Bundesarbeitsgerichtspräsidentin versteht den Wert von Arbeit und Freizeit nicht

Es ist bekannt, dass die Arbeitsgerichte in Deutschland zumindest auf den ersten Blick besonders arbeitnehmerfreundlich urteilen und die meisten Juristen wenig von wirtschaftlichen Zusammenhängen verstehen. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt verkündet entsprechend Unsinn: „‚Das 148-fache eines Facharbeiters – so viel kann keine Arbeit wert sein'“. Natürlich kann Arbeit so viel und noch mehr wert sein, z. B. die von besonders nachgefragten Spitzensportlern, von genialen Erfindern oder auch von hervorragenden Managern. Wenn ein DAX-Konzern viele Zigmilliarden bewegt und ein Manager nur ein Promille mehr herausholt als andere, handelt es sich um Zigmillionen. Dasselbe gilt, wenn er in guten Zeiten gar nicht mehr Gewinn erwirtschaftet, aber das Insolvenzrisiko entsprechend reduziert und für weit mehr als 148 Facharbeiter den Arbeitsplatz rettet.

Das eigentliche Problem in der Praxis ist nicht die Höhe von Managergehältern, sondern die Art ihrer Auszahlung. Häufig hängen sie gar nicht vom Gewinn und dessen Mehrung ab, sondern vor allem von der Unternehmensgröße. Selbst wer Verluste einfährt, kann Millionengehälter und sogar noch Boni sowie am Ende eine hohe Abfindung (siehe ‚Diskussionspapier zu Erklärungen über Abfindungen‘) kassieren. Dort sollte man ansetzen. Als Minimum sollte bei Aktiengesellschaften stets die Hauptversammlung über hohe Zahlungen an Manager entscheiden dürfen, wenn sie den darüber im Aufsichtsrat befindenden Managern nicht traut.

Was die dienstlichen E-Mails in der Freizeit angeht, die Frau Schmidt öffentlich kritisiert, um dann demnächst angeblich ganz unbefangen darüber zu urteilen, so gibt es zumindest bei mir diese Trennung von Arbeit und Freizeit schon lange nicht mehr. Ich erledige tags und nachts dienstliche und private Dinge nebeneinander. Gerade noch habe ich die E-Mail einer Studentin beantwortet, jetzt schreibe ich diesen Blog, gleich kann ich hoffentlich zu Bett gehen, wenn ich mich nicht noch um meine Tochter kümmern muss.

10 Gedanken zu „Bundesarbeitsgerichtspräsidentin versteht den Wert von Arbeit und Freizeit nicht

  1. Die Managergehälter sollte das Bundesarbeitsgericht gar nichts angehen! Die Höhe, bzw. die Berechnungsgrundlage muss Teil der Vertragsfreiheit zwischen Eigentümern und dem angestellten Manager sein. Es ist aber auch richtig, dass bei Aktiengesellschaften die Aktionäre als eigentliche Eigentümer viel zu wenig Entscheidungsgewalt haben. Wie manche Abfindungssummen trotz schlechter Leistungen zustande kommen, wirft schon Fragen auf. Wie in der Politik plädiere ich auch hier für mehr Basisdemokratie!

    Besonders bedenklich ist es, wenn der Spesen-Ritter Martin Schulz, der sich in Brüssel und Straßburg auf unsere Kosten wie ein Fürst einen verschwenderischen Hofstaat mit 32 Bediensteten, inklusive Butler und zwei (!) Chauffeuren gegönnt hat, für linientreue Amigos Beförderungen, Gehaltserhöhungen und Extra-Zahlungen durchdrücken wollte, plötzlich als Kanzlerkandidat sein Mitleid für den „kleinen Mann“ entdeckt. Also Links reden, aber Rechts leben!?!

    Dazu noch der Größenwahn und die Überheblichkeit des neuen „Sonnen-König“ von der SPD. Jetzt ist ein neues Video aufgetaucht, wo er sich selbst als „Brüssels größtes Licht“ besingt: https://www.youtube.com/watch?v=YbK1a_HchHg

  2. Die Pseudo-Gerechtigkeits-Überlegungen seitens der SPD wie auch die Überlegungen zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Manager-Gehältern werden sich sicher nicht durchsetzen. Die Gegenargumente hier sind zutreffend.
    Hinsichtlich der zeitlichen Trennung dienstlicher und privater Vorgänge wird man unterscheiden müssen, wie selbstbestimmt jemand tätig ist. Der stark Weisungsbestimmte muss geschützt werden; das haben schon große Unternehmen erkannt. Die uneingeschränkte Ansprechbarkeit weisungsabhängiger Personen befördert im übrigen Desorganisation. Noch vor der EMail-Zeit riefen uns unsere Vorgesetzten zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Anliegen an, die bei besserer Planung in der regulären Arbeitszeit hätten erledigt werden können. Gleitzeitregelungen bedürfen ebenfalls straffer Kommunikations- Organisation. Ich meine, diesbezüglich ist Frau Schmidt auf dem richtigen Dampfer.

    • Differenzieren ist meistens gut. Zustimmen würde ich Frau Schmidt, dass es in Ordnung ist, wenn Arbeitnehmer „zum Beispiel für 38 Stunden bezahlt werden und dafür ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen müssen – mehr aber auch nicht“. Es drohen aber pauschale Lösungen auch für ganze andere Fälle, wenn es heißt: „Der Konzern soll sich verpflichten, das Abrufen dienstlicher Mails außerhalb der Arbeitszeit aktiv zu verhindern.“

  3. „…Häufig hängen sie gar nicht vom Gewinn und dessen Mehrung ab,…“

    Bereits hier besteht das Problem der zutreffenden Gewinnermittlung.
    Seitdem keine degressiven oder linearen Abschreibungen auf Firmenwerte
    mehr möglich sind, verleitet der sogenannte „Impairment-Test“ dazu,
    Firmenwerte als generell werthaltig zu bilanzieren. Ich hatte bereits im
    letzten Beitrag am Beispiel RWE ausgeführt, wohin das führen kann.
    Die Folge ist:
    – Gewinne werden künstlich aufgebläht
    – das Anlagevermögen und die Bilanzsumme wird künstlich aufgebläht
    – ein überhöhtes Eigenkapital wird ausgewiesen, welches Anleihen- und
    Aktienbesitzern ein hohes Sicherheitspolster vorgaukelt.

    Tatsächlich befindet sich in vielen Fällen im Bereich der Firmenwerte
    lediglich „heiße Luft“, Geschäftsbeziehungen zu bereits liquidierten
    Unternehmen oder bereits verstorbenen Privatpersonen werden als
    „werthaltig“ deklariert.

    Dadurch wird auf dem Papier allein schon deshalb jemand erfolgreicher
    Manager, wenn er möglichst viele Firmen kauft, welche Gewinne
    erwirtschaften (egal zu welchem Preis).
    Die Gewinne der gekauften Firma mehren den Konzerngewinn, während
    die (überhöhten) Kosten für den Kauf bis zum St. Nimmerleinstag nicht
    mehr als gewinnmindernd deklariert werden müssen.

  4. Boni und Vertraege sind Teile des Arbeitsvertrages und werden vom Markt geregelt! Und so wird es bleiben trotz Linksgruenen Besserwisser. Man kann nur staunen wie unprofessionell und absurd manche politische Meinungen und Forderungen sind.
    Besonderes bei Industrie ist Kommunikation essentiel, auch Nachts, z,B. wenn Projekte wie Erdoelbohrungen laufen! Es gehoert einfach zum Beruf!

    • “ . . .Boni und Vertraege sind Teile des Arbeitsvertrages und werden vom Markt geregelt . . .“
      Es mangelt bei der Bestellung von Managern leider oftmals an Marktorientierung; die Nachwirkungen der Deutschland AG sind in Form eines Beziehungsgeflechts mit eigenen Spielregeln noch vorhanden. Mehr Transparenz für die Kapitalgeber zumindest mit Rechtfertigungszwang hinsichtlich der Vertragskonditionen ist angeraten. Dies wird nicht einmal von „LinksGrün“ blockiert.

      • Investitionen sind mit Risiko verbunden.
        Vertragskonditionen sind nur zwischen Vertretern der Aktionaere und des Managements eines AG relevant. Bei Vernichtung der Werte oder schlechten Dividenden muessen Aktionaere entscheiden ob sie dabei bleiben oder verkaufen.
        Was sinvoll waere sind, wie auch in der Politik, kurze Vertragszeiten! Allerdings dadurch koennen auch wesentlich horhere Personalkosten entstehen bei sehr erfolgreichen Manager!

        Auch wenn man pauschal sagt EON oder RWE Management waren durschnittlich, massive Verluste die eine katastrophale Politik verursacht hat, sind nicht durch Managementfehler entstanden. Dafuer muessten betroffene Aktionaere sich bei den Wahlen bei dieser Regierung „bedanken“!

      • Als Kleinaktionär kann man seine Aktien wirklich nur halten oder verkaufen, doch die Eigentümer insgesamt sollten mehr Einfluss haben. Im Aufsichtsrat sind es übrigens häufig gerade die Arbeitnehmervertreter, die mit dem Vorstand gemeinsame Sache machen, indem man sich quasi gegenseitig höhere Löhne auf Kosten der Eigentümer genehmigt. Die Leistungen von Vorständen kann man schließlich nicht an den absoluten Gewinnen ablesen, sondern daran, was sie relativ zu den Umständen bzw. im Vergleich zur Konkurrenz abliefern. Daran geknüpfte Zahlungen können allerdings zu einem zu starken Wettbewerb führen, der häufig auch nicht im Interesse der Eigentümer ist.

  5. Pingback: Erstmals auch Blogbeiträge an VG Wort gemeldet | Alexander Dilger

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