Oberster Gerichtshof plant Aufhebung seines eigenen alten Urteils zu Abtreibungen

Der „Supreme Court will Recht auf Schwangerschaftsabbrüche abschaffen“. Darauf deutet der „1st Draft“ eines im Juni erwarteten Urteils hin, der durchgestochen wurde, was bislang an diesem Gericht nicht üblich war. Donald ‚Trump nominiert[e Amy Vivian Coney] Barrett für Obersten Gerichtshof‘ und zuvor schon Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh. Zusammen mit Samuel Alito, der den Urteilsentwurf verfasste, und Clarence Thomas gibt es nun wohl eine Mehrheit dafür.

Formal und mit Blick auf die amerikanische Verfassung halte ich das geplante Urteil für richtig, da der Oberste Gerichtshof kein Gesetz vom Kongress aufheben will, sondern ein fast fünf Jahrzehnte zurückliegendes Urteil von sich selbst (mit damals natürlich ganz anderen Richtern). Ganz unabhängig vom Inhalt war Roe versus Wade eine eklatante Kompetenzanmaßung des Gerichts, welches eine politische Streitfrage ohne explizite Grundlage in der Verfassung nach Gutdünken entschied und der demokratisch gewählten Legislative entzog. Es ist richtig, über diese Streitfrage wieder demokratisch zu ringen und zu entscheiden, wobei es erst einmal viel Streit geben wird.

Viele Bundesstaaten haben bereits drastische Einschränkungen des Abtreibungsrechts beschlossen, diese nach dem alten Urteil nicht verfassungskonformen Beschränkungen jedoch bislang nicht umsetzen dürfen. In der Folge würden die im weltweiten Vergleich sehr lockeren Abtreibungsregelungen, die jeder Frau Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb ihres Körpers (nach 22 bis 24 Wochen) erlauben, in etlichen Bundesstaaten durch extrem strenge Regelungen oder sogar ein fast komplettes Abtreibungsverbot ersetzt werden.

Aus meiner Sicht ist beides nicht ideal und sollte ein politischer Kompromiss dazwischen angestrebt werden, der angesichts der heutigen politischen Verhältnisse in den USA jedoch nicht zu erwarten ist. Es wird dann wohl keine bundeseinheitliche Regelung mehr geben und Frauen mit etwas Geld können zukünftig in einen Bundesstaat mit weiterhin lockeren Regeln für eine Abtreibung reisen, während für ärmere Frauen in vielen Bundesstaaten keine legalen Abtreibungsmöglichkeiten mehr bestehen werden, was zu mehr illegalen und gefährlicheren Abtreibungen führen dürfte.

37 Gedanken zu „Oberster Gerichtshof plant Aufhebung seines eigenen alten Urteils zu Abtreibungen

  1. Wieviele Millionen Menschen wurden wegen dieses Urteils bereits umgebracht?
    Da wird sich ein Herr Putin noch mächtig anstrengen müssen, um in dieselbe Liga aufzusteigen.

    • Das ist ein unzulässiger Vergleich. Die Ermordung von geborenen Unschuldigen in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ist etwas anderes als die Abtreibung von ungeborenen Embryos und Föten auf Wunsch der schwangeren Frauen. Deren moralischer Status ist weniger klar, da sie von Anfang an menschliches Leben sind (wie unsere Körperzellen auch), aber erst noch zu Menschen werden und auf die Frauen angewiesen sind. Das richtige Abtreibungsrecht ist damit nicht offensichtlich, sondern eine politische Frage, die jedoch richtigerweise von der demokratisch gewählten Legislative zu entscheiden ist und nicht von der Judikative ohne eindeutige Regelung in der Verfassung.

      • Wenn man erst einmal bei den ungeborenen Menschen damit begonnen hat, Menschen das Menschsein abzusprechen, ist es nur noch ein kurzer Schritt, dies auch auf Kriegsgegner, Steuerhinterzieher und Nachbarn, die nicht grüßen, zu erweitern.

      • Die entscheidende Frage ist, ab wann es sich um ungeborene Menschen handelt und bis wann noch nicht. Eine befruchtete Eizelle hat noch nicht die Eigenschaften, die einen geborenen Menschen auszeichnen und schützenswerter machen als anderes Leben. Ein Kriterium könnten messbare Hirnströme sein, die auch bei Organtransplantationen darüber entscheiden, ob ein lebender Mensch zerstückelt wird, was definitiv verboten ist, oder nur sein verbliebener (und noch lebender) Körper ohne Bewusstsein.

