Bestellerprinzip beim Hauskauf

Es gibt nicht nur positive Gerichtsurteile zu vermelden (siehe ‚Keine Prüffälle vom Verfassungsschutz und keine Gemeinnützigkeit für Attac‘), sondern auch endlich einmal einen guten Gesetzentwurf von der SPD. Deren Bundesjustizministerin Katarina Barley fordert, „Wohnungsverkäufer sollen für Makler bezahlen“, zumindest wenn sie ihn beauftragt haben, während vereinzelt auch Käufer von sich aus Makler beauftragen. Das für Mietwohnungen bereits eingeführte „Bestellerprinzip“ soll demnach zukünftig auch für den Erwerb von Immobilien gelten.

Dazu hatte ich bereits vor gut einem Monat eine kontroverse Diskussion mit Makler-Lobbyisten bei Twitter. Als Liberaler bin ich für das Bestellerprinzip, weil es nicht willkürlich in die Vertragsfreiheit eingreift, sondern diese umgekehrt sichert und Missbrauch einschränkt. Jeder soll mit einem Makler vereinbaren dürfen, was er möchte, aber nicht zu Lasten Dritter. Es soll auch niemand zu einem Vertragsabschluss genötigt werden, wenn er diesen und das teure Maklerangebot gar nicht möchte. Insbesondere sind „qualifizierte Alleinaufträge“ ein Problem, bei denen ein (potentieller) Käufer ein Objekt gar nicht erwerben darf, wenn er den Makler nicht nachträglich beauftragt und bezahlt, selbst wenn er ihn nie benötigt hat.

Außerdem macht es den Hauspreis transparenter, wenn die Maklercourtage schon drin ist (oder eben gar nicht anfällt, was sich die Verkäufer dann besser überlegen werden), während die Grunderwerbsteuer am besten ganz abgeschafft (siehe ‚Baukindergeld hilft Familien nicht‘) und die Notargebühren deutlich gesenkt würden. Apropos Grunderwerbsteuer, wenn die Maklergebühr im Hauspreis enthalten ist, fällt die Grunderwerbsteuer auch darauf an, was sich jedoch erstens gesetzlich anders regeln ließe (wenn man diese Steuer nicht ganz abschafft, was am besten wäre), zweitens eben gar nicht bei jedem Hauskauf der Fall ist und drittens dann zumindest auch die Finanzierung erleichtert, von der die Nebenkosten einschließlich Maklercourtage in der Regel ausgenommen sind.

144 Gedanken zu „Bestellerprinzip beim Hauskauf

  1. Wirkliche Vertragsfreiheit bestünde nur, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer mit Maklern vereinbaren können, was sie wollen. Die ist im sozialistischen Einheitsdeutschland aber ohnehin schon lange nicht mehr gegeben.

    Kein Interessent wird gezwungen zu kaufen, wenn ihm die Konditionen nicht passen, oder Angebote von Maklern in seine Kaufüberlegungen überhaupt einzubeziehen. Das sollte sich inzwischen eigentlich auch schon bis zur SPD, der Partei aus dem Zeitalter der Dampmaschinen, als Arbeiter noch in Werkssiedlungen untergebracht waren, herumgesprochen haben.

    Problematisch ist die bisherige Gesetzesregelung m.E. allenfalls in Fällen, in denen der Verkäufer sein Objekt parallel auch selbst (also ohne Makler, obwohl auch ein solcher bestellt ist) oder gar über mehrere Makler anbietet. Dann gerät der betroffene Makler natürlich in die Nachweispflicht, dass ein Geschäft tatsächlich durch seine Bemühungen zustande gekommen ist. Das ist aber Nachweispflicht des Maklers und nicht Problem des Käufers und hier kommt dann u.U. Frau Nahles mit ihrem „Bätschi, sag ich dazu nur“ zum Zug.

    Nach meiner persönliche Erfahrung spart ein Makler in den meisten Fällen dem Käufer ohnehin mehr Geld ein als er ihn kostet, da der Makler immer darauf aus sein wird, das Geschäft irgendwie zu tätigen und daher eher den Verkäufer überredet, den Preis zu senken oder irgendwelche Zusatzleistungen zu erbringen, auch wenn er von diesem beauftragt worden ist. Makler vermitteln nicht nur, sie verhandeln in ihrem ureigensten Interesse immer so, dass das Geschäft möglichst auch zustande kommt, da sie sonst ja nicht nur nichts verdienen, sondern auch auf ihrem frustrierten Aufwand sitzen bleiben.

    Gleichwohl ich kein Makler bin und mich bei Immobilienverkäufen auch selbst schon über die auf den ersten Blick sehr hohen Courtagen geärgert habe, darf man zur Ehrenrettung gerade von Immobilienmaklern daher nicht unerwähnt lassen, dass Makler oft nicht nur den frustrierten Aufwand für hunderte Besichtigungstermine ohne tatsächliches Kaufinteresse oder gar Kaufabschluss selbst tragen müssen, sondern gerade unerfahreneren Verkäufern und Käufern sehr viel Arbeit abnehmen und ihnen nicht nur sehr viel Zeit, sondern oft auch erheblichen nachträglichen Ärger ersparen.

    • Das ist der Unterschied zwischen ungeregelter und sozialer Marktwirtschaft. Verträge zu Lasten Dritter sollten nicht länger gerichtlich durchsetzbar sein. Was Sie als problematisch bezeichnen, ist es nur für den einzelnen Makler, doch Wettbewerb zwischen Maklern und Alternativen zu ihnen ist insgesamt gut. Die Makler sollten für ihre Kunden da sein und einen Mehrwert schaffen statt umgekehrt.

      • Den Mehrwert durch die Tätigkeit des Maklers habe ich doch oben beschrieben. Was war daran unverständlich?

      • Es geht nicht darum, ob Makler einen Mehrwert schaffen können, sondern ob sie es immer tun und deshalb Käufer auch gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden dürfen, einen Makler zu bezahlen, wenn sie eigentlich nur eine Immobilie kaufen wollen. Würden Makler nie einen Mehrwert schaffen, sollte ihre Tätigkeit ganz untersagt werden. Durch das Bestellerprinzip liegen Bestellung und Bezahlung in einer Hand, was richtig ist. Dass der Verkäufer versuchen kann, den Immobilienpreis entsprechend zu erhöhen, bleibt unbenommen. Wenn er die Wohnung vorher frisch von einem Maler streichen lässt, erzielt er vielleicht auch einen höheren Verkaufspreis (ggf. deutlich höher als die Malerkosten, wie es auch vor dem Gebrauchtwagenverkauf lohnt, das Auto einmal durch die Waschstraße zu schicken). Trotzdem käme doch niemand auf die Idee, dass der Käufer den vom Verkäufer beauftragten Maler zusätzlich bezahlen muss.

  2. Bei der momentanen Marktlage ist der Job des Maklers in vielen Regionen die Lizenz zum Gelddrucken. Viele Makler haben Kundenkarteien und schreiben Immobilien z.T. garnicht mehr öffentlich aus, sondern vermitteln die Immobilien direkt an ihre Wartekandidaten und bekommen so in kürzester Zeit einen Abschluss. Aber auch falls es zu einer Ausschreibung kommt, sind die Immobilien momentan innerhalb weniger Tage weg. Ich finde es unanständig, wenn jemand für 3 Tage Arbeit 20.000 Euro verdient, im Maklergewerbe ist das momentan keine Seltenheit. Viele Verkäufer entledigen sich der Arbeit des Verkaufens über den Makler, ohne selbst die Kosten zu tragen. Das ist in meinen Augen durchaus ein MIssstand, auch wenn man natürlich argumentieren kann, dass der Vekäufer letztlich selbst den Makler (über den geringeren Kaufpreis) bezahlt. Meines Erachtens ist diese Assymetrie zwischen Leistungsinanspruchnahme (Verkäufer) und Zahllast (Käufer) dafür verantwortlich, dass es keinen nennenswerten Preiswettbewerb zwischen Maklern gibt und daher diese absurden Preise zustande kommen. Ich kann mir vorstellen, dass die Preise fallen werden, wenn diese Assymetrie verschwindet, denn das ist ja offensichtlich die Absicht dieses Gesetzes.

    • Ich habe in den zurückliegenden neun Jahren insgesamt vier Immobilien, alle in sehr guten Lagen, verkauft. Darunter ein Mehrfamilienhaus in zentraler Innenstadtlage, ein großzügiges Einfamilienhaus mit großem Garten in ruhiger Stadtrandlage und zwei komfortabel ausgestattete Stadtwohnungen. Drei dieser Immobilien habe ich mit Hilfe von Maklern veräußert und eine direkt. Ich kann Ihren sehr subjektiven Eindruck nicht bestätigen: Bei allen über Makler abgewickelten Verkäufen habe ich etwas weniger als den angepeilten Kaufpreis erhalten, hatte damit aber auch wesentlich weniger Abwicklungsarbeit als bei dem selbst getätigten Verkauf, bei dem ich wiederum deutlich weniger Nachlass gewährt habe. Als Käufer habe ich bisher bis auf einen Kauf, der sich zufällig ergab, da ich betreffenden Objekt bereits zwei Wohnungen besaß, alle meine Immobilien über Makler erworben und ich hatte nie den Eindruck, dass ich tatsächlich etwas „gespart“ hätte, wenn ich versucht hätte, den Makler zu umgehen. Den nächsten Immobilienverkauf werde ich voraussichtlich wieder mit Makler tätigen.

      Für die Preisfindung spielt es letztlich keine Rolle, wer den Makler bezahlt. Käufer interessieren i.d.R. nur die Gesamtkosten der Anschaffung, egal wie sich diese zusammensetzen.

