher Sachverhalte beanstandet („Die wahre Schande“). Zur politischen Bewertung werden wir hier kein Einvernehmen erzielen, weil Sie Entwicklungen in Israel ausblenden (Dissens hatten wir schon bei dem von Jared Kushner ausgearbeiteten Nahost-Plan von Trump in 2020). Auch Teile der offiziellen deutschen Politik blenden aus Gründen der Opportunität aus, weshalb man den derzeit zu beobachtenden Protesten verständnis- und weitgehend hilflos gegenüber steht. Die Potentaten in Arabien wären an sich zu allen möglichen Vereinbarungen mit Israel bereit, aber sie stehen seitens ihrer Völker unter Druck.

      • Rechtlich gibt es keine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Der Chefankläger handelt rein politisch (bzw. persönlich opportunistisch). Politisch wäre es richtig, sich nicht in die Parteipolitik anderer Länder einzumischen. Die israelische Regierung ist nicht ideal, aber das ist kein Verbrechen, sondern wird in Israel auf demokratischem Wege korrigiert werden.
        Was die kriegerische Auseinandersetzung mit den Palästinensern angeht, so hat die Hamas diese nicht nur mit einem Massaker angefangen, sondern setzt diese ohne Rücksicht auf zivile Opfer fort. Israel hat das Recht zur Selbstverteidigung, welches Sie ihm zusammen mit dem Chefankläger absprechen, und begeht gerade keinen Völkermord, was es könnte, auch wenn es vielleicht noch mehr Rücksicht auf die von der Hamas verratene palästinensische Zivilbevölkerung nehmen sollte. Die weltweiten Proteste sind rein antisemitisch und israelfeindlich mit typischer Täter-Opfer-Umkehr. Es wundert mich wirklich sehr, dass Sie sich dem anschließen.

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