Drittes Entlastungspaket verteilt willkürlich einen Teil der staatlichen Mehreinnahmen um

Das „Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022“, welches eigentlich erst am 4. September erzielt und verkündet wurde, hat „ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro“, während die „bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen [eine] Höhe von 30 Milliarden Euro“ hatten. Trotzdem soll ab nächstem Jahr die Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Das schmutzige Geheimnis dabei ist, dass für den Staat die Steuern und Abgaben durch die hohe Inflation, insbesondere auch durch die gestiegenen Energiepreise noch viel mehr steigen. Was die Regierung Entlastung nennt, ist in Wirklichkeit die Umverteilung von einem Teil der höheren Belastungen der Bürger, wobei teilweise sogar zusätzliche Belastungen geplant sind. Viel wichtiger wäre es, die Inflation und die großen Probleme bei der Energieversorgung zu bekämpfen, zu denen die Politik jeweils viel beigetragen hat. Die Bundesregierung versucht auch nicht genug, um zu einem Ende des Krieges in der Ukraine beizutragen, womit ausdrücklich keine bedingungslose Kapitulation der Ukraine gemeint ist, aber sehr wohl das Bemühen um einen Verhandlungsfrieden, auf den es besser früher oder sonst später ohnehin hinauslaufen wird.

„Das dritte Entlastungspaket umfasst die folgenden Maßnahmen:“ Zuerst wird an das „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ gedacht, also noch mehr Einnahmen für den Staat. „Dazu wird ein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt.“ Für Wind- und Solarenergie mit ihrem Angebot völlig unabhängig von der Nachfrage und ohne erhöhte Kosten ist das sogar nachvollziehbar. „Sollten die in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah verabredet und umgesetzt werden können, wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen.“ Die EU verhindert nur das Aussetzen der Mehrwertsteuer, nicht aber Staatseingriffe, die zu noch höheren Einnahmen führen.

„Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). […] Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte.“ Grundsätzlich ist das sinnvoll, da die Bürger (und Unternehmen) tatsächlich entlastet werden, während an der Grenze der Knappheitspreis wirkt. Allerdings ist hierfür entscheidend (und noch nicht geregelt), wie der Basisverbrauch bestimmt wird.

„Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.“ Wahrscheinlich wäre es besser, die Entgelte selbst nicht beliebig steigen zu lassen. Auch gegen die höheren Preise könnte mehr getan werden, z. B. durch eine Ausweitung des Angebots, während die Bundesregierung immer noch daran festhält, gut und sicher arbeitende Kraftwerke abschalten zu wollen.

„Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben.“ Das ist viel zu wenig. Der CO2-Preis konnte allein dadurch gerechtfertigt werden, dass CO2-Emissionen aus Sicht der Politik zu billig waren. Das ist gegenwärtig nicht der Fall, weshalb all diese Sondersteuern und -abgaben auf den Prüfstand gehören, statt nur eine Erhöhung um ein Jahr zu verschieben, ohne dies an das Ende der akuten Energiekrise zu koppeln.

„Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.“ Das ist allein dadurch gerechtfertigt, dass die Rentner bei der diesen Monat stattfindenden Auszahlung der Energiepauschale „vergessen“ wurden (siehe ‚Energiesteuer wird kurz ein wenig gesenkt, zu versteuernde Energiepreispauschale nur für Erwerbstätige‘). Wenn schon, dann sollten das alle bekommen, wobei eine zielgerichtete und dafür größere Unterstützung für Bedürftige besser gewesen wäre. „Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.“ Hier wären dann ebenfalls 300 Euro richtig gewesen, doch offensichtlich sind dieser Regierung Studenten weniger wert als andere Menschen.

„Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeld berechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.“ Sozialstaatlich ist es richtig, Bedürftige besonders zu unterstützen. Allerdings wird hier die Idee von dem Basispreis wohl nicht umgesetzt, so dass hier Anreize zum Energiesparen fehlen, was die anderen Bürger gleich doppelt bezahlten müssen über höhere Steuern und steigende Energiepreise.

„Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet und gesellschaftliche Teilhabe besser fördert.“ Tatsächlich geht es darum, die Arbeitsanreize weiter zu reduzieren. „Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird bei im Übrigen unveränderter Systematik so geändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird.“ Die Regierung sollte lieber etwas gegen die Inflation tun und das auch von der zuständigen EZB verlangen, da die Reallöhne von normalen Beschäftigten keinen automatischen Inflationsausgleich beinhalten, sondern stark sinken.

„Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (‚kalte Progression‘), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.“ Der ‚Ausgleich der kalten Progression ist nicht unsozial, sondern fair‘. Er sollte aber grundsätzlich in den Steuertarif eingearbeitet und nicht ständig als große politische Wohltat verkündet werden.

„Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben.“ Eigentlich gebietet die Verfassung bzw. das Bundesverfassungsgesetz doch, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. Angesichts der hohen Inflation müssten deshalb eigentlich das Kindergeld und der Kinderfreibetrag stärker steigen.

„Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“ Steuersystematisch ist das eine Katastrophe und wäre eine allgemeine Senkung der Steuern und Abgaben viel besser.

Es „wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.“ Hier subventioniert der Staat hohen Energieverbrauch, den er für andere, insbesondere Privathaushalte, mit Sondersteuern und -abgaben belegt. „Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.“ Hierfür gilt dasselbe.

„Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg.“ Nein, die Nachfrage wurde durch teure Subventionen gesteigert, ohne das Angebot entsprechend zu erweitern. Dass Freibier gerne genommen wird, macht die Ausgabe von Freibier nicht zu guter Politik. „Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden.“ Wer braucht ernsthaft ein „bundesweites Nahverkehrsticket“? Transparentere und weniger komplexe Tarif an jedem Ort wären hingegen eine sinnvolle Verbesserung.

„Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.“ Kurzarbeit ist keine Dauerlösung. „Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.“ Auch das ist keine sinnvolle Dauerlösung. Insolvente Unternehmen benötigen ein Insolvenzverfahren, keine unter normalen Umständen strafbare Insolvenzverschleppung.

„Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Sie führt langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.“ Auch hier will der Staat noch mehr von den Bürgern und Unternehmen, statt diese zu entlasten. Tatsächlich ist es jedoch gut möglich, dass der deutsche Fiskus dadurch verliert und andere Staaten mehr Geld von deutschen Konzernen verlangen, wenn diese nicht ganz abwandern.

„Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können.“ Das hat mit der aktuellen Krise gar nichts zu tun und ist zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wohl ohnehin rechtlich geboten.

„Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlastet – und der Staat ‚bereichert‘ sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen.“ Der Staat nimmt auch mit dem ermäßigten Steuersatz deutlich mehr ein als früher mit dem normalen Steuersatz, weil die Gaspreise mit seinem aktiven Zutun dermaßen explodiert sind. Dazu kommt die neue Gasbeschaffungsumlage, faktisch eine neue Sondersteuer, die höher ist als die groß gepriesene Steuerentlastung.

„Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.“ Grundsätzlich ist das sinnvoll, doch auch hier spart der Staat, z. B. die Pendlerpauschale, wenn im Betrieb gearbeitet würde.

24 Gedanken zu „Drittes Entlastungspaket verteilt willkürlich einen Teil der staatlichen Mehreinnahmen um

  1. Interessant ist, was nicht beschlossen wurde, nämlich eine Gaspreispremse. Wenn sich die Gaspreise verfünffachen, bringt eine Einmalzahlung von brutto 300 Euro wenig. Es wäre interessant zu wissen, ob die Problematik der explodierenden Gaspreise bedacht wurde, als man sich im Februar zu weitreichenden Sanktionen entschloss.

    • Gedeckelte Strompreise bei explodierenden Gaspreisen dürften übrigens zu mehr Heizlüftern führen, für die dann wieder Gas verstromt wird.

      Es wurden extra keine Gassanktionen beschlossen. Jetzt beklagt man sich über Russland, da es auf die anderen Sanktionen reagiert und an Energie viel mehr verdient als vorher.

      • Heiz!strahler! scheinen besser geeignet zu sein. Grundsätzlich käme man zum Heizen mit solchen Geräten auch ganz ohne Gas aus.

      • Individuell schon, gesellschaftlich nicht, weil zur Verstromung dann wieder Gas nötig ist, und zwar mehr für dieselbe Heizleistung.

  2. Helmut.S. Nach marktwirtschaftlicher Logik ist es nicht sozial, Gaspreise künstlich zu stoppen, sondern die Folgen nur für Bedürftige sozial abzufedern.

    • Es ist weder marktwirtschaftlich noch sozial, aus politischen Gründen viel zu hohe Gaspreise noch mit Sondersteuern und Abgaben weiter zu erhöhen, während zugleich Kernkraftwerke abgeschaltet werden und knappes Gas zur Verstromung eingesetzt wird.