      • Die Makler argumentieren auch, dass es doch völlig egal wäre, wer den Makler (direkt) bezahlt, da sich am Gesamtpreis nichts ändern würde. Das ist theoretisch wie empirisch nicht richtig und die Makler glauben auch selbst nicht daran. Denn sie würden nicht so vehement gegen das Bestellerprinzip protestieren, wenn es gar keinen Unterschied machen würde.

      • Der Unterschied beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass Sie als Käufer auch Grundsteuer auf die Maklerkosten bezahlen müssten, wenn diese vom Verkäufer getragen würden. Cui bono? Ein vom Käufer alleine bezahlter Makler nutzt in erster Linie dem Fiskus und somit mittelbar allen, die vom Staat bezahlt werden. Erklärt das vielleicht Ihre Abneigung gegen vom Käufer zu tragende Maklerkosten? 😏

      • Unsinn, ich bin explizit für eine Abschaffung der Grunderwerb-, nicht Grundsteuer, am besten komplett, sonst zumindest für die Maklercourtage. Diese fiele beim Bestellerprinzip seltener an und wohl auch oft niedriger (momentan oft über 7 Prozent für kaum eine oder sogar gar keine Leistung).

      • Derzeit ist die Grunderwerbsteuer (nicht Grundsteuer; sorry wegen des obigen Tippfehlers) aber zu bezahlen. Fromme Wünsche helfen dagegen leider nicht.

        By the way bin auch ich für die Abschaffung sowohl der Grunderwerb- als auch der Grundsteuer. Aber die umverteilungssozialistische Feudalkrake „Sozialstaat“ besteuert ihre Tüchtigen ja lieber kaputt, als endlich einmal mit dem Sparen zu beginnen.

      • Ich gebe Ihnen ja Recht, dass es im Falle einer Abschaffung der Grunderwerbsteuer keine Rolle mehr spielen würde, wer den Makler formal bezahlt. Praktisch bezahlt ihn der Käufer sowieso immer mit, ob mit oder ohne Abschaffung der Grunderwerbsteuer. Im heutigen Szenario bezahlt der Käufer aber auch Grunderwerbsteuer auf die (volle) Maklergebühr, wenn der Makler vom Verkäufer bezahlt wird. Somit ist ihre Argumentation ein wenig widersinnig.

        Die Grundsteuer ist ein anderes Thema. Ich persönlich bin generell für die Abschaffung von Substanzsteuern. Sie etwa nicht?

      • Das ist einfach nicht richtig, dass der Käufer immer den Makler effektiv mitbezahlen würde. Das wäre selbst auf einem perfekten Markt nur dann der Fall, wenn er entsprechend Nutzen für den Käufer stiftet. Wenn Sie vor dem Verkauf die Tapeten weiß streichen lassen, dürfte das den Kaufpreis erhöhen. Wenn Sie sie schwarz streichen lassen, senkt das den Kaufpreis.

        Die Grundsteuer haben wir schon diskutiert und Sie haben ihr Prinzip einfach nicht verstanden. Eine echte Grundsteuer (nicht auf den Wert von Häusern, sondern vom Boden) ist ökonomisch gesehen eine der besten Steuern.

      • Eine Grundsteuer nur auf den Boden ist genauso eine Substanzsteuer, wie jede andere Grundsteuer auch. Manchmal drängt sich mir leider der Eindruck auf, dass Sie ein verkappter Kommunist sind.

      • Ist sie nicht, sondern die Bodenrente wird besteuert. Es ist besser, reine Renten statt Arbeit oder Kapitalerträge zu besteuern. Aber Sie sind ja ein Fan von leistungslosen Einkommen, sei es von Maklern oder AfD-Politikern.

      • Wenn ich mir ein Grundstück kaufe und es weder bebaue noch verpachte oder selbst komerziell nutze, erwirtschaftet es keine Bodenrente, sondern allenfalls einen Mehrerlös beim Wiederverkauf. Warum sollte ich dann nach Ihrem Vorschlag hierauf eine Grundsteuer errichten?

        Ich bin kein Fan von leistungslosen Politikereinkommen. Egal welcher Partei betreffende Politiker angehören. Wie kommen Sie darauf, mir so einen Unfug zu unterstellen?

      • Was ist denn das schon wieder für ein illiberales Statement?
        Ich möchte als freier Bürger doch selbst entscheiden, ob und wie ich meinen EIGENEN Grund und Boden nutze und mir das weder vom Staat noch von seinen – von den Steuergeldern seiner Leistungsträger (im Beamtensprech verächtlich „Steuerbürger“ genannt) finanzierten – Beamten vorschreiben lassen!

      • Steuern und Sozialabgaben greifen immer in die Freiheit ein, weshalb man sie nicht so feiern sollte wie die Bundesregierung und die linke Opposition. Aber wenn der Staat Steuern erhebt, sollte er das möglichst effizient und die Freiheit wahrend tun. Da ist eine Grundsteuer einfach besser als eine Steuer auf Arbeitsleistungen, auch wenn Sie das als kleiner Feudalist anders sehen.

      • Meiner Ansicht nach sollten nur Einkünfte, die die Kaufkraft erhöhen oder alternativ nur der Konsum besteuert werden. Das muss genügen. Aber ich will ja auch einen erheblich schlankeren Staat als Sie.

      • Steuerart und -höhe sind zwei verschiedene Dinge. Bei gleichem Steueraufkommen wollen Sie eine höhere Einkommen- oder Umsatzsteuer, während ich sie mit anderen Steuern einschließlich Grundsteuer absenken würde.

      • Nein, ich will, dass das Steueraufkommen insgesamt stark abgesenkt wird. Allerdings würde ich nicht alle Steuerarten im Proporz verringern, sondern Substanzsteuern und verdeckte Steuern ganz abschaffen.

      • Ich möchte 15.000 € Einkommensteuerfreibetrag pro Kopf und oberhalb davon 15% linearen Steuersatz auf alle Einkunftsarten. Mehr nicht. Das muss einem schlanken Staat, der sich auf das Wesentliche konzentriert, genügen. Keine Freibeträge, keine Subventionen, nichts. Nada más. Keine Komplikationen und nicht mehr Staatsbedienstete als unbedingt nötig. Punkt.

      • Dann sollten Sie auswandern. Es gibt Staaten mit so niedrigen oder noch niedrigeren Steuern, aber natürlich auch viel weniger staatlichen Leistungen.

      • Es gibt sehr viele Staaten, die mit ähnlichen Steuersätzen glänzend zurecht kommen. Oft sogar wesentlich besser als der verfettete Merkelsche Pseudo-Sozialstaat.

      • Welches „Wohlstandsniveau“ ?
        Wenn Sie die niedrige Eigentumsquote bei Wohnimmobilien als hohes Wohlstandsniveau empfinden, dann vergleichen Sie die deutschen Steuersätze am besten mit der Schweiz.

      • Ja, aber nicht so viel wie in Deutschland. Auch die Schweiz hat für meinen Geschmack aber viel zu viel „Sozialstaat“ und zudem als einziges Land in Europa eine noch niedrigere Wohneigentumsquote als Deutschland.

      • Wie können Sie aktuell entscheiden, ob Sie den nächsten Kauf mit Makler tätigen? Wenn für die gewünschte Immobilie bereits ein Makler durch den Verkäufer bestellt wurde, dann haben Sie auf den Makler keinen Einfluss. Wenn die Immobilie ohne Makler verkauft wird, kann der von Ihnen beauftragte Makler diese Immobilie nicht ohne weiteres vermitteln.

      • @Guru
        Sie haben sich offenbar verlesen. Die Rede war vom nächsten VERKAUF und nicht vom nächsten Kauf.

      • Ok – habe ich mich tatsächlich verlesen. Werden Sie den Makler dann auch selbst bezahlen?

      • Derzeit ist die Marktlage hier eher so, dass Makler froh sind, wenn sie Objekte finden, die sie anbieten dürfen. Ich kenne keinen Makler, der derzeit überhaupt nur wagt, dem Verkäufer vorzuschlagen, dass er eine Verkäuferprovision bezahlen solle. Der Verkauf ist für Verkäufer also i.d.R. provisionsfrei. Allerdings drücken Makler beim Verkauf wie gesagt etwas auf den Preis. Es ist nach meiner Erfahrung keineswegs so, wie viele unerfahrene Käufer vermuten, dass der Käufer über Makler teurer kauft als direkt vom Verkäufer.

      • Ich zitiere Sie: „Ich kenne keinen Makler, der derzeit überhaupt nur wagt, dem Verkäufer vorzuschlagen, dass er eine Verkäuferprovision bezahlen solle.“
        -> Und genau deswegen muss das Bestellerprinzip her. Makler werben wie in Ihrem Fall aktuell nur mit dem -KOSTENLOS-Argument und nicht mit Ihrer Qualität. Das ist aus meiner Sicht abzocke, wenn dafür der Käufer bezahlen muss. Hier geht es einfach um ein Grundsatzprinzip -> Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Ist aus meiner Sicht das normalste der Welt. Preis draufschlagen hin oder her – hat damit rein gar nichts zu tun. Und hätte der IVD und die anderen Verbände, so wie jetzt argumentiert wird, Interesse daran gehabt – den Käufer/Verbraucher zu schützen. Dann wäre es erst gar nicht soweit gekommen und Sie hätten dafür gesort, dass sich die Maklerbranche selbst reguliert. Jetzt wo es ernst wird – kommen sie auf einemal alle aus ihren Löschern und reden von fair teilen. Wieso hat man vorher nicht selbst dagegen etwas getan!

      • Das ist mir auch aufgefallen. Es sind tatsächlich Spezialfälle vorstellbar, in denen eine Abweichung vom Bestellerprinzip sinnvoll sein könnte. Aber es wurde doch das gegenteilige Prinzip durchweg praktiziert, dass der Verkäufer bestellte und der Käufer zahlen sollte. Im Grunde ist das ein Beispiel für Marktversagen, weil die Gier größer ist als das Streben nach Effizienz und Fairness.

      • Ich weiß nicht, wie viele Immobilien Sie in Ihrem Leben schon gekauft oder verkauft haben und ob Sie dabei überhaupt einem Makler begegnet sind. Aber entscheidend ist, was der Makler leistet. Ein guter Makler bekommt sein Geld jedenfalls nicht fürs Nichtstun, wie Sie zu glauben scheinen.

      • Das ein Makler Geld fürs nichts tun bekommt hat hier niemand behauptet. Der Makler tut bestimmt eine ganze Menge – aber, er tut dies zumeist im Auftrag (auf Bestellung) des Verkäufers, deswegen muss der diesen auch bezahlen. Darum geht es und um nichts anderes.

      • Ich behaupte, dass heute manche Makler Geld fürs Nichtstun bekommen bzw. nur fürs Erstellen von Maklerverträgen und Rechnungen. Vor allem kommt es vor, dass sie zwar für den Verkäufer aktiv werden, aber nichts für den Käufer tun oder zu dessen Kauf beitragen.

      • Selbst wenn der Makler das Objekt nur annonciert und dadurch die Möglichkeit es zu erwerben bekannt macht, hat er bereits etwas Wesentliches geleistet. Die meisten Makler bereiten aber auch den Kaufvertrag vor und begleiten den Verkauf in allen zu klärenden Fragen bis hin zur Vorbereitung der notarielle Beurkundung mit dem Notar. Von den unzähligen Besichtigungen ohne Kaufabschluss einmal ganz abgesehen. Und Letztere nimmt der Kaufinteressent (auch solche die sich nur als Interessenten ausgeben, aber gar keine sind) ja auch gerne gratis in Anspruch.

      • Warum nimmt der Makler dann keine Gebühren für die Besichtigungen (bei Mietobjekten dürfte das verboten sein, aber auch bei Verkaufsangeboten?)? Die Zeiten haben sich durch das Internet geändert. Es ist ganz einfach und billig geworden, Angebote zu veröffentlichen und zu finden. Die Notargebühren sollten in der heutigen Form natürlich ebenso abgeschafft werden.

      • Auch Makler annoncieren natürlich heute vorwiegend auf Internetplattformen. Aber ein Verkäufer, der sein Objekt über einen Makler anbietet, tut das ja i.d.R. nicht, um sich die Arbeit mit den Besichtigungen etc. dann doch selbst aufzuhalsen.

      • Da es so viele Makler gibt, bleibt den meisten von ihnen in der derzeitigen Marktlage gar keine andere Wahl.

      • Richtig, entscheidend ist, was ein Makler leistet. Jetzt kann das viel sein, wenig oder auch gar nichts. Das Bestellerprinzip stellt sicher, dass es (zumindest in der Erwartung) hinreichend viel ist für den Preis.

      • Ja und nein. Wenn der Verkäufer sich nicht selbst darum kümmern möchte (was häufig der Fall ist), geht es ohne Makler überhaupt nicht.

      • Dann ist es aber eine reine Leistung für den Verkäufer, von der der Käufer gar nichts hat und den Sie trotzdem zur Zahlung verpflichten wollen.

      • Ohne den Makler käme der Käufer in solchen Fällen gar nicht an das Objekt der Begierde. Ihr Auto haben Sie doch auch beim Autohändler gekauft und nicht bei Volvo in Schweden, oder?

      • Worüber regen Sie sich dann auf?
        Jedem steht es frei, so zu agieren, wie Sie.

      • Wenn Sie das Angebot für Ihr Haus nicht über diesen Makler erhalten haben, sind Sie doch aus dem Schneider. Und wenn der Makler den Käufer nicht gebunden hat, war es eben Pech für den Makler. Auch so etwas kommt gar nicht so selten vor.

      • Es geht nicht um „teilen“ der Maklerkosten, sondern darum, dass Maklerkosten – sofern ein Makler eingeschaltet ist – nun einmal zu den Gesamt kosten des Transfers gehören, egal ob sie der Käufer oder Verkäufer bezahlt.

        Einen Makler, der mich nicht überzeugt, würde ich allerdings selbst dann nicht beauftragen, wenn er mir noch Geld dafür bietet.

      • Als Käufer müssen Sie ihn auch dann bezahlen, wenn Sie ihn gar nicht beauftragt haben, er Sie nicht überzeugt, nichts für Sie tut oder sogar gegen Sie arbeitet.

      • Wenn Sie an einer Auktion teilnehmen, müssen Sie den Auktionator doch auch bezahlen, obwohl Sie ihn nicht beauftragt haben und er „gegen Sie“ arbeitet. Aber Sie müssen ebensowenig mitbieten, wie Sie eine Immobilie erwerben müssen, mit deren Verkauf der Verkäufer einen Makler beauftragt hat. Der Käufer weiß doch schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages, worauf er sich einlässt. Wo ist denn da das Problem?

      • Gerade bei Internetauktionen (z. B. bei eBay) zahlt der Verkäufer die Gebühr. Ansonsten ist es kein (großes) Problem, wenn ich eine Immobilie über einen Makler finde und kaufe. Ein echtes Problem ist es, dass man ein Objekt auch selbst finden und mit dem Verkäufer ohne Makler verhandeln kann, bis dieser den Verkäufer an seinen qualifizierten Alleinautrag erinnert. Der Makler hat dann faktisch nichts zum Kauf beigetragen, kassiert aber trotzdem. Finden Sie das völlig in Ordnung?

      • Wenn der Verkäufer tatsächlich einem Makler einen Exklusivauftrag dergestalt erteilt hat, dass er (der Verkäufer) selbst nicht frei verkaufen kann, dann haftet er (der Verkäufer) dem Makler gegenüber für einen etwaigen Provisionsausfall. So kenne ich das jedenfalls. Aber ein erfahrener Verkäufer erteilt entweder keine entsprechenden Makleraufträge oder verhandelt im Falle eines solchen Auftrags nicht selbst.

      • Es geht hier wohl weniger um erfahrene Verkäufer und Käufer, sondern die meisten Leute kaufen und verkaufen im ganzen Leben ein oder zwei Immobilien und werden faktisch abgezockt, was Sie begrüßen und ich nicht.

      • Es ist nun einmal so, dass jeder Dummkopf, der sich durch einen Makler „abgezockt“ fühlt, auch das Recht hat, gar nicht erst zu kaufen und sich so der vermeintlichen Abzocke zu entziehen.

        Alles andere ist Verhandlungssache. Auch da sind viele Makler sehr flexibel, bevor sie auf ein Geschäft verzichten und dieses ein anderer Makler macht. So viele Exklusivaufträge, wie Sie vielleicht meinen, gibt es heute doch gar nicht mehr. Häufig werden ein und dieselben Objekte von mehreren Maklern parallel angeboten. Manchmal habe ich regelrecht den Eindruck, dass es mehr Makler gibt als angebotene Objekte.

      • Bei eBay ist es so, wie von Ihnen besbrieben. Ich meine aber eigentlich richtige Auktionshäuser.

  3. Sie übersehen, daß die Verpflichtung eines Käufers eines Grundstückes (Hauses), den Makler zu bezahlen, nie durch einen Vertrag zu Lasten Dritter zustande kommt, sondern nur durch einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Ihre Forderung greift daher in die Vertragsfreiheit von Käufer und Verkäufer ein. Die könnten auch sonst unsinnig Erscheinendes vereinbaren, etwa die Bezahlung einer Reise des Verkäufers. Ob es sinnvoll ist, daß der Käufer die Suche nach ihm bezahlt, ist nicht vom Gesetzgeber zu beurteilen, Und ob es sozial ist, auch nicht: Verkauft ein Ärmerer ein Haus an sehr reiche Personen oder Firmen, könnte deren Bezahlung des Maklers durchaus auch sozial sein. Häuser können in der BRD im Regelfall sowieso nur solche kaufen, die nicht besonders sozial schutzbedürftig sind.

    • Warum soll der Käufer den Makler bezahlen, wenn er mit diesem gar keinen Vertrag schließen will, sondern nur mit dem Verkäufer? Das Bestellerprinzip greift nicht in die Vertragsfreiheit zwischen Käufer und Verkäufer ein, sondern in die zwischen Verkäufer und Makler, keinen verbindlichen Vertrag mehr zu Lasten des Käufers schließen zu können.

      • Wenn das Objekt über einen Makler vermittelt wird, muss der Käufer das nun einmal akzeptieren. Wenn es ihm nicht gefällt, zwingt ihn ja niemand, zu kaufen.

        Viel interessanter fände ich z.B. die Frage, warum Arbeitgeber einen „Arbeitgeberanteil“ zur Sozialversicherungen von Arbeitnehmern bezahlen sollen? Ist unterm Strich aber ein und dieselbe Augenwischerei: Relevant sind doch letztlich nur die Gesamtkosten. Egal, ob es sich um Lohnkosten oder um die Anschaffungskosten einer Immobilie handelt.