      • Es ist immer interessant zu beobachten, dass es die gleichen Leute sind, die lauthals für den Schutz von Mopsfledermäusen, Kröten, sogar Insekten und sonstigem Getier schreien, aber keine Skrupel haben, ungeborenes, menschliches Leben zu töten. Lebensrecht für jede Schnecke, doch der Mensch bleibt auf der Strecke…?!?

      • Der Vergleich ist schief. Einen Widerspruch sehe ich eher darin, dass oft dieselben Leute, die bei der Abtreibungsdebatte auf individuelle Entscheidungsfreiheit und das Recht über den eigenen Körper verweisen, für eine Impfpflicht sind. Sie lehnen oft auch Gentechnik kategorisch ab, nur nicht bei den Impfstoffen, die jedem selbst gegen seinen Willen gespritzt werden sollen.

  2. Dieses Urteil könnte sozioökonomisch langfristig nachteilig sein. Einerseits könnten ärmere Frauen weniger abtreiben. Andererseits könnten Akademikerinnen vermehrt abgeschreckt werden, überhaupt Kinder zu bekommen. Sie bekommen häufig in einem recht späten Alter Kinder und es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, bei Fehlbildungen, Trisomien, etc. abzutreiben.

    • Warum sollten Akademikerinnen vom Kinderkriegen abgeschreckt werden? Sie wissen, wie man weiterhin legal abtreiben kann. Andere wissen es nicht, was zu weniger legalen und mehr illegalen Abtreibungen führen dürfte (aber nicht überkompensierend, also insgesamt zu weniger Abtreibungen).

      • Sie wissen es, aber die Hürde ist größer, vor allem, wenn man weit entfernt von legalen Abtreibungsorten wohnt. Die Frage ist natürlich, ob es ethisch vertretbar ist, z.B. Ungeborene mit sicher diagnostiziertem Downsyndrom abzutreiben. Wie ist Ihre Haltung dazu?

      • Die zentrale Frage ist nicht, unter welchen Umständen abgetrieben werden sollte, sondern wer eigentlich darüber entscheidet. Zwangsabtreibungen wie in China sind ein Verbrechen. Wenn eine schwangere Frau sich für eine Abtreibung entscheidet, was vielen nicht leicht fällt, hat dann der Staat das Recht oder sogar die Pflicht, sie daran zu hindern oder sie nachträglich zu bestrafen? Eine Fristenlösung ist vermutlich ein guter Kompromiss, der sich auch inhaltlich begründen lässt, wobei 24 Schwangerschaftswochen sehr lang erscheinen und z. B. 6 zu kurz. Ein Downsyndrom wäre aus meiner Sicht dann kein hinreichender Grund für eine Fristverlängerung, eine akute Gefährdung des Lebens der Schwangeren hingegen schon.

      • Beim Downsyndrom ist die Besonderheit, dass die Diagnose davon erst spät erfolgt, oft nach den üblichen Fristen. Im Endeffekt wären dann pränatale Tests nur noch informativ ausgerichtet, da eine Abtreibung nicht mehr möglich wäre. Viele Menschen haben keine Probleme mit Downies, wenn es sie nicht selber betrifft, trauen sich aber nicht zu, selber ein solches Kind großzuziehen. Daher werden 90% der Embryos mit sicherer Downdiagnose abgetrieben. Eine strikte Fristenlösung wäre dann also eine starke Freiheitseinschränkung für die Mehrheit der Schwangeren.

      • Die Mehrheit der Schwangeren ist nicht betroffen. Die Anwendung nichtinvasiver Tests wird nach der 9. Woche empfohlen, was in Deutschland noch Zeit für einen Schwangerschaftsabbruch in der normalen Frist lässt und in den USA gemäß der aktuellen Regelung sowieso.

  3. In der heutigen Zeit ist Abtreibung als „Verhütung eines Kindes“ das schlechteste Mittel überhaupt und doch sogar gar nicht mehr „notwendiges“. Jeder vernünftige Mensch kann sich über die Bedingungen, die zu einer Schwangerschaft führen, kostenlos und umfassend informieren, ebenso über die möglichen Methoden zur Verhütung.
    Es ist doch an Perversität nicht mehr zu überbieten, dass Föten abgetrieben werden, die mit intensivmedizinischer Behandlung absolut lebens- und überlebensfähig wären. Auf den Frühgeborenenstationen der Krankenhäuser ringen Ärzte um das Leben von Frühchen, die unglücklicherweise durch unglückliche Umstände zu früh auf die Welt kamen…. und drei Zimmer weiter werden Kinder des genau gleichen Entwicklungsstandes abgetrieben.
    Dem Wahnsinn MUSS ein Ende bereitet werden.
    Ich bin grundsätzlich gegen Abtreibungen, halte aber strenge Ausnahmen für sinnvoll und angemessen.
    Insofern bin ich auch total gegen die Legalisierung des § 219, der Werbung erlaubt, mit der Frauen auf Abtreibungsmethoden zukünftig hingewiesen werden könnten.
    In unserem medizinisch aufgeklärten Zeiten muss keine einzige Frau abtreiben, schon gar nicht zu einem so späten Zeitpunkt der Schwangerschaft.
    Und auch nicht, wenn ein Kind mit Trisomie 21 erwartet wird.
    Ich habe in allen meinen Berufsjahren als Fachlehrerin an einer Sonderschule – später Förderschule genannt – Kinder mit Trisomie 21 als Schüler gehabt. Wunderbare Kinder. Dass deren Betreuung für die Eltern vor allem zu Beginn des jungen Lebens nicht immer leicht war oder ist, ist dennoch kein Grund, diese Kinder nicht leben lassen zu wollen und zu töten.

    • In Deutschland und auch den USA dürfen außerhalb des Mutterleibs überlebensfähige Föten nur in absoluten Ausnahmefällen noch abgetrieben werden, z. B. bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter. Die Grenze dürfte sich bei weiteren Verbesserungen der Medizin allerdings immer weiter nach vorne verschieben. Es ist doch durchaus eine künstliche Gebärmutter vorstellbar, in der bereits eine befruchtete Eizelle zu einem Baby heranwachsen kann.

  4. „Mein Bauch gehört mir!“
    Diesen Slogan in den 70er Jahren habe ich als junge Frau noch unterstützt. In meiner Vordiplomarbeit (Psychologie) habe ich mich intensiv mit der psychischen Situation der Frau vor, während und nach der Geburt auseinandergesetzt und bin im Rahmen dieser Arbeit zu gänzlich anderer Einstellung gelangt. (siehe meinen obigen Kommentar)
    Ich halte es für geradezu zwingend notwendig, Schülern spätesten im Alter von 12 Jahren eine gründliche Aufklärung über alles angedeihen zu lassen, was mit Verhütung, Schwangerschaft und Sexualleben zu tun hat… dabei sollte es nicht um die diversen Praktiken sexuellen Lustgewinns gehen, sondern um VERANTWORTUNG füreinander und für die möglichen Konsequenzen, die der Lust folgen können.
    Das gilt für JUNGEN fast noch mehr, als für die Mädchen, denen man bisher die Last der Verantwortung auferlegte. Schwangerschaftsabbrüche sind keine Lösungen.
    Der Staat hat das Recht und die Pflicht, auch ungeborenes Leben zu schützen und nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Frau (wo bleiben in der Diskussion eigentlich die biologischen Väter?) !!!

    • Aus liberaler, also nur strikt säkulare Argumentation für allgemein verbindlich erklärender Sicht spricht weit mehr für ein weitgehendes (Ausnahmen zulassendes) Abtreibungsverbot als dagegen. Nochmals: es geht nicht um die Durchsetzung christlicher oder sonstiger religiöser Moral durch den Staat. Es darf aber auch nicht gehen um die Nützlichkeit einer Regelung oder um die Zumutbarkeit eines Lebens für die Eltern. Das spielt ja auch keine Rolle beim geborenen Menschen, den man ja nicht umbrigen kann aus gerade genannten Gründen. Den Eltern muß notfalls der Staat helfen wie bei sonstiger existenzieller Not auch. (Ich bin kein Libertärer)

      • Folgt das wirklich aus liberaler und strikt säkularer Argumentation? Das Bundesverfassungsgericht hat behauptet, dass schon die befruchtete Eizelle (spätestens ab der Einnistung) ein Mensch ist, aber es hat doch z. B. auch ein drittes Geschlecht erfunden (siehe ‚Bundesverfassungsgericht erfindet drittes Geschlecht‘). Es handelt sich eindeutig um menschliches Leben, aber aus meiner Sicht noch nicht um einen Menschen, noch nicht um eine Individuum, noch nicht um ein vernunftbegabtes Wesen mit Bewusstsein. Aus religiösen Gründen mag man das anders sehen, aber auch mit Blick auf die Biologie und mit einer rein säkularen Ethik?

      • Aber welche Grenze außer der Einnistung wollen Sie ziehen? Man könnte definieren, dass Leben ab dem Herzschlag beginnt, das wäre die Definition in den konservativen US-Staaten. Biologisch wäre das sinnvoll und jede andere Grenze erscheint willkürlich. Man unterschätzt manchmal, wie schnell Arme, Beine, etc. entstehen. Ein Embryo ist schon sehr früh nicht mehr nur ein „Zellhaufen“. Meine vorherigen Ausführungen beziehen sich auf die sozioökonomischen Folgen, nicht auf die Biologie an sich.

      • Es handelt sich stets um menschliches Leben, bereits vor der Befruchtung. Die Frage ist, ab wann ein Embryo oder wohl eher Fötus ein eigenständiger Mensch ist. Bei sterbenden Menschen ist nicht mehr der Herzschlag, sondern sind messbare Gehirnströme inzwischen das relevante Kriterium, da Organspenden einen noch lebenden Körper voraussetzen.

      • Es gibt dazu auch andere Einschätzungen. Aber was ist denn ihr Kriterium dafür, diese Frist für zu lang zu halten? Herzschläge gibt es übrigens bereits ab der fünften Schwangerschaftswoche.

      • Wie bereits erwähnt, sind die Körperteile bereits früh sehr deutlich ausgebildet. Halten Sie es für ethisch vertretbar, wenn der behandelnde Arzt vollständig entwickelte Arme und Beine auf dem Operationstisch vor sich liegen hat?

      • Arme und Beine zeichnen den Menschen nicht als Menschen aus, nicht einmal das Herz, sondern das Großhirn. Ärzte haben bei Organtransplantationen durchaus menschliche Körper mit vollständig entwickelten Armen und Beinen und sogar schlagenden Herzen auf dem Operationstisch.

      • Es geht doch um die Einzigartigkeit dieser Körperteile, die durch den Eingriff des Operateurs vernichtet werden. Die Gehirnaktivität ist beim Embryo nur schwierig, wenn überhaupt, messbar.

      • Bei einer Abtreibung wird der ganze Körper zerstört. Die Frage ist, ob auch schon ein menschliches Bewusstsein vorhanden ist und ausgelöscht wird. Wann dieses entsteht, wissen wir nicht genau. Früher gab es doch z. T. die Auffassung, dass selbst Babys noch gar keinen Schmerz empfinden könnten und einfach so brüllen würden.

    • Wieso hat der Staat das zu entscheiden und nicht Vater und Mutter? Wenn der Staat also Kinder machen befiehlt, wird gehorcht und wenn er Abtreibung befiehlt oder verbietet auch – immer entscheidet der Staat? Furchterregende Vorstellung. Mir reicht es schon, die staatlichen Repräsentanten zum Kindswohl zu sehen, die sich in Jugendämtern und sonst wo rumlümmeln und Unglück über die Lebenden bringen. Solchen Figuren würde ich ungern die Entscheidung über Leben und Tod überlassen wollen

      • Liberalismus heißt: Staatszweck ist der Freiheitsschutz. Die zu schützende Grundfreiheit ist das Leben: Tote haben keine Freiheiten. Das heißt, über Leben und Tod darf – außer dem Betroffenen selbst, soweit dazu sinnvollerweise fähig – im Grundsatz (also mit Ausnahmen, siehe ETWA Ukraine-Krieg) kein Mensch entscheiden. Der Staat hat dieses Recht auf Leben nicht nur zu achten, sondern auch vor anderen Menschen zu schützen.