  3. Die Homeofficepauschale ist eine Einladung zum Bescheißen.
    Wer 17 km oder mehr zur Arbeitsstelle zu fahren hat, wird seine Homeofficetage dem Finanzamt verschweigen und sich über die eingesparten Spritkosten freuen, und wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, wird 200 Tage Homeoffice im Jahr anmelden.

    Wenn der Rest dieser Umverteilungsorgie genauso durchdacht ist, dann kann sich unsere Ampel schon mal warm anziehen.

  4. Gas wurde und wird in der Energiegewinnung hauptsächlich zur Produktion in Belastungsspitzen genutzt. Strom an sich wird ja genug produziert. Hier eine clevere Lösung zu finden, in denen auch Privat und andere Kleinverbraucher Anreize geboten werden vermehrt Strom zu nutzen, wenn auch reichlich vorhanden ist, scheint mir geboten zu sein (z.B. Nutzung der Wasch- oder Spülmaschine, ausserhalb der Spitzenlastzeiten). Sowas kann doch kein Hexenwerk sein und würde mit Sicherheit auch kurzfristig spürbar helfen.

      • Die Privathaushalte haben zu solchen Anpassungsstrategien wenig Gelegenheit. Der Tagesablauf wird von Berufstätigkeit und deren Transfers und nicht von günstigen Strompreisen bestimmt. Und eine Waschmaschine würde ich während meiner Abwesenheit nicht automatisch betreiben. Smart gezählt bedeutet im Privathaushalt Mehrkosten ohne messbaren Mehrertrag und Übertragungsprobleme. Das ist der Grund für die Zögerlichkeit der Politik.

      • Bei Nachtspeicherheizungen war das anders und beim Laden (und gegebenenfalls Entladen) von Elektroautos würden differenzierte Strompreise durchaus Sinn machen, bei vielen Unternehmen sowieso.

      • Die Zwei-Tarif-Zähler (für Nachtstrom) lohnen bei 1,5 bis 2 Cent Differenz und höheren Zählergebühren nicht mehr. Bei Dunkel-Flaute ergibt sich sowieso ein teurer Strommix. Diese Tarife werden m.W. nur von den Grundversorgern angeboten. Der Nachtstrom-Tarif wird von den Ein-Tarif-Anbietern meist schon unterboten. Ich bin deshalb wieder ausgestiegen. Im gewerblichen Bereich werden Tarife mit Belastungs-Limits zu Spitzenzeiten angeboten, die zu einem Lastabwurf bei bestimmten Geräten führen. Dann ist es nicht möglich, etwa zur Zeit des Küchenbetriebs im Hotel die Wäscherei zu nutzen.

      • Smarte Zähler würden nicht einfach nur zwischen Tag und Nacht unterscheiden, sondern je nach Netzauslastung differenzierte Preise ermöglichen oder sogar eine Umkehr von Ladevorgängen (Elektroautos würden geladen, wenn die Sonne scheint und der Wind weht, und wieder entladen, wenn es windstill und dunkel ist bei hohem sonstigen Verbrauch). Diese Zähler würden besser und billiger werden, wenn sie millionenfach installiert würden. Letztlich ist es eine politische Entscheidung, doch unsere Politiker haben offensichtlich andere Prioritäten.

  5. Geld wird mit der Gießkanne ausgeschüttet, statt die wirklichen Probleme zu lösen. Wir müssten stattdessen: Nordstream-2 aufmachen, Öl-Embargo beenden, Kernkraftwerke länger laufen lassen und neue bauen.

    Ich werde NICHT für die Ukraine oder sonst jemand frieren, auf’s Duschen oder die Mobilität verzichten 😜😜😜

    • Die Widerständler von der AfD duschen jetzt sogar zweimal am Tag (und die aus Sachsen jeweils mehr als 10 Min) Und Sie, @francomacorisano, sind doch mit einem Bein ohnehin schon wieder in der DomRep, wo Sie allenfalls Wirbelstürme überstehen müssen.

      • Gibt es Ihnen nicht zu denken, dass man sich inzwischen in Entwicklungsländern weniger Sorgen um die Energieversorgung machen muss als in Deutschland?

  6. Si dios quiere, fliegen meine Frau und ich am 30.10. nach Santo Domingo. Wir schaffen beide hart in 🇩🇪, meine Frau im Pflegebereich, ich als Servicekraft in der Gastronomie und als Erhebungsbeauftragter für den Zensus. Wir nehmen mit, was geht, auch die 300 € Energiekostenzudchuss pro Person. Nicht nur hier ernten wir leider viel Neid, sehr typisch für 🇩🇪, aber das karibische „Paradies“ gibt es nicht geschenkt.

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