      • Es macht eben doch einen Unterschied, deswegen wird darüber gestritten. Als kürzlich der Arbeitgeberanteil auch wieder auf den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erweitert wurde, war das übrigens eine verdeckte Lohnerhöhung, was zeigt, dass eine Abschaffung des Arbeitgeberanteils durch entsprechende Erhöhung des Bruttolohns keine so gute Idee wäre, weil in der nächsten Runde der Arbeitgeberanteil wieder eingeführt würde, und zwar zusätzlich.

      • Diese für viele Menschen undurchsichtige Augenwischerei „Arbeigeberanteil / Arbeitnehmeranteil“ müsste eben ein für alle mal ganz abgeschafft werden. Ehrlicher wäre es, den Arbeitnehmern reinen Wein einzuschenken und ihnen offen zu zeigen, wie teuer sie unser überbordender Apparat „Sozialstaat“ tatsächlich zu stehen kommt.

  4. Als ich meine ETW vor 6 Jahren verkaufte, wollte ich zuerst im Käuferinteresse auf einen Makler verzichten. Dieser soziale Gedanke wurde mir allerdings durch geradezu unverschämde Forderungen dieser Leute schnell abgewöhnt.

    • Genau – und um den hingegen zu wirken, dass Sie sich direkt mit den Kaufinteressenten abgeben müssen, können Sie einen Makler bestellen. Dieser regelt dann für SIE als Verkäufer die Preisverhandlungen. Das Ihnen der Makler diese Arbeit abnimmt, muss aber aktuell der spätere Käufer bezahlen. Dieser übernimmt also Ihre Kosten. Nach Bestellerprinzp bezahlen Sie als Verkäufer den Makler, da Sie dessen Dienstleistung bestellt haben. So und nicht anders ist es auch gerecht – deswegen muss eine Gesetz her. Das es über Jahre anders herum war und dies so funktioniert hat, ist kurios!

  5. Die Verbindlichkeit des Vertrages, die Maklerkosten zu übernehmen, können Verkäufer und Makler, gerade nicht für den Verkäufer vereinbaren, sondern nur einer der beiden mit dem Käufer. Das wird Ihnen jeder Jurist bestätigen. Eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Makler, daß der Käufer den Makler bezahlt, erlangt Rechtskraft gegenüber dem Käufer nur bei dessen Zustimmung. Sonst wäre die Vertragsfreiheit gemäß § 305 BGB sowenig gegeben wie bei Ihrem Vorschlag. Es kommt bei Verträgen im übrigen auch sonst – etwas vereinfacht gesagt- nicht darauf an, was man will, sondern auf das, was man vereinbart.

    • Ohne Kauf und Kaufvertrag muss der (verhinderte) Käufer natürlich auch keine Maklercourtage zahlen. Er wird aber in vielen Fällen gezwungen, den Makler zu bezahlen, wenn er die Immobilie kaufen will, selbst wenn er den Makler nicht wünscht und braucht. Hier werden zwei verschiedene Geschäfte miteinander verknüpft. Wenn Sie mit einem Auto auch ein Fahrrad kaufen müssten, würde das doch auch nicht dadurch eine gute Sache, dass Sie auf den Autokauf auch verzichten dürfen.

      • Freiheit besteht eben auch darin, das zu tun, was anderen (zurecht) ungut vorkommt. Den Staat darüber entscheiden zu lassen, bedeutet nicht nur das Ende von diesbezüglicher Freiheit, sondern macht oft auch den Bock zum Gärtner. Inwieweit solche scheinbar oder anscheinend unzusammenhängenden Kopplungsgeschäfte doch Sinn machen (wofür es gute Gründe gibt), sollen die Beteiligten entscheiden.

      • Welchen guten Grund gibt es denn dafür und inwiefern kann der (potentielle) Käufer mitentscheiden? Schlimmstenfalls muss er zwei Makler bezahlen, seinen eigenen und den vom Verkäufer.

      • Der Kaufinteressent kann sich in jedem Fall gegen den Kauf entscheiden, wenn ihm die Gesamtkosen zu hoch erscheinen. Diese Freiheit hat er immer. Niemand wird gezwungen zu kaufen.

      • Da ich nicht (mehr) in Italien lebe und die Mafia auch seinerzeit kein Schutzgeld von mir gefordert hat, stellt sich diese Frage für mich zum Glück nicht.

  6. Was hat es den Staat anzugehen, wer Makler beauftragt und wer dessen Gebühren bezahlt? Niemand ist dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen, niemand muss Bedingungen oder Kosten akzeptieren, die ihm nicht passen!

    Wieder einmal wird der alte sozialistische Neidreflex bedient, dass man dem „bösen Kapitalisten“ etwas wegnehmen muss, um es dem „armen Proletarier“ zu geben. Diesen preußischen Beamtenstaat mit seinen hunderttausend Vorschriften verachte ich so sehr. Dass Sie, lieber Herr Dilger als „Liberaler“ ihm applaudieren, kann ich nicht verstehen… 😦

    • Nicht jeder Vertrag ist gleich gut. Kartellverträge sind z. B. verboten. Exklusivverträge mit Maklern würde ich gar nicht verbieten, aber auch nicht mehr staatlich durchsetzen lassen.

      • Nur gewaltähnliche (freiheitvernichtende) Verträge für Kartelle, Monopole, Knebelverträge ( die etwa ohne besonderen Grund jede Kündigungsmöglichkeit ausschließen) sollte der Staat verbieten, da sonst er Freiheit unterdrückt statt zu schützen. Verträge, die man nicht staatlich durchsetzten kann, sind keine Verträge. Zudem vernichtet der Staat durch eine Weigerung der Durchsetzung exakt die Freiheit, Durchsetzung zu vereinbaren.

      • Es ist freiheitsvernichtend, wenn zwei einen Vertrag zu Lasten eines Dritten schließen. Im Prinzip ist es ein kleiner Kartellvertrag von zwei Verkäufern (der Immobilie und der Maklerleistung).

  7. Ministerin Barley hat ihre Gesetzes-Initiative gut begründet; Prof. Dilger hat sie nachvollziehbar kommentiert. In Ländern, in denen das Besteller-Prinzip gilt, sind die Makler-Provisionen niedriger als in Deutschland. Durchschlagende Gegenargumente gegen das Besteller-Prinzip habe ich von der CDU/CSU bisher nicht gehört. Es gäbe ja andere Stellschrauben zur Senkung der Erwerbsnebenkosten wie z.B. Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer. Nur- das Eine schließt das Andere nicht aus. Die bekannte Marktenge bei Immobilien in Ballungsgebieten erzeugt Wildwuchs bei den Belastungen der Käufer. Schwierige Immobilienverwertungen sind schon immer zu Sonderkonditionen erfolgt.

  8. Abschweifung: Da es hier oft um Parteien geht, darf ich vielleicht auf 2 Artikel in der frei zugänglichen Internetausgabe von Junge Freiheit (wohl als AfD-nah zu bezeichnen) hinweisen, einer über die AfD, ein anderer über Björn Höcke und sein Buch über sich. Eine sehr klare Verurteilung sehr rechter Tendenzen in der AfD, was nicht heißen muß, daß auch eher andere Tendenzen nicht auch problematisch sein können.

    • Dieter Stein ist traditionell Höcke-kritisch, wobei ich die Kritik an dem Buch durchaus teile. Höcke bleibt oft im Unklaren und es stellt sich die Frage, was er damit bezweckt. Will er im Endeffekt ethnische Säuberungen mit allem, was dazu gehört, oder ist er wirklich nur ein Nationalromantiker, der sich an der heimatlichen Natur erfreut?

      • Herr Höcke vertritt NPD-Positionen. Es ist schlimm, dass er so viel Rückhalt in der AfD und vor allem bei Herrn Gauland hat.

      • Eine spannende Frage ist, wie es mit den Nationalsozialisten in der AfD weitergeht, wenn sich Gauland erst einmal aufs Altersteil zurückgezogen hat (angekündigt hat er es ja bereits für kommenden Sommer) und sie sich auch mit ihrem unbezahlbaten sozialistischen Rentenkonzept nicht durchsetzen können. Im Herbst 2019 wissen wir mehr.

      • Die Junge Freiheit wurde sogar für einige Jahre offiziell vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie hat sich aber juristisch dagegen gewehrt und das mit Erfolg. Die Beobachtung musste eingestellt werden.

        Höcke ist in der Tat unklar und widersprüchlich. In Westdeutschland ist sein Einfluss in der AfD sehr gering, im Osten gehen die Uhren anders. Bei den Landtagswahlen in Thüringen muss er beweisen, dass sein Vorgehen Erfolg hat. Man wird ihn an den Ergebnissen in Sachsen und Brandenburg messen.

    • Das kann man mittlerweile nur noch als einen gigantischen Popanz bezeichnen, der um Höcke oder auch den sog.“Flügel“ herum aufgebaut wird.

      Insbesondere Dieter Stein ist auch nicht nur Höcke kritisch, sondern hat nunmehr schon seit Jahren hier fast manische Züge entwickelt. Dies hat nicht nur mit Höcke zu tun, sondern auch geht auch auf ein belastetes Verhältnis von Dieter Stein und Götz Kubitschek zurück. Für ein konstruktives Ausbalancieren und Zusammenfinden unterschiedlich sozialisierter Parteiteile mit teilweise abweichenden Vorstellungen ist das natürlich kontraproduktiv. Er stachelt bestimmte Protagonisten aus einigen westlichen Landesverbänden ja regelrecht an mit hysterisch alarmistischer, fast schon faschistoider Sprache große Teile der Partei, die unpräzise, vage Narrensaum definiert werden (wo beginnt der, wo hört er auf), wie auf einem Seziertisch zu amputieren oder mit einem Hochdruckreiniger „Schädlinge“ wegzuspülen. Hier wird teilweise jedes Maß verloren, oft geht es dabei neben persönlichen Befindlichkeiten auch um banale handfeste Machtkämpfe in bestimmten Landesverbänden. Keiner möchte Macht und Einfluss gerne verlieren.

      Die Aufgabe ist schwieriger für die AfD, als für die SVP oder die FPÖ in Schweiz und Österreich, da die Bevölkerung hier heterogener nicht nur in ökonomischer, sondern auch in soziologischer Sicht ist.

      Besonders Westdeutsche von 40 Jahren aufwärts sind stark durch eine obrigkeitshörige, transatlantische, schuldkultbezogene, apolitische von Alt-68ern geprägte Sozialisation aufgewachsen und sind in diesen Aspekten bis zur Selbstaufgabe nach dem Schema pawlowscher Reflexe konditioniert. Dies macht die Sache umso schwieriger, da man die Dinge eigentlich auf Grund ihrer Dringlichkeit deutlich ansprechen müsste, gleichzeitig aber gerade wegen dieser Sozialisation nicht wie es Höcke vor 2,3 Jahren gerne machen wollte, mit der Tür ins Haus fallen darf.

      Generell ist es doch so, dass die meisten die Erfurter Resolution unterzeichnet haben, weil sie besonders große Bedenken vor einem frühzeitigen Anbiedern an die gescheiterte fatale Politik von CDU & CSU befürchten und weil sie die AfD nicht nur als eine Partei der kleinen Stellschraubendreherei begreifen, sondern auch als Teil einer konservativ-patriotischen Wende (quasi als Gegenbewegung zur selbstverneinenden links-grünen post-68er Kultur).

      „Ethnische Säuberungen“ will doch dort niemand. Es wird neben der Abschiebung von Personen ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis lediglich Assimilierung als primäres Ziel gefordert. Natürlich darf auch das in einer links-grün post-Alt-68er Politik nicht sein und wird bereits als „gegen die Menschenwürde“ gewertet, da aus deren Sicht Deutschland ja lediglich ein x-beliebiges neutrales Siedlungsgebiet ist. Auch der Muslimbruder Erdogan lehnt ja die Assimilierung von Türken hier ab.

      Höcke hat sich doch in den letzten zwei Jahren relativ zurückgehalten und scheint die Kritik doch zumindest partiell angenommen zu haben.

      Die AfD darf eben ganz marktwirtschaftlich die Ist-Situation ihrer Zielgruppe nicht aus den Augen verlieren. Sie muss begreifen, dass eine Essener Frisörin nicht nachvollziehen kann, warum AfD-Politiker den Rahmen des Sagbaren erweitern wollen und was es mit dem Overton-Fenster und der Deutungshoheit über Begrifflichkeiten auf sich hat.

      Diese Dinge müssen alle angegangen werden, deswegen ist es auch wichtig, dass nicht die Pazderskis, Frank Christian Hansels und Uwe Junges der AfD die Partei komplett übernehmen. Diese verstehen davon nämlich auch nichts, oder aber es ist ihnen aus welchen Gründen auch immer egal.
      Dennoch darf man bei bestimmten neuralgischen und besonders verminten Gebieten, wie der NS-Zeit, nicht mit der Tür ins Haus fallen und sich wie ein Elefant im Porzellanladen aufführen. An diese Dinge muss man behutsam und nicht mit allererster Priorität herangehen.

      • Es geht nicht einfach darum, wann und wie etwas gesagt wird, sondern vor allem um die inhaltlichen Ziele. Nationaler Sozialismus ist weder bürgerlich noch konservativ.

      • Sozialismus ist nie bürgerlich, ja nicht einmal bürgerfreundlich. Konservativ hingegen vielleicht schon, wenn ich mir ansehe, wie verstockt und intolerant sich Sozialisten Nichtsozialisten gegenüber so gerieren.

      • Ich wollte mit dem zweiten Satz eigentlich zum Ausdruck bringen, dass sich Sozialisten durch ihr intolerantes Gebaren gegenüber Nichtsozialisten heute selbst stockkonservativ verhalten.

      • Konservativ ist doch nicht zwingend intolerant. Zumindest in der ehemaligen DDR könnte es jedoch konservativ sein, den Realsozialismus bewahren zu wollen. Das erklärt vielleicht auch die Wanderungsbewegungen von der Ex-SED zur Höcke-AfD.

      • Im Wortsinne bedeutet konservativ nichts weiter, als am Hergebrachten festzuhalten. Von daher schließen sich Konservativismus und Sozialismus natürlich nicht aus. Ob der gemeine Höckianer mit seinem Mitläufertum die SED-DDR erhalten oder zurückgewinnen möchte, ist durchaus eine interessante Frage, die eine genaue Untersuchung lohnen würde. DDR bekommt er allerdings auch bei Frau Merkel.

      • Einen „Nationalen Sozialismus“ will doch nicht ernsthaft jemand in der AfD.

        Alle in der AfD bekennen sich zur Förderung & Erhalt des Mittelstandes, auch die Thüringer AfD ausdrücklich. Von großangelegten Verstaatlichungen hat doch niemand geredet.
        Das ist doch vollkommen überzogen. Das DE politisch auf Grund der großen Heterogenität schwieriger zu beackern ist (ökonomisch & soziologisch), als z.B. die Schweiz, habe ich ja oben schon erläutert.

        Auch Höcke geht es doch vorrangig um die inhaltliche Stoßrichtung der Neuen Rechten, die anders als die „Alte Rechte“ sich nicht mehr mit NS-Lobhudelei und Hetze gegen Juden befasst.

        Bei der Neuen Rechten geht es vor allem um das Erweitern des Diskursrahmens bzw. eine Verschiebung des Overton-Fensters, um die anvisierten Meinungen in den gesellschaftlich akzeptierten Bereich zu bekommen, eine konservativ-patriotische Wende, einen positiven Bezug zu deutschen Geschichte (was noch lange nicht mit Geschichtsrevisionismus einhergehen muss), kapern und umdefinieren von Begrifflichkeiten, die von Alt-68ern geprägt wurden, etc…

      • Selbstverständlich wollen Björn Höcke und seine Gefolgsleute nationalen Sozialismus. Kennen Sie das „Produktivitätsrente“ genannte Rentenkonzept der Thüringer Landtagsfraktion oder gar das von der AfD Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt entwickelte Konzept einer „Volksrente“?
        Als was, wenn nicht als nationalen Sozialismus würden sie derartige Ansinnen bezeichnen?

      • Ihre ständig vertretene These von der „Verschiebung des Overton-Fensters“ halte ich schon theoretisch für zweifelhaft und empirisch für widerlegt. Natürlich sollte man vernünftige Ansichten ohne großen Widerstand äußern können. Auch völlig abgedrehte Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber dafür darf man keine große Akzeptanz oder gar Wählerstimmen erwarten. Die völlig übertriebenen Meinungen machen es vernünftigeren Stimmen auch nicht leichter, sondern übertönen diese und provozieren auch noch falsche Kritik daran von der Gegenseite. Für viele Linke ist doch inzwischen jeder ein „Nazi“, der nicht Frau Merkel applaudiert. Bei Herrn Lucke wirkte dieser Vorwurf nicht glaubwürdig, Herr Höcke scheint ihn hingegen zu bekräftigen. Die linke Seite war auch nicht mit den radikalsten Forderungen erfolgreich, sondern durch eine scheinbar bürgerliche Kanzlerin oder den Realo-Flügel der Grünen, die dann umso schlimmere Politik machen können.

      • In der Tat braucht die AfD ein einfach erklärbares Rentenkonzept. Dabei muss das Leistungsprinzip gelten und NICHT, ob der Beitragszahler Deutscher oder Ausländer war! Mit der Forderung „Deutsche besser zu stellen“ nährt Höcke wieder schädliche Vorwürfe von Ausländerfeindlichkeit.

        Natürlich darf es der AfD nicht reichen, eine „bessere CDU“ zu sein! Das toxische Gedankengut der 68er, das von Linksgrünen weiterentwickelt wurde und uns „Gender Mainsteaming“, „Political Correctness“, Deindustrialisierung, Massenmigration, Enteignung und Umerziehung gebracht hat, muss entsorgt werden. Das geht nicht mit ein paar kleinen Reförmchen – dafür brauchen wir einen Kulturkampf. ABER so darf man das dem Bürgertum eben nicht erklären. Bürgerliche sind leider keine Revolutionäre! Daher müssen wir lernen taktisch und strategisch vorzugehen und nicht wie die Axt im Walde! Vielleicht hat Höcke das begriffen, denn zum Glück ist er etwas ruhiger geworden…

      • Höcke ist immer dann ruhig, wenn es gerade um nichts geht. Die AfD steht in Umfragen so schlecht da, wie schon lange nicht mehr und die Europawahl ist noch weit. Also hält sich Höcke zurück. Aber ich nehme jede Wette an, dass Höcke spätestens kurz vor der Europawahl und natürlich erst recht in den anstehenden Landtagswahlkämpfen wieder mit abstoßenden, parteischädlichen Statements sehr öffentlichkeitswirksam in Erscheinung treten wird. Warum, das so ist, wissen nur er selbst und seine Auftraggeber.

      • Inzwischen halte ich es auch für möglich, dass Herr Höcke ein inoffizieller Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist. Dann wären seine Fans gleich doppelt blamiert, weil sie nicht nur seinen Quatsch glauben, sondern er das selbst nicht tut. Jedenfalls gibt es kaum einen anderen (außer dem Pleitepärchen), der der AfD und deren ursprünglichen Anliegen mehr geschadet hätte.

