Schweizer gegen bedingungsloses Grundeinkommen

Die Schweizer haben heute mit großer Mehrheit (76,9 %) die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ abgelehnt (siehe „Vorlage Nr. 601: Vorläufige amtliche Endergebnisse“). Der eigentliche Beschlusstext war sehr allgemein:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a Bedingungsloses Grundeinkommen
1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2 Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

Die Initiatoren schlugen allerdings (unverbindlich) vor (siehe „Volksabstimmung vom 5. Juni 2016: Erläuterungen des Bundesrates“, insbesondere S. 14 f.), dass das Grundeinkommen für Erwachsene bei 2.500 Franken (gut 2.250 Euro) pro Monat liegen sollte und für Kinder bei 625 Franken (gut 560 Euro). Außerdem wollten sie, um die Finanzierungskosten niedrig zu halten, alle anderen Einkünfte darauf anrechnen. Wer also bislang weniger verdient, hätte dann genau 2.500 Franken. Wer schon jetzt 2.500 Franken oder mehr an Einkommen hat, hätte weiterhin dasselbe bekommen.

Diese Ausgestaltung ist, wenn man von der Höhe des Grundeinkommens absieht, tatsächlich leichter finanzierbar als andere (siehe z. B. ‚Nein zur negativen Einkommensteuer‘), weil sich für die Masse der Bezieher höherer Einkommen nichts ändert. Zugleich ist sie besonders leistungsfeindlich, weil es sich nicht lohnt, für einen Verdienst unterhalb des Grundeinkommens, aber auch etwas darüber zu arbeiten. Es werden außerdem niedrige und mittlere Renten etc. nivelliert. Dass auch jeder Ausländer in der Schweiz das Grundeinkommen bedingungslos bekommen sollte, war ein weiterer Nachteil an diesem Konzept. Die direkte Demokratie in der Schweiz hat also einmal mehr (siehe ‚Schweizer entscheiden vernünftig‘ und ‚Schweizer lehnen Unsinn ab‘) funktioniert, indem dieser unausgegorene Vorschlag mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde.

10 Gedanken zu „Schweizer gegen bedingungsloses Grundeinkommen

  1. Der Vorschlag ein derart leistungsfeindliches BGE-Modell einzuführen ist reichlich unsinnig. Wenn er tatsächlich umgesetzt würde, hätte dies eine sofortige Implosion der gesamten Schweizer Wirtschaft zur Folge. Vom Zusammenbruch des Sozialsystems einmal ganz abgesehen.

    Nur völlig unrealistische Träumer schlagen so etwas vor.

  2. Wenn (2) nicht wäre und ich Schweizer wäre, hätte ich zugestimmt. Das BGE ist ein interessantes Konzept. Allerdings müsste man mit einem geringen Betrag anfangen, also ca. 500 Euro im Monat und dann sehen wie sich die Sache entwickelt. Das BGE wird auf Sozialleistungen wie Hartz 4, aber ebenso auf zu zahlende Steuern angerechnet, also im Prinzip negative Steuern.

    • In der Schweiz wurde vorgeschlagen (aber nicht formal abgestimmt), das bedingungslose Grundeinkommen auf jedes andere Einkommen anzurechnen, nicht nur staatliche Leistungen. Wer nichts arbeitet, hätte demnach am Ende ebenso 2.500 Franken bekommen wie derjenige, der durch eigene Arbeit 2.400 Franken verdient, die um 100 Franken aufgestockt würden. Das ist (vordergründig) billiger, aber besonders leistungsfeindlich. Die Sache kann sich nur so entwickeln wie beim Mindestlohn, dass dann ein Überbietungswettbewerb stattfindet, wer mehr verspricht.

      • Wenn ein BGE auf andere Einkommen angerechnet wird, arbeitet von denen, die vorher weniger oder in etwas den Betrag des BGE verdient haben, niemand mehr und von denen die mit ihrem bisherigen Einkommen nicht sehr, sehr deutlich darüber liegen, flüchten mindestens die Hälfte in BGE plus Schwarzarbeit.

        Wie lange so etwas wohl gut geht?

  3. Es ist eine perverse, ungesunde Gedanke. Schweiz hat es abgelehnt.
    Auch in Deutschland wird Leistung allmahlich verpoent. Gesunden Menschenverstand der deutschen Waehler muss man mit Vorsicht betrachten. Vielleicht sind Volksbefragungen fuer Deutschland wirklich abzulehnen?

    Wir haben schon genug Lebenslaeufe die von abgebrochenem Berufsausbildung, ueber H4 in die Rente direkt fuehren, ohne je gearbeitet zu haben! Vernichtend fuer eine Gesellschaft wie Deutschland! Wenn man dazu wildfremde Migranten zaehlt, ein Zusammenbruch der Sozialsysteme muss gewollt sein? Und keiner soll es merken?

  4. Ein „bedingungsloses“ Grundeinkommen ist eine typisch sozialistische Utopie. Das Raffen von Sozialknete und das Schädigen des Sozialstaates soll noch einfacher werden.

    Aber macht ruhig bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland. Dann werde ich anfangen, diesen Staat auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Dann zählt Moral nicht mehr………

    • Moral zählt doch ohnehin nicht mehr. Dieses Feudalisten-Konstrukt, das sich völlig verlogen als „Sozialstaat“ bezeichnet, nimmt seine Leistungsträger doch schon seit Jahrzehnten nach Strich und Faden aus. Spätestens seit der so genannten „Wiedervereinigung“ herrscht zynischster Feudalisten-Sozialismus.

  5. Ein Aspekt des BGE: Die Krankenversicherung.
    Ist das BGE die „Obergrenze“ der Bezüge, dann müsste sich der Begünstigte selber versichern, so wie es auch derjenige tut, der seinen (gleichhohen) Lebensunterhalt durch Arbeit verdient? Oder bekommt der BGE-Bezieher die Krankenversicherung „on top“? – Oder bekommt der BGE-Bezieher „freie Heilfürsorge“, nicht aber der, der für die gleiche Summe arbeitet? Oder „freie Heilfürsorge“ für alle, mit entsprechender Qualitätseinbuße? – Wer einmal in einem Schweizer Krankenhaus war, der weiß, auf welch hohem (Kosten-)Niveau die Patienten dort versorgt werden: Im Vergleich zur Hotelbranche, 4 bis 5 Sterne.
    Allein aus diesem Problemkreis heraus muss jedermann erkennen, welch ein unausgegorener Unsinn das BGE ist.

  6. Der Schweizer Vorschlag war wirklich völlig unausgegoren und man konnte ihn nur ablehnen. Wer aber einmal erfahren hat, wie viel Geld in der Sozialbürokratie versickert, der gewinnt Symphatien für ein BGE. Finanzierbar wäre das aber in D nur, wenn man (neben vielen anderen Sozialleistungen) dafür die gesetzliche Rentenversicherung abschaffte, wobei natürlich bereits erworbene Rentenansprüche trotzdem ausgezahlt werden müssten. Politisch ist das im Moment nicht durchsetzbar, aber in 15 Jahren könnte die Sache anders aussehen, wenn viele Rentner und Leute, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, sehen, dass sie sowieso nur die Grunssicherung bekommen.

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