Höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbote

Seit heute gilt „Die StVO-Novelle: Die neuen Bußgelder“ sind dabei gar nicht die größte Änderung, sondern dass es innerorts jetzt bereits ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot von einem Monat gibt plus einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro (für alle Änderungen siehe „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“). Bislang gab es dann nur einen Punkt und das Bußgeld, während das Fahrverbot erst bei 31 km/h zu schnell verhängt wurde oder ab 26 km/h zu schnell im Wiederholungsfalle innerhalb eines Jahres. Das halte ich schon für eine signifikante Verschärfung, insbesondere wenn man die tatsächliche Überprüfungspraxis bedenkt. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen relativ selten, dann aber vor allem an Stellen, wo viele geblitzt werden, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht völlig klar oder nachvollziehbar ist.

Auch steigen die Strafen für falsches Halten und Parken (siehe „Bußgeldrechner 2020: Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr“). Auf Geh- und Radwegen kostet es jetzt mindestens 55 Euro, mit Behinderung oder über eine Stunde sind es bereits 70 Euro und vor allem ein Punkt in Flensburg. Allerdings habe ich heute nicht gesehen, dass das irgendeine abschreckende Wirkung hätte. Es wird weiterhin in ganzen Straßenzügen falsch geparkt, was in Zeiten des Abstandhaltens jetzt fast immer mit einer Behinderung für Fußgänger verbunden ist und auf Radwegen ohnehin regelmäßig mit Behinderung oder sogar Gefährdung der Radfahrer. Aber auch beim falschen Halten und Parken sind die Kontrollen das Problem, die z. T. gar nicht mehr erfolgen, denn z. B. ‚Dortmund gibt Gehwege zum Parken frei‘ und ‚Frankfurt erlässt alle Strafen für falsches Parken‘. Häufigere bzw. überhaupt Kontrollen wären viel abschreckender als immer höhere Strafen, die ohnehin fast nie oder, falls doch einmal, recht willkürlich verhängt werden.

22 Gedanken zu „Höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbote

  1. Dies ist eindeutig eine neue Eskalation und Gängelung des ohnehin schon immer stärker gegängelten und diskriminierten Autofahrers. Bezeichnend auch einmal mehr, unter welchem Bundes-Verkehrsminister dies geschieht. Anstatt das CDU/ CSU sich dem links-grünen Zeitgeist widersetzen und weiterhin Freiheit, ein Ja zum Auto- und Technologiestandort Deutschland sowie praxisnahen Reralismus unterstützen, knicken sie einmal mehr ein und geben klein bei.

    Wenn es noch eines Beweises über den Erfolg von stetiger Wühl- und Lobbyarbeit im vorpolitischen Raum samt erfolgender Diskursverschiebung benötigte, hier ist er. Wie immer auch wird viel „Geländegewinn“ über die moralische Schiene hergestellt, wenig über tatsächliche reralitätsnahe Fakten. Wer die Medien auf seiner Seite hat, hat es dann zusätzlich leicht.

    Wenn die Verschärfungen hinsichtlich der Geschwindigkeitsüebrschreitungen schon starker Tobak sind, die groteske Bevorteilung und Harmloszeichnung von Fahrradfahrern ist es allemal. Hier zeigt sich auch überdeutlich, wer bei dem Zusammenstellen der verschärfungen die Hand eigentlich an der Feder hatte: Einmal mehr die Grünen und ihre weltfremde Ideologie. Mit anderen Worten, die Verschärfungen und Zuspitzungen gibt es nur wegen des politischen und vorpolitischen Druckes aus einer eigtentlich überschaubaren, aber sehr präsenten Richtung.

    Besonders krass ist hier einmal mehr die offene Feindschaft zum hart arbeitenden Mittelstand.

    In den Verordnungen wird die ganze Weltfremdheit zum Ausdruck gebracht. LKW Fahrer, bzw alle Fahrzeuge oberhalb 3,5 T, sollen innerorts IN SCHRITTGESCHWINDIGKEIT abbiegen. Völlig praxisfern. Es wird zu riesigen Rückstaus und damit verbunden Auffahrunfällen kommen. In der Gesamtsumme wird massig Zeit verschleudert, und damit natürlich auch Geld.

    Natürlich, die Unfälle verunglückter Fahrradfahrerer, oft übrigens recht jung und im Studentenalter, sind schlimm und für sich genommen tragisch. Aber, und das habe ich als Autofahrer selber schon einmal erlebt: Die meisten Fahrradfahrer sind nicht Opfer, sondern haben eine nicht zu unterschätzende Mitschuld. Viele fahren gerade in Studentenstädten mit ihren Fahrrädern, nicht selten mit Kopfhörern, als gehörte ihnen der Verkehr alleien. Völlig naiv, rücksichtslos und letztendlich selbstgefährdend. Besonders oft übrigens junge Frauen. Die Naivität, die ihnen auch von der Mainstream-Politik und den Mainstreammedien vorgepredigt wird, findet sich dann unter den Rädern eines 15 Tonner wieder. Da wird nicht nach links und rechts geguckt, es wird einfach ohne zu bremsen geradeaus gefahren.

    Und dann die Verstöße gegen falsches Parken. Glauben diese Leute eigentlich, die unzähligen Lieferwagen parken aus Jux und Tollerei falsch in den Städten? Etwa aus Langeweile?

    Gerne hat die links-grüne Latte Macchiato-Bourgeoisie allen erdenklichen Komfort und Lifestyle in ihrem Kiez, aber doch bitte per Lastenfahrrad – oder etwa gleich Telepathie? Unzählige Handwerker und Kurierfahrer müssen mit ihren Fahrzeugen, oft Lieferwagen, nicht selten schlecht und unangenehm ansteuerbare innerstädtische Adressen anfahren. Parkplätze waren ja noch nie besonders leicht in Städten, aber die Entwicklung der letzten Jahre ist ja nun starker Tobak. Da kann man einfach nur temporär auf Gehwegen, Behindertenplätzen, Fahrradwegen, etc parken, wenn die anzusteuernde Adresse entsprechend „erfreulich“ ist. Die Leute die nur mäßig bezahlt hart arbeiten, sollen nun auch noch dreist geprellt und abkassiert, letztendlich bestraft werden.

    Die Weltfremdheit und generelle Feindschaft gegenüber dem Auto, dem Mittelstand und Technologiestandort Deutschland ist wirklich kaum noch steigerbar.

    • Das sehe ich etwas anders. Gerade im Verkehrsbereich kommt es zu millionenfachen Gesetzesverstößen jeden Tag. Ganze Geschäftsmodelle von z. B. Lieferdiensten sind darauf aufgebaut. Die Lösung liegt natürlich nicht einfach in härteren Strafen, die dann nur ganz selten willkürlich verhängt werden.

      Da, wo es niemandem schadet, sollten die Gesetze der Wirklichkeit angepasst werden. So sollte eher wieder stärker zwischen Halten und Parken differenziert werden und vielleicht brauchen Lieferanten für bestimmte Tätigkeiten auch gesetzliche Ausnahmen wie z. B. Taxis.

      Dafür sollte die Behinderung und Gefährdung von anderen, z. B. durch das Zuparken von Geh- und Radwegen, viel häufiger bzw. in Außenbezirken überhaupt einmal bestraft werden. Bei Geschwindigkeitskontrollen wäre es wohl auch sinnvoll, alte Richtlinien, die von Gerichten mangels gesetzlicher Regelung gekippt wurden, wieder in Kraft zu setzen, z. B. dass nicht direkt hinter Schildern geblitzt wird, insbesondere wenn die Verkehrslage kein starkes Abbremsen erfordert (ich denke etwa an Ortseingangsschilder, wo faktisch noch gar kein Ort beginnt, an Geschwindigkeitsreduktionen fast einen Kilometer vor einer Autobahnbaustelle oder auch das Blitzen wegen reduzierter Geschwindigkeit vor Schulen an schulfreien Tagen).

      Was das Abbiegen von Lastwagen angeht, so ist es oft objektiv gefährlich, wie sich auch an entsprechenden Unfällen zeigt. Trotzdem ist die neue Regelung zu pauschal und wohl auch einseitig. Warum dürfen z. B. Radfahrer an entsprechenden Stellen rechts überholen?

      Schließlich wollen die Grünen auch in anderen Bereichen möglichst viel verbieten, ohne sich selbst an Verbote zu halten, die ihnen nicht passen. Wahrscheinlich ist das jetzt der allgemeine Trend, der aber zum Ende des Rechtsstaats führen wird.

    • @Patriot
      Sie schildern das Verhalten der Fahradfahrer nach meinen Erfahrungen völlig richtig. Bis vor 2 jahren war ich noch „Vielfahrer“ und konnte das fast täglich in ganz Deutschland beobachten. Schlimmer ist es nur in Belgien in den Universitätsstätten. Da sind sie auch als Fußgänger in höchster Gefahr.
      Natürlich liegt diesen gesetzlichen „Gängelungen“ reine Ideologie zu Grunde. Aber es spühlt auch reichlich Geld in den Kommunen und durch Fahrverbote ist der Nebeneffekt, weniger Autos im Verkehr. Im übrigen wird in Bayern am schärfsten kontrolliert, meiner Beobachtung nach. Das gilt, nach meinen Beobachtungen für Abstandwahrung für Verhalten vor Fußgängerüberwegen ect. für mobile Radarmessungen und für die Überwachung der Bevöllkerung durch zivile Beamte.

