Drei Ex-Verfassungsrichter halten Merkels Flüchtlingspolitik für rechtswidrig

Es haben sich gleich drei ehemalige Verfassungsrichter kritisch zur Flüchtlingspolitik von Frau Merkel geäußert. Dass sich dem keine aktiven Verfassungsrichter öffentlich anschließen, ist vernünftig, da sie dadurch sofort befangen würden, falls es demnächst doch noch zu einer erfolgversprechenden Klage der CSU bzw. Bayerns kommen sollte. Es ist besser, wenn sie jetzt nur die Argumente zur Kenntnis nehmen und dann entsprechend urteilen.

Michael Bertrams, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs in NRW, meint: „‚Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung'“. Er stellt damit auf die bis heute fehlende Zustimmung des Bundestages ab für die gravierende Entscheidung von Frau Merkel, die bestehenden Gesetze außer Kraft zu setzen und jeden unkontrolliert auf dem Landwege ins Land zu lassen.

Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

Noch deutlich weiter geht der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio in seinem detaillierten, 125 Seiten dicken Gutachten für den Freitstaat Bayern mit dem Titel „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“. Er legt überzeugend dar, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Grenzen und staatlichen Ordnung verpflichtet ist. Sie kann diese Funktion partiell an die europäische Ebene delegieren, muss aber bei deren offensichtlichem Versagen wieder selbst tätig werden, worauf die Bundesländer einen einklagbaren Anspruch haben. Ich zitiere aus der „Zusammenfassung in Thesen“ (S. 116-121):

Die inzwischen bekannten Tatsachen belegen, dass die gesetzlich vorausgesetzte wirksame Grenzkontrolle im europäischen Mehrebenensystem und für Deutschland zeitweise und bis dato anhaltend zusammengebrochen ist und die Länder sich dadurch mit einer beträchtlichen Krisensituation bis hin zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit konfrontiert sehen, die nur dann in angemessener Weise bewältigt werden kann, wenn Maßnahmen zur Wiederherstellung einer gesetz- und verfassungsmäßigen Grenzsicherung wieder greifen. […]

Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. […]

Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs-und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. […]

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. […]

Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung. Im Rahmen von selbst bestimmten Kontingenten und dauerhaftem oder vorläufigem Schutz leistet die Bundesrepublik einen Beitrag bei internationalen Notlagen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. […]

Entweder es bleibt beim (quantitativ unbegrenzten) individuellen Recht auf Asyl bei dann auch individueller Prüfung einer drohenden politischen Verfolgung sowie der Einschränkung des Asylrechts beim Weg über sichere Drittstaaten oder aber es gilt der weite Flüchtlingsbegriff, der von der europäischen Staatenpraxis und vom Handbuch des UNHCR zugrunde gelegt wird, der aber dann klare Kontingentierung, wirksame Verteilungsmechanismen und die Formulierung sowie Durchsetzung von Kapazitätsgrenzen erfordert. […]

Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren) bewältigt werden, muss der Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die Kontrolle über Elemente der Staatlichkeit im Sinne des Identitätsvorbehalts der Rechtsprechung des BVerfG integrationsfest ist.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen außer dem Schluss von „Germany on the Brink“ von Ross Douthat in The New York Times:

It means that Angela Merkel must go — so that her country, and the continent it bestrides, can avoid paying too high a price for her high-minded folly.

69 Gedanken zu „Drei Ex-Verfassungsrichter halten Merkels Flüchtlingspolitik für rechtswidrig

  1. Solche Stimmen sind sehr hilfreich und wichtig. Bald werden schon die Schulkinder wissen, dass in Deutschland etwas nicht stimmt. Hoffentlich werden zwischenparteiliche Kaempfe den Widerstand gegen Frau Merkel nicht verzoegern. Nichts ist eiliger in Deutschland und CSU haette die Chance den Widerstand zu fuehren und vor Gericht durchzusetzen.
    Und wenn nicht, Monika Maron fragt sich heute in der FAZ, “ ..die weder mit Pegida spazieren wollen noch die AfD waehlen wollen……..Warum stehen wir nicht an einem Sonnabend vor dem Reichstag und protestieren gegen eine kopflose Fluechtlingspolitik……..?…….Wir sind selbst verantwortlich fuer unser Land.“

    • Nach dem Gutachten könnte das jedes Bundesland. Eine weniger fundamentalistische AfD könnte anbieten, eine beliebige Landesregierung dafür mitzutragen, dass sie eine solche Klage ernsthaft betreibt.

      • Nach meiner Einschätzung kann jedes Verfassungsorgan oder Teil eines Verfassungsorgans auf Bundes- oder Landesebene eine solche Klage einreichen. Für die CSU wäre damit eine doppelte Antragsbefugnis gegeben.Fraglich ist allerdings, ob das auch für die Bundesversammlung als nichtständiges Verfassungsorgan ebenfalls gilt (vermutlich nicht). Teil der Bundesversammlung wären FDP und AfD jedenfalls.

      • Die Rechte der Bundesversammlung scheinen (kaum) tangiert und es hat auch nicht jeder beliebig kleine Teil, also jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung oder des Bundestages, die volle Klagebefugnis.

      • Ich neige dazu, die Bundesversammlung von der Klagebefugnis auszunehmen, da sie nicht Teil einer Legislativen ist. Im anderen (theoretischen) Fall würden sowohl FDP als auch AfD im Jahr 2017 sicher über eine stattliche Zahl von Wahlmännern verfügen, die sicher nicht beliebig klein wäre.

  2. Eins ist noch hinzuzufügen:
    Es ist vorallem eine Selbstentmachtung des Parlaments. Nach einer wie auch immer erfolgten Lösung der akuten Staatskrise muss die Systemfrage gestellt werden. Unsere Form der parlamentarischen Demokratie hat versagt. Eine direkte Demokratie, so gut ich sie finde, hätte auch nicht schnell genung reagieren können.
    Irgendeine Kombination aus direkter Demokratie und einem parlamentarischen System mit ausschliesslichem (wie in GB) oder jedenfalls stärker betontem Mehrheits-Wahlrecht wäre besser geeignet eine Selbstentmachtung des Parlaments in Kombination mit einem autokratisch gewordenen Kanzler in Zukunft zu verhindern.

    • Volksentscheide brauchen ihre Zeit, würden aber das Andauern eines unhaltbaren Zustands verhindern. