taz musste zahlen

Die ‚Unwahrheiten in der taz‘ vom letzten September hatten noch ein gerichtliches Nachspiel, weil die ‚Richtigstellung der taz‘ zu spät kam und auch der deswegen eingeschaltete Anwalt nicht freiwillig bezahlt wurde. Heute habe ich erfahren, dass bereits am 16. Mai ein Gerichtsurteil gegen die taz zu meinen Gunsten erging. Sie wurde zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 Euro und der Kosten des Rechtsstreits darum verurteilt. Jetzt hat sie gezahlt und ich bekomme deshalb 213 Euro an vorgestreckten Gerichtskosten zurück. Ich rate dazu, keine erfundenen Aussagen mehr über mich zu verbreiten. Bei einem Versehen sollte unverzüglich und freiwillig eine Richtigstellung erfolgen. Danke!

8 Gedanken zu „taz musste zahlen

  1. Was ich mich dabei frage: derjenige, von dem die Information ja angeblich gar nicht stammt und der das der Journalistin gegenüber gar nicht gesagt haben will, hätte doch nach dem Erscheinen des Artikels bis zum Erscheinen der Richtigstellung seinerseits fast eine Woche Zeit gehabt, um das angebliche Mißverständnis aufzuklären und richtigzustellen. Es ist ja wohl nicht anzunehmen, dass er den Artikel nicht gelesen hatte….

    • Ich vermute, dass die Journalistin mich mit jemandem verwechselt hat. Es gab ein Berliner Mitglied, welches inzwischen ausgetreten ist, auf das die meisten Aussagen zutrafen. Eigentlich verwunderlich ist, dass die offensichtlichen Fehler nicht sofort korrigiert wurden.

  2. Man muss die Herren Wulff, Kachelmann und andere Opfer von Pressekampagnen nicht mögen. Wenn man jedoch sieht, wie die Presse manipuliert, bewusst falsch und verzerrend berichtet, Menschen vernichten will usw, dann muss man wie Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung sagen: „Die Pressefreiheit muss neu justiert werden“. Gerade die selbsternannten Gutmenschen von der taz stellen ein besonders unrühmliches Beispiel in der deutschen Presselandschaft dar.

  3. In diesem Fall ging es wohl weniger um eine Pressekampagne als um Schlampigkeit. Man war einfach zu faul, noch nach einer zweiten Quelle zu suchen.

    • Ich hatte sofort widersprochen, als ich von dem Artikel erfuhr, dem auch so mancher AfDler nur zu gerne Glauben schenken wollte. Weil die taz nicht reagierte, musste ich eine Anwaltskanzlei einschalten, was zu den entsprechenden Kosten führte, die ohne Richtigstellung noch viel höher geworden wären. Ein persönliche Antwort oder gar Entschuldigung habe ich übrigens bis heute weder von der taz noch von Frau Schmollack erhalten.

      • Meinen Glückwunsch, Herr Prof. Dilger.
        Da stehe ich ganz auf ihrer Seite. Ich halte Frau Simone Schmollack für eine Schmierenkomödiantin par ex­cel­lence.

  4. Pingback: Anfrage der taz abgelehnt | Alexander Dilger

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