      • Auch bei den Radfahrern gibt es solche und solche. Die meisten sind ganz vernünftig, aber die Rücksichtslosen fallen mehr auf. Außerdem scheint es verschiedene Gleichgewichte zu geben. So erlauben sich in Münster Radfahrer Sachen, die in Dortmund so nicht vorkommen bzw. hier noch viel gefährlicher wären, weil die Autofahrer damit nicht rechnen.

  2. “ . . . Aber auch beim falschen Halten und Parken sind die Kontrollen das Problem, die z. T. gar nicht mehr erfolgen, . . “ – Weggesehen wird von Polizeibeamten, die die Nöte von Geringverdienern im Zustelldienst, von Anwohnern beim Beladen und Entladen und die von Kleinhandwerkern im Ballungsgebiet im Auge haben. Der ruhende Verkehr wie auch die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ist hingegen die Domäne der Gemeinden, die diese Aufgaben professionell und unter Rentabilitätsgesichtspunkten wahrnehmen. Wo Kontrollen des ruhenden Verkehrs unterbleiben, „lohnt“ es sich dann eben nicht; m. a. W. die Störungen sind in der Menge unerheblich. Das Bußgeldsystem im Individualverkehr wie im ÖPNV wird immer unsozialer, weil es Einkommensschwache mit hoher Mobilität unverhältnismäßig trifft (z. B. als Folge von Augenblicksversagen im Individualverkehr, Orientierungsproblemen von Gelegenheitsnutzern im Tarifdschungel des ÖPNV).

    • Die Polizei ist für den ruhenden Verkehr gar nicht mehr zuständig und will sich auch sonst mit solchen Kleinigkeiten nicht herumärgern. Die Gemeinden wollen hingegen ihre eigenen Bürger und Wähler nicht verärgern. Besser sind da Starrenkästen, die jeder Anwohner kennt, während Auswärtige abkassiert werden können.

      Rein finanziell würde es sich hingegen total lohnen, mehr zu kontrollieren. Würde ich z. B. eine Lizenz bekommen, um Falschparker zu verwarnen mit dem halben Verwarnungs- oder Bußgeld als Bezahlung, könnte ich ein Vielfaches meines nicht so schlechten Einkommens erzielen. Das würde selbst dann noch gelten, wenn ich nicht ganze Straßenzüge aufschreiben würde, wo alle unerlaubt mit zwei Rädern auf dem Gehweg stehen, sondern mich auf die Falschparker mit echter Behinderung oder sogar Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und z. T. anderen Autofahrern konzentrieren würde. Irgendwann würde vielleicht eine abschreckende Wirkung einsetzen, aber momentan wird doch fast jeder Verstoss geduldet bzw. ignoriert. Am ehesten kontrolliert werden noch abgelaufene oder fehlende Parkscheine in den Innenstädten. Auch da habe ich schon erlebt, dass eine Politesse entsprechende Fahrzeuge aufschrieb, nicht aber einen Falschparker direkt daneben quer über den Gehweg, weil dort keine Parkscheinpflicht bestand.

      • Für das, was in der zweiten Reihe passiert, ist an sich wohl die Polizei noch zuständig. Bei der Erwägung einer Privat- Initiative zur Verkehrsüberwachung gibt es im Ordnungsrecht der Gemeinde neben dem betriebswirtschaftlichen Aspekt aber noch mindestens einen weiteren, das ist der Beliebtheitsanspruch der Wahl- Politiker an der Spitze der Gemeinde bzw. des Landkreises. Wenn Sie hier als Beauftragter des Ordnungsamtes überziehen, gibt es sehr schnell Ärger für den Amtsleiter und Job-Verlust Ihrerseits. Dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, sind da Unterschriftslisten, am besten noch eine Demo vor dem Rathaus mit PR-Info manchmal das Mittel der Wahl (z.B. bei Lärmemissionen durch Einrichtungen). Da kommt es – contra legem – eben auf Mehrheitsverhältnisse an.

      • Das ist doch genau mein Punkt. Das Recht wird hier kaum noch und sonst willkürlich nach sachfremden Gesichtspunkten angewandt. Das macht übrigens die nun möglichen härteren Strafen noch ungleicher und ungerechter.

        Wäre es dann nicht konsequent, solche Gesetze ganz abzuschaffen? Jeder dürfte dann wie in anderen Ländern üblich parken, wo und wie er will, solange überhaupt noch ein Durchkommen bleibt, wofür im Gegenzug sich auch alle anderen Verkehrsteilnehmer einschließlich Fußgängern überall auf der Straße aufhalten dürfen und entsprechend Rücksicht zu nehmen ist.

      • „Das Recht wird hier kaum noch und sonst willkürlich nach sachfremden Gesichtspunkten angewandt“
        Für den juristischen Puristen mag das so aussehen; für das beschriebene Vorgehen im Ordnungsrecht spricht aber auch einiges. Jedenfalls kann mangelhafte Rechtdurchsetzung im öffentlichen Interesse nicht zur Abschaffung von Recht führen.

      • Die entscheidende Frage ist, was das öffentliche Interesse ist und wer es bestimmt. Willkürliche Entscheidungen von einzelnen Staatsdienern, Politikern oder auch der Mehrheit können durchaus zur Abschaffung von Recht führen. Es müssten zumindest allgemeine Grundsätze wie Gleichheit vor dem Gesetz und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Besser wäre eine Anpassung der Gesetze, wenn ihre strikte Anwendung nicht im öffentlichen Interesse sein sollte. Hier passiert aber genau das Gegenteil, die Strafen werden erhöht, obwohl sie meist gar nicht vollstreckt werden sollen. Die (problematische) Rechtfertigung ist wohl, dass höhere Strafen gerade deshalb zur Abschreckung nötig sind, weil so selten kontrolliert wird.

      • Entscheidungswillkür oder Grundrechtsverletzungen sind in den meisten Fällen nicht ohne weiteres erkennbar. Ich habe allerdings ein Schreiben meines -ehemaligen- OB archiviert, in dem dieser ganz unbefangen beim Lärmimmissions-Schutz das Interesse von Mehrheiten den Beschwerden einzelner Bürger gegenüberstellt. Könnte man in einem Prozeß verwerten; dort erfährt aber die lärmige Mehrheit dann auch den Klarnamen des Beschwerdeführers/Klägers mit unabsehbaren Folgen. Bei der AfD gab -und gibt es wahrscheinlich noch – eine Vereinigung der kommunalpolitisch interessierten bzw. tätigen Parteimitglieder. Mein Rat im Kreisverband war damals, dass sich diese Vereinigung mit erprobten Verwaltungsrechtlern assoziieren möge, um einen Gleichstand des Wissens mit der Verwaltung zu erreichen.

      • In diesem Fall ist doch klar erkennbar, dass gegen Falschparker in den Außenbezirken faktisch nicht vorgegangen wird. Es ist ebenso klar erkennbar, dass zur Bekämpfung der schon lange rückläufigen Corona-Epidemie unsere Grundrechte massiv eingeschränkt werden. Dass das völlig unverhältnismäßig ist, dämmert langsam auch den Gerichten.

      • „In diesem Fall ist doch klar erkennbar, dass gegen Falschparker in den Außenbezirken faktisch nicht vorgegangen wird.“
        Zu einer lückenlosen Verkehrsüberwachung ist die Verwaltung weder verpflichtet noch in der Lage. Sie erfolgt nach einem Maßstab, der sich an den Folgen für Rechtsverletzungen bemisst (Unfallschwerpunkte, Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Behinderten u.a.) Diese liegen nach den Unterlagen des Ordnungsamtes in folgenden Bereichen . . . In den übrigen Verkehrsbereichen fahren die mobilen Ordnungskräfte in Zeitabständen Kontrollen.
        Jeder Bürger kann darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstatten.
        Genau so begründet die Polizei die Überwachung des fließenden Verkehrs.
        Welche Forderungen wollen Sie denn aus einem solchen Vortrag herleiten ?

      • Sie können gerne anderer Meinung sein, aber bitte tun Sie nicht so, als könnten Sie nicht einmal mehr verstehen, dass ich mich gegen systematischen Rechtsbruch ohne jede Konsequenz wehre (siehe nochmals ‚Dortmund gibt Gehwege zum Parken frei‘), während an anderer Stelle willkürlich immer höhere Strafen erhoben werden. 70 Euro und ein Punkt in Flensburg für falsches Parken ohne Behinderung und Gefährdung sind völlig unverhältnismäßig (wie wäre es mit Gefängnis?), während anderswo diejenigen nie belangt werden, die Kinderwagen und radfahrende Kinder an steilen Bordsteinkanten auf die Straße zwingen. Es geht nicht um eine lückenlose Überwachung an jedem Ort und jede Minute an jedem Tag, doch gelegentlich sollten Autofahrer daran erinnert werden, dass es Gesetze gibt. Viele wissen tatsächlich nicht, dass sie nicht auf Gehwagen parken dürfen, auch wenn es nur mit zwei Rädern oder für fünf Minuten ist.

      • „. . . aber bitte tun Sie nicht so, als könnten Sie nicht einmal mehr verstehen, dass ich mich gegen systematischen Rechtsbruch ohne jede Konsequenz wehre . . .“
        Ich bin nicht anderer Ansicht, will mit der Darstellung der fiktiven, erwartbaren Reaktion der Verwaltung auf eine Eingabe/Beschwerde das Problem verdeutlichen, dass das, was für den Bürger klar auf der Hand liegt, auf ein in sich geschlossenes Konstrukt der Absicherung stößt. Das Instrument der Absicherung nimmt der Verwaltungsangestellte/Wahlbeamte mit der Muttermilch auf. Man kann nun bei Verwaltungshandeln so reagieren, dass man politisch Druck aufbaut (Unterstützer aktivieren) oder z.B. mit einer Fachaufsichtsbeschwerde – bei kreisfreien Städten wie DO wohl beim Regierungspräsidenten (RP) oder – je nach Zuständigkeit – direkt beim Ministerium. Bis zur Kreisverwaltung und bis zum RP kennen sich noch Alle; da wird telefoniert und es ergeben sich fruchtlose Schriftwechsel -siehe meine Fiktion. Anders kann es schon aussehen, wenn die Eingabe dann schließlich beim Ministerium landet, deren Ergebnis günstigenfalls eine Weisung an die zuständige Behörde ist (deren Inhalt dann auch erst mal wieder in Erfahrung gebracht werden muss). Gegen Teile des Bußgeldkatalogs läuft derzeit eine Petition.

  3. Im Sinne der linksgrünen Staatsdoktrin soll uns die Freude am Fahren mit allen Mitteln ausgetrieben werden und individuelle Mobilität Reichen vorbehalten sein. Ich bin so froh, dass ich nur noch teilweise in Merkelland wohne…!

    • Wie machen Sie das eigentlich aktuell? Sind Sie in Deutschland oder der Dominikanischen Republik? Reisen dazwischen sind momentan vermutlich sehr schwierig bis unmöglich. Wenn Sie auf der Insel sind, wie wird dort auf die Pandemie reagiert?

      • Meine Frau und ich wollten Anfang Mai nach Deutschland zurück fliegen, denn wir arbeiten ja über den Sommer im Tourismus am Rhein. Aber unser Flug findet wegen Reisewarnung nicht statt. Wir hätten im März mit der Rückholaktion der Bundesregierung fliegen können, aber was wäre dort für uns besser gewesen?

        Auch hier gibt es über 5.000 Corona-Infizierte und ca. 400 Tote bei etwas mehr als 10 Millionen Einwohnern. Das Virus wurde aus Italien eingeschleppt. Seit Mitte März haben nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Tankstellen geöffnet und besteht Maskenpflicht. Sogar die Strände sind gesperrt. Von 17 bis 6 Uhr gilt eine knallharte Ausgangssperre, was von der Polizei überwacht wird. Da es in unserer Stadt überdurchschnittlich viele Neuinfektionen gab, hat das Militär die Ausfallstraßen abgeriegelt.

        Medizinisch sind wir auf Schwellenland- Niveau gut versorgt. Die Regierung lässt Helikopter mit riesigen Nationalflaggen übers Land fliegen und ein Showtruck mit Musik fährt herum, um den Menschen in der Krise Mut zu machen. Und da hier der christliche Glaube eine größere Rolle spielt (die dominikanische Flagge ist weltweit die einzige, wo eine aufgeklappte Bibel abgebildet ist), ist der Zusammenhalt größer.

        Mit etwas Glück können wir vielleicht im Juli nach Deutschland fliegen. Hoffentlich überlebt Condor! Ob wir dann Arbeit finden ist ungewiss. La lucha continua… 🙂

  4. 50 km/h statt 30 km/h bedeutet nach der Faustformel einen Anhalteweg von 40 m statt 18 m. Wenn ein Kleinkind in einer 30er-Zone 20 m vor dem Auto plötzlich auf die Straße läuft, kann der gesetzestreue Fahrer noch rechtzeitig anhalten. Der Raser hat während der Reaktionszeit von einer Sekunde bereits 14 m zurückgelegt, so dass er das Kind nahezu ungebremst erwischt.

    Die Herabsetzung der Fahrverbotsgrenze ist daher mehr als gerechtfertigt.

  5. Pingback: Grünen ist inzwischen Tempolimit am wichtigsten | Alexander Dilger

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