      • Ich gehe davon aus, dass es in der AfD leider einige Provokateure gibt, egal ob vom Verfassungsschutz oder der AntiFa, beide werden vom Staat bezahlt!

        Wer das Dritte Reich glorifiziert, den Holocaust leugnet, eine jüdische Weltverschwörung vermutet, Sympathien für Hitler hat, Menschen allein wegen ihrer Rasse und nicht ihrem Verhalten ablehnt und einen Nationalstolz propagiert, der über das, was Franzosen, Engländer und Amerikaner praktizieren, hinaus geht, hat in der AfD NICHTS verloren. Schmeißen wir diesen Narrensaum endlich raus!!!

      • „Schmeißen wir diesen Narrensaum endlich raus!!!“

        Schön wär´s, wenn das so einfach wäre. Praktisch gestaltet sich das leider ähnlich schwierig, wie die Abschiebung illegaler Flüchtlingsdarsteller. Das Parteiengesetz und mittelbar auch die unzähligen Couch-Potatoes unter den Vernunftbegabten halten leider eine schützende Hand über die Narren.

      • „Inzwischen halte ich es auch für möglich, dass Herr Höcke ein inoffizieller Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist.“

        Diese Idee, die ja auf Herrn Meister zurückgeht, ist doch vollkommen abwegig.

        Agenten des VS gibt es doch im Wesentlichen aus 2 Kategorien:

        1. Kategorie: Menschen, die aus rein opportunistisch monetären Gründen beim VS arbeiten (manche glauben vielleicht zusätzlich auch, sie handeln damit eindeutig auch für den Erhalt der Demokratie), dort ausgebildet und für ihren jeweiligen Einsatzbereich geschult werden, um ihre jeweilige Rolle (Links-, Rechtsextremismus, Islamismus) gut zu schauspielern. Dann tauchen sie in der jeweiligen Szene auf und spielen ihre Rolle. Manchmal besonders „szenetypisch“, wie ich in einem anderen Beitrag mal erwähnt habe.

        2. Kategorie: Akteure, die bereits schob lange, oder aber zumindest längere Zeit in der jeweiligen Szene sind, und nun (aus welchen Gründen auch immer) z.B. juristisch erpressbar sind. Zum Beispiel ein NPD-Mitglied, dass sich im kleinkriminellen Milieu bewegt und dem eine mehrjährige Haftstrafe droht und dem dann ein entsprechender Deal angeboten wird. Er ist ideologisch Teil der Szene und ist nun erpressbar geworden, und muss nun zähneknirschend VS-Spitzel spielen.

        Höcke hatte vorher einen sicheren Job als Gymnasiallehrer und war nie straffällig. Warum sollte er erpressbar sein? Petry wäre dies schon eher gewesen. Und zur Kategorie 1 gehört er garantiert auch nicht. Er hat sich schon in der Vor-AfD-Zeit entgegen der akzuellen Mainstreampolitik geäußert. Kubitschek und selbst Dieter Stein (der seit Jahren gegen ihn schreibt), kennen ihn schon lange vor der AfD.

        Nein, ein V-Mann ist der sicherlich nicht. Allerdings könnte es durchaus welche in der AfD geben, auch wenn dies beim „Prüffall“ nicht rechtens wäre.

      • Es ist alles spekulativ, aber schon auffällig, dass andere AfDler aus geringerem Anlass aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden und dass Herr Höcke nicht immer aktiv wird, sondern gerade dann, wenn es der ursprünglichen AfD am meisten schadet.

      • Viel zu viele Indizien sprechen für diese Vermutung als dass man sie noch immer als „Verschwörungstheorie“ oder als abwegige Idee abtun könnte.

      • Letztlich kommt es gar nicht darauf an, ob Höcke „nur“ ein irrlichternder Narr, ein inoffizieller Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder eines politischen Gegners ist. Seine Mitläufer erkennen es sowieso nicht oder nur sehr, sehr langsam und seine Wirkung bleibt dieselbe.

        Mehr zu Höckes von ihm selbst in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ propagierten (vermeintlichen?) Gedankengut finden Sie hier auf wenigen Seiten gut zusammengefasst: https://www.heise.de/tp/features/Bjoern-Hoecke-droht-mit-Dunkeldeutschland-4186178.html?seite=all

      • Es kommt schon darauf an, ob die AfD selbst solche Leute wie Herrn Höcke nach vorne stellt (insbesondere Herr Gauland sieht da gar nicht gut aus) oder ob die Regierung da nachgeholfen hat. Der Skandal, dass die NPD quasi eine Verfassungsschutzpartei war, wird in seiner ganzen Tragweite noch immer nicht richtig gewürdigt.

      • Wie Sie völlig zutreffend bemerken, muss auch die Rolle Alexander Gaulands im Narrensaum der AfD endlich einer genauen Betrachtung unterzogen werden. Die Kommandozentrale der Narren befindet sich jedenfalls nicht in Erfurt, wie viele glauben, sondern in Potsdam. Die Nähe des Bismarck-Verehrers Gauland zu Göbbels-Imitator Höcke und Himmler-Double Kalbitz spricht zudem Bände.

      • „„Warum sollte er erpressbar sein?“
        Auf Grund seiner mindestens NPD-nahen Vorgeschichte („Landolf Ladig“, https://www.tagesspiegel.de/politik/aufmarsch-am-13-februar-2010-in-dresden-bjoern-hoecke-seit-an-seit-mit-neonazis/19389230.html) passt er als Beamter doch ganz genau in das Schema zu 2.)“

        Das passt doch auch nicht. Wie ich doch geschrieben habe, hat sich Höcke schon lange vor der AfD (ich glaube Kubitschek und Stein kennt er bereits aus den Jahren 2005-2008) gegen die etablierte Politik geäußert. Zu der Zeit kannte ihn noch niemand. Er war da Lehrer und von seinen politischen Einstellungen wusste niemand etwas, da er weder in einer Partei war, noch in der Schule sich irgendwie geäußert hat. Außerdem sind seine Eltern/ Großeltern Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten und von dieser Seite ist er stark politisch geprägt worden. Viele Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten hatten an dem Verlust der alten Heimat schwer zu knabbern und befinden sich oft nicht unbedingt im linken Spektrum. Mit dem Untergang des NS-Regimes verknüpft sich für diese Leute auch immer der Verlust der Heimat.

        Ganz generell will ich mich hier auch nicht als der große Höcke-Versteher aufspielen. Ich sehe ihn auch nicht völlig unproblematisch. Aber manche Aussagen vom maximalen Neo-Nazi bis hin zum V-Mann haben doch die rational-kritische Debatte längst verlassen.

        Leider wird von außen (Herrn Dilger meine ich nicht) an einer hysterisch-alarmistischen Grundstimmung in der AfD gearbeitet, um vernünftige Kompromisse und eine Versachlichung der Diskussion in der AfD zu erschweren.

      • Entweder versuchen Sie hier Björn Höcke zu verniedlichen, weil Sie zu seinen Anhängern gehören oder Sie haben tatsächlich noch nicht erkannt, welche Gefahr Höcke für die AfD darstellt.

        Im letzteren Fall befassen Sie sich bitte etwas eingehender mit den Ideen, die Höcke so von sich gibt. Zum Beispiel durch Lektüre des obigen Links oder seines Buches „Nie zweimal in denselben Fluss“. Selbstüberschätzer Höcke wirbt darin für Ideen, die in einer demokratischen Partei absolut nichts zu suchen haben. Mit einer längeren Tolerierung seines faschistoiden Gedankenguts kann sich die AfD im besten Falle „nur“ zum Gespött der Parteienlandschaft Deutschlands machen und im schlimmsten Falle ad absurdum und in die politische Versenkung führen. Wollen Sie das?

      • Die Vorgeschichte passt doch. In der NPD war Herr Höcke ein kleines Licht und hat keinen interessiert. In der AfD wurde er wichtig und damit erpressbar. Der Verfassungsschutz konnte ihn dann noch wichtiger machen und gegen die bürgerliche Opposition instrumentalisieren.

      • Ich wiederhole mich:
        Wer das Dritte Reich glorifiziert, den Holocaust leugnet, eine jüdische Weltverschwörung vermutet, Sympathien für Hitler hat, Menschen allein wegen ihrer Rasse und nicht ihrem Verhalten ablehnt und einen Nationalstolz propagiert, der über das, was Franzosen, Engländer und Amerikaner praktizieren, hinaus geht, hat in der AfD NICHTS verloren.

  9. Ich legte schon mehrfach dar, daß es keinen Vertrag zu Lasten Dritter gibt, da niemand ohne Zustimmung von ihm selbst gezwungen werden kann, etwas zu bezahlen. Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen es Sinn macht für den Käufer, den von ihm nicht bestellten Makler zu bezahlen: Angenommen der Verkäufer senkt den Kaufpreis um diesen Betrag. Und der Käufer kann mit dem Makler aufrechnen, da dieser ihm eine Rechnung aus Handwerkerleistungen oder Anwaltsgebühren nicht zahlte. Dann spart der Käufer übrigens noch zusätzlich Grunderwerbssteuer. Ein Kartellvertrag ist ein Vertrag, der Anbieter oder Nachfrager gegen die jeweilige Gegenseite verbindet. Ein Exklusivvertrag zwischen 2, die nicht auf derselben Seite stehen, ist demnach kein Kartellvertrag.
    Exklusiverträge sind absolut üblich und rechtspolitisch auch unproblematisch. Warum sollte ich einem Schneeräumer nicht einräumen, für 2 Jahre alles Diesbezügliche bei mir durchzuführen? Warum eine Autofirma sich nicht verpflichten, 3 Jahre lang alle Scheinwerfer von einem Lieferanten zu beziehen? Warum ein Arzt nicht, 2 Jahre exklusiv für ein Krankenhaus zu arbeiten?