      • Lebens- und Freiheitsschutz können kollidieren. So sind Selbsttötung und Selbstgefährdung in liberalen Staaten nicht verboten. Freiwillige Organspenden nach Gehirntod sollten erlaubt, aber nicht staatlich vorgeschrieben sein. Etliche Coronamaßnahmen gegen den Willen der Betroffenen (und oft auch noch ohne Schutzwirkung) waren falsch. Bei Abtreibungen kommt erschwerend hinzu, dass Schwangere und Fötus nicht identisch sind. Aber zumindest Embryos (in den ersten Wochen der Schwangerschaft) sind noch gar keine eigenständigen Menschen und auch danach bilden Fötus und Schwangere eine Einheit. Soll der Staat wirklich in den Bauch von Frauen hineinregieren? Wenn Sie das bejahen, sind Sie dann auch für eine Dauerüberwachung aller gebärfähigen Frauen, damit diese nicht heimlich abtreiben oder auch nur das werdende Leben durch ungesundes Verhalten gefährden? Lebensschutz müsste doch eigentlich vor Datenschutz gehen, doch es droht der totale Überwachungsstaat mit immer weniger Freiheit.

      • Ein liberaler Staat sollte nur bei klarem und schwerem Unrecht in Familien eingreifen wie der Tötung von geborenen Kindern, deren Folter, totaler Vernachlässigung oder schwerem sexuellen Missbrauch. Aus Sicht der Abtreibungsgegner gehören Abtreibungen auch dazu, doch zumindest in den ersten Wochen ist das weniger klar, was wiederum dafür spricht, diese Entscheidung den Familien bzw. den schwangeren Frauen zu überlassen.

    • Abtreibungen als alternative Methode der Empfängnisverhütung sind keine gute Idee, auch nicht für die betreffenden Frauen selbst. Das spricht für bessere Aufklärung, aber nicht zwingend gegen Abtreibungen in den ersten Wochen.

      Wie sollten Ihrer Ansicht nach denn die Väter einbezogen werden? Sollten sie einen Abbruch gegen den Willen der schwangeren Frauen verhindern oder umgekehrt sogar verlangen dürfen? Dagegen finde ich es problematisch, dass in Deutschland Minderjährige gegen den Willen ihrer Eltern oder sogar ohne ihr Wissen abtreiben dürfen. Der Staat sollte nicht derart in die Familien hineinregieren, weder für noch gegen Abtreibungen.

      • Warum sich nicht an die griechische und jüdische Tradition halten? Bis zum 40. Tag der Empfägnis ist der Embryo noch kein Mensch.

      • Diese alten Traditionen sind oft nicht so dumm, sonst hätten sie nicht so lange Bestand gehabt. Ihre Begründungen sind oft sehr abenteuerlich, aber dahinter steht langes Erfahrungswissen und sogar Weisheit.

  5. Hallo Herr Dilger,
    ich habe zugesagt, niemals wieder einen Link einzustellen.
    Hiermit mache ich eine Ausnahme mit einem eigenen Text aus meinem Blog.
    Natürlich müssen Sie den Kommentar nicht zulassen oder können ihn um diese ersten Sätze reduzieren.
    Peter, mein erster Schüler mit Down-Syndrom

    Peter …

  6. Es ist eigentlich gängige Rechtsauffassung in den USA, dass alles, was in der amerikanischen Verfassung nicht geregelt ist, automatisch Sache der Bundesstaaten ist. Glücklicherweise sind die US-Bundesstaaten von Washington viel unabhängiger, als die EU-Staaten von Brüssel. Amerika, Du machst es besser!

    • Die USA sind ein Bundesstaat, die EU ist es nicht. Die EU kann man auch tatsächlich verlassen, wie der Brexit zeigt, während es in den USA einen Bürgerkrieg deswegen gab. Richtig ist allerdings, dass die USA ein sehr föderaler Staat und viel demokratischer als die EU sind. Das Oberste Gericht kann sich dort auch selbst korrigieren und beschränken, während der EuGH sowohl die EZB als auch sich selbst für unabhängig von den grundlegenden Verträgen und dem eigenen Mandat hält.

  7. Pingback: Verbot von Abtreibungsverboten fällt in den USA und Werbeverbot für Abtreibungen in Deutschland | Alexander Dilger

  8. Pingback: Verbot von Abtreibungsverboten fällt in den USA und Werbeverbot für Abtreibungen in Deutschland - FreeSpeech.international

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