    • Die typische Maklersituation ist anders als Ihre Beispiele. Wenn nach dem Bestellerprinzip der Hausverkäufer den Makler bestellt und bezahlt, ist das doch völlig unproblematisch, auch wenn sich der Kaufpreis dadurch erhöhen sollte. Gegenwärtig ist es aber häufig so, dass der Verkäufer den Makler bestellt, der Käufer den Makler aber separat bezahlen muss, wenn er das Haus erwerben will. Dafür gibt es nicht so viele andere Beispiele. Gerade wenn man (fälschlich) meint, dass sich am Bruttopreis dadurch gar nichts ändern würde, ist der Widerstand gegen eine Reform unverständlich.

  10. Ich habe nur – auf Anfrage danach- dargelegt, daß es Situationen gibt, in denen es Sinn macht, daß der Käufer den von ihm nicht bestellten Makler bezahlt. Ich habe nicht gesagt,. daß das den Regelfall darstellt. Ich habe auch keinen „Widerstand“ gegen eine Reform gefordert. Ich habe „nur“ gefordert, daß diesbezüglich die Vertragsfreiheit erhalten bleibt. Dem „Ungeheuer“ Staat sollen möglichst wenig neue Kompetenzen (= Gewalt!) eingeräumt werden.

    • Sie wollen doch, dass der Staat die Verträge, notfalls mit Gewalt, durchsetzt. Nun ist die Frage, ob er das wirklich für jeden Vertrag tun sollte. Selbst in einer freien Marktwirtschaft gibt es Grenzen (z. B. für Verträge mit Auftragsmördern), in einer sozialen Marktwirtschaft erst recht (z. B. Kartellverträge).

  11. Hallo Herr Dilger – ich finde Sie bringen das Thema genau auf dem Punkt und stimme Ihnen voll zu. Laut Medien stellt sich die liberale FDP aber aktuell gegen das Bestellerprinzip, da sie die Umsetzung des Freibetrages auf die Grunderwerbssteuer fordert. Frau Barley hatte aber bereits mitgeteilt, dass sie auch für die Einführung diesen Freibetrages ist. Vielleicht können Sie bei den Liberalen noch mehr Überzeugungsarbeit leisten. Die beste Lösung wäre die Einführung des Bestellerprinzips in Verbindung mit dem Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer. Genau dann wäre auch eines der Hauptargumente der Maklerlobby erschlagen, dass der Käufer auf die in den Preis aufgeschlagene Maklerprovision (die dann eh immer viel niedriger ausfallen wird) – zusätzlich Steuern zahlen muss.

  12. A) Der Staat soll Verträge mit Gewalt durchsetzen, weil das die Vertragsparteien vereinbaren.
    B) Auftragsmord vernichtet Freiheit in extremer Weise, Verträge, wer Makler bezahlt, verwirklicht sie. Ob ich mich für eine Beratung oder einen Artikel in Geld bezahlen lasse oder in Äpfeln oder durch die Übernahme der Kosten für Äpfel, sollte der Vertragsfreiheit überlassen bleiben.
    C) Habe ich je gesagt, daß der Staat alle Verträge durchsetzen soll?
    D) Im Gegensatz zum Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (der eben auch statt Preis für das Haus direkt zu bezahlen die indirekte Bezahlung über den Maklervertrag beinhalten kann) dürfte ein Vertrag zwischen dem Auftragsmörder und seinem Opfer eher selten sein, da jedenfalls für psychisch normale Menschen der Mord keine Gegenleistung darstellt: Könnte der Vergleich hinken?
    E) Ich legte schon dar, weshalb kein Kartellvertrag vorliegt.

    • Natürlich hinkt der Vergleich. Aber fällt Ihnen ein gutes Beispiel ein, wo man zu A noch B von einer anderen Person dazukaufen muss? Das ist doch normalerweise widersinnig bis unanständig. Es beschränkt die Freiheit des Käufers und ist ineffizient. Wenn der Käufer B möchte, kauft er es freiwillig. Wenn nur der Verkäufer B möchte, soll er es selbst kaufen und ggf. einen höheren Verkaufspreis durchzusetzen versuchen.

  13. Freiheit überlässt die Entscheidung über Widersinnigkeit und Unanständigkeit nicht dem Staat, sondern den Bürgern. Ausnahmen (etwa Kartelle) sehen wir beide wohl ähnlich und die Begründung ist auch eine andere. Im übrigen gibt es gerade bei Mietverträgen und bei Kaufverträgen über Gebäude unzählige Vereinbarungen, bei denen der Käufer oder der Verkäufer etwas übernimmt, wo man vermuten würde, daß es die andere Seite tragen sollte. Mir liegt gerade ein Angebot eines möglichen Mieters eines Hauses in der Gartenstadt an der A 40 in Dortmund vor, der, weil er Handwerksleistungen organisiert, mir obliegende Arbeiten übernehmen will. Und öfter – teils auch aus steuerlichen- Gründen gibt es unzählige unzusammenhängende ähnliche Geschäfte, Gartenpflege oder Krankenpflege oder Einkaufen oder Kinderbetreuung als Teil des Mietvertrages sind recht üblich. Und immerhin hat ja der vom Vermieter bestellte Makler den Mieter gesucht… Ich legte ja auch 1 Beispiel (Aufrechnung) vor, in dem es großen Sinn macht, daß der Käufer zahlt. Wollen Sie das verbieten? Wie sieht es aus, wenn der Käufer die Maklergebühren steuerlich absetzen kann, der Verkäufer aber nicht?

    • “ Wie sieht es aus, wenn der Käufer die Maklergebühren steuerlich absetzen kann, der Verkäufer aber nicht?“

      Diese Konstellation ist gar nicht so selten. Wenn für den Verkäufer eine Immobilie aus der 10jährigen Frist zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen heraus ist, ist das in der überwiegenden Zahl der Fälle so. Jedenfalls immer dann, wenn der Käufer die Anschaffungskosten steuerloch geltend machen kann weil er die Immobilie nicht (nur) selbst privat nutzt.

      • Es ist dann doch steuerlich irrelevant, ob die Maklercourtage im Kaufpreis enthalten ist oder separat ausgewiesen wird. Bei der Finanzierung ist letzteres schlechter.

      • Das stimmt nicht ganz. Es gibt gerade im Bereich gewerblicher Nutzung Fälle, in denen Sie die Maklerprovision auf einmal steuerlich absetzen können, wohingegen Sie den Kaufpreis einer Immobilie auf 40 oder 50 Jahre verteilt abschreiben müssen (bei Gebrauchtobjekten ohne Denkmalschutz sogar linear).

      • Rein private Käufer können nichts abschreiben, gewerbliche Verkäufer hingegen schon. Bei Neubauten sind Maklerprovisionen auch weniger üblich und im rein gewerblichen Bereich gelten ohnehin andere Regeln. Befürworten Sie vielleicht einfach nur Dummensteuern, sei es bei Radiohörern oder privaten Hauskäufern?

      • Die Einführung einer Dummensteuer würde in der Tat sogar noch zu einem explosionsartigen Anstieg der Steuereinnahmen in vielen so genannten „Sozialstaaten“ führen. Aber das ist ein anderes Thema.

    • Natürlich gibt es sehr komplizierte Vertragskonstruktionen. Abe solche Kuppelgeschäfte werden sonst auch verboten, z. B. Microsoft, welches sein Betriebssystem auch ohne andere Programme anbieten muss. Autokonzerne können auch keine Werkstattbindung mehr vorschreiben etc.

      Bei Mietverträgen gilt schon das Bestellerprinzip, ohne dass großer Schaden entstanden wäre. Es gibt auch Mieter und Käufer, die selbst den Makler beauftragen. Es ist doch auch richtig, dass gute Leistung angemessen bezahlt wird. Wenn jedoch Bestellen und Bezahlen entkoppelt sind, droht das auch für Leistung und Gegenleistung. Momentan ist es möglich, dass Käufer Makler bezahlen müssen, die absolut nichts für sie getan haben.

  14. Eine florierende Firma kann Maklerkosten absetzen, ein nicht einkommensteuerpflichtiger Verkäufer etwa nicht. Die zentrale Frage für Liberale ist nicht, ob andere Kuppelgeschäfte (Autofirmen, Microsoft) verboten sind, und auch nicht, ob das „Bestellerprinzip“ bei Mietwohnungen sich bewährt hat, sondern ob das rechtspolitisch dem Staat auch dann erlaubt sein soll, wenn nicht liberale Grundsätze (etwa bezüglich Kartellen) das gebieten.

    • Der liberale Grundsatz ist ganz einfach, dass jeder nach Möglichkeit selbst entscheiden darf. Wer bezahlt, schafft an und nicht ein anderer. In Spezialfällen mag davon einzelvertraglich abgewichen werden, aber eben nicht als Regel.

      P.S.: Bei gewerblichen Vermietungen gilt das Bestellerprinzip nicht. Beim gewerblichen Kauf könnte der Kaufpreis ebenso abgeschrieben werden.

  15. Sie wollen doch verbieten, daß jemand sich entscheiden darf, die Maklerkosten auch als Nichtbesteller zu übernehmen. Sie wollen ihm diese Freiheit doch nehmen, Sie beschränken insofern liberale Grundsätze. Wollen Sie dann (denn) eine Ausnahme bei gewerblichen Käufen oder Vermietungen zulassen, obwohl doch auch da Ihre Argumente wie Kopplungsverbot greifen? Zudem übersehen Sie, daß ich nicht Unterschiede anführte zwischen Abschreibungsmöglichkeit bei Maklerkosten beim Käufer oder beim Kauf, sondern mögliche (!) Unterschiede in der Abschreibungsmöglichkeit zwischen steuerpflichtigem Käufer und nicht steuerpflichtigem Verkäufer bezüglich der Maklergebühren.

    • Sie unterstützen das faktische Verbot, dass Käufer frei entscheiden dürfen, ob sie mit oder ohne Makler kaufen wollen, weil sie rein theoretisch auch einmal ohne Bestellen bezahlen wollen könnten.

      Es gibt keine relevanten Abschreibungsunterschiede, sondern nur welche bei der Grunderwerbsteuer, die man ganz oder zumindest dafür abschaffen sollte.

      • Wenn Sie als Käufer in einen Laden gehen, um ein Glas Gurken zu kaufen, können Sie auch nicht „frei entscheiden“, ob sie dem Händler die Kosten für sein Personal mitbezahlen oder nicht. Auch können Sie an einer Tankstelle mit Tankwart nicht frei entscheiden, ob sie den Tankwart mitbezahlen oder nicht und ebenso verhält es sich in einem Restaurant mit Kellner. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, wie er sein Angebot auf dem Markt anbietet. Als Käufer haben Sie aber immer die Wahlmöglichkeit, das Angebot überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen.

      • In Deutschland ist die Bedienung im Restaurant immer inklusive und Sie müssen auch kein Trinkgeld geben. Darum geht es, nicht um ein Verbot, Maklerkosten in den Kaufpreis einzurechnen.

      • Trotzdem können Sie in einem Restaurant mit Bedienung nicht darauf bestehen, sich Ihr Essen selbst aus der Küche zu holen und dafür weniger zu bezahlen.

  16. A) Jeder kann faktisch selbst entscheiden, ob er sich als Nichtbesteller zur Maklerkostenübernahme entscheidet oder auf den Kauf verzichtet. Das ist Freiheit: Gingen deshalb Verkäufe arg zurück, würde sich die Marktentscheidung (Freiheit!) wohl anders entwickeln.
    Sie wollen Staat (Gewalt) statt Freiheit!
    B) Sie übersehen, daß es Verkäufer gibt,k die Kosten bei ihrer Einkommensteuer nicht absetzen können, weil sie keine solche zahlen…
    C) Mehr morgen!

    • Als Privatperson kann man solche Sachen nicht absetzen, sondern nur, wenn man gewerblich handelt. Abgezockt werden jedoch die unbedarften Eigenheimkäufer. Ich hätte nicht gedacht, dass Sie das befürworten.

      • …und ich hätte nicht gedacht, dass „Liberale“, noch mehr Vorschriften und damit noch mehr Staat wollen…!

        Nach der Wende habe ich eine kleine Eigentumswohnung in Erfurt gekauft, die ich in den nächsten Jahren verkaufen will. Wenn ich dann den Makler selbst bezahlen muss, werde ich diese Kosten einfach auf den Kaufpreis draufschlagen. Der Markt gibt es ja her. Dann bin ich wohl ein „Krisengewinnler“, wo Frau Merkel Deutschland mit „Flüchtlingen“ geflutet hat, die nun ihre Familien sogar nachholen dürfen, inklusive mehrerer Frauen….?!?

  17. Es gibt Verkäufer, gewerbliche, die oder deren Eigentümer keine Einkommensteuer zahlen.
    Abzocke ist eine Frage der Definition, die Liberale nur in Extremfällen dem Staat überlassen. Das ist ja gerade Liberalismus. Und Unbedarfte ist auch so ein sozialistischer Kampfbegriff, der nur in Extremfällen zutrifft. Zum Hauskauf Fähige sind im Regelfall fähig, auch bezüglich der Abschlußmodalitäten ihre Unbedarftheit zu überwinden. Unbedarftheit wäre es aber, nicht anzunehmen, daß Maklerkosten in Preise einfließen, die Bedeutung der Frage also im staatlichen sozialistischen Eingriff liegt, weniger in der Wirkung, also Abzocke zumindest nicht am Bestellerprinzip hängt.

    Mehr später.

    • Es geht hier einfach um das liberale Prinzip, dass jeder für seine Entscheidungen selbst einstehen soll und nicht einen Dritten direkt bezahlen lässt. Rein utilitaristisch könnte man auch überlegen, ob Makler in dieser Form überhaupt noch Sinn machen oder zumindest ihre Courtage gedeckelt werden sollte. Es gibt eine Reihe eigentlich unsinniger Branchen, die in einer freien Gesellschaft geduldet, aber nicht unterstützt werden sollten.

  18. Zum wiederholten Mal: Keiner muß ohne eigene Entscheidung dazu einen Makler bezahlen. Es obliegt der eigenen Entscheidung, ob man statt direkt Geld für ein Gut zu zahlen, dem Verkäufer eine Rechnung abnimmt. Das kann Sinn machen, wie ich schon darlegte. Ein weiteres Beispiel: Jemand kauft Wohnungen und vereinbart mit einem Makler, daß er nach vier Aufträgen den fünften frei hat. Die fünfte Wohnung hat ein Verkäufer aber dem Makler anvertraut. Nehmen wir an, daß 12000 Euro Maklergebühr anfallen. Wer das Bestellerprinzip mit Gewalt durchsetzen lassen will, schustert also dem Makler Geld zu staat dem Käufer zu ermöglichen, dem Verkäufer zu sagen: Du senkst den Preis und ich nehme dafür meinen Mengenrabatt wahr. Ähnlichen Sinn können Kopplungsgeschäfte machen: Meine Softwareabteilung ist zuwenig ausgelastet. Kaufst du mir neben der Hardware auch noch die Software ab, bekommst du die Hardware günstiger. Das alles zeigt, wie wenig der Staat meist in der Lage ist, sinnvoll und unbürokratisch in Märkte einzugreifen.
    Und um die Gesellschaft geht es überhaupt nicht. Die Trennung von Staat und Gesellschaft ist nämlich die Grundlage des Liberalismus. Der Staat, eine meist unsinnige Branche, soll gesellschaftliches Handeln, die Existenz von Maklern und deren Bezahlprinzipien sowenig fördern wie den Kampf dagegen (gegen objektiv oder subjektiv unsinnige Branchen bzw. unsinnige Prinzipien), sondern die gesellschaftlichen Kämpfe nur dulden und nur (!) die gesellschaftlichen Vereinbarungen (Einzelner) darüber durchsetzen. Dagegen (fast alle Freiheitt) kommen dann Vorwürfe wie „faktisch“, „unbedarft“, „Abzocke“. Wer noch nicht einmal in der Lage ist, ein Haus oder eine Wohnung nach Gesamtpreis für den Kauf zu kalkulieren, ist im Regelfall zu faul zum Nachdenken. Warum soll er durch gesetzliche Regelungen (Faulheitsprämie) dem gleich gestellt sein, der das berechnet (Unbedarftheit abhilft) und etwa versucht, ganz ohne Makler zu kaufen, was ja bei vielen Objekten möglich ist, ohne daß dabei notwendigerweise Vertriebskosten entfallen… Gesellschaftliche Faulheit ist es auch, gegen faktische Abzocke und Unsinn nicht Alternativen aufzubauen: Das können ganze Gruppen tun, etwa Mietervereine, Grundeigentümervereine, Genossenschaften, soziale Einrichtungen, Gruppen von Baufirmen, und besonders auch Firmengründer: Auch ich empfinde Maklergebühren als oft zu hoch. Mein Versagen ist es eventuell, dagegen noch nicht die „Fielmanisierung“ der Maklerei als Unternehmensmodell gesetzt zu haben. Aber ich bin alt (65) und krank und betreue eine schwer kranke Angehörige. Deshalb danke ich Ihnen, lieber Herr Prof. Dilger, für diese allermeist liberale Forum, und wünsche ihm und Ihnen und den Mitdiskutanten das Beste! Bis irgendwann!

    • Ihr Beispiel ist sehr konstruiert und setzt voraus, dass Verkäufer und Käufer denselben Makler haben. Tatsächlich ist das doch ein großer Schwachpunkt an der gegenwärtigen Praxis, dass sie die Käufer davon abhält, von sich aus Makler zu beauftragen, weil sie ohnehin noch den vom Verkäufer bezahlen müssen. Dabei müssen in der gegenwärtigen Marktlage die Käufer viel stärker suchen und bräuchten viel eher einen Makler, der ihre Interessen vertritt. Schließlich ist es durchaus möglich, dass die scheinbar kostenlosen Makler vor allem unerfahrenen Verkäufern schaden. Es gibt eben nichts umsonst und sie verlieren vielleicht mehr am Kaufpreis als nur die Maklerprovision. Richtig ist, dass freiwillige Lösungen besser wären als eine gesetzliche, die immer recht pauschal ist und durchaus mehr Schaden als Nutzen anrichten kann.

  19. Danke! Es ging und geht mir ganz und gar nur um die Abwehr einer gesetzlichen Regelung. Dem vielfachen Blödsinn üblicher Praxis auf diesem Gebiet (etwa stark einheitliche Maklerpreise auf Länderebene und höchst unterschiedliche Sätze eben auf Länderebene, Wetzlar, Hessen, ganz anders als Siegen, NRW, ein paar Kilometer weiter) ) kann ich nur von Herzen ein baldiges Ende wünschen, denn sie sind eine Schande für den Kapitalismus, und einen bunten Strauß von besseren Alternativen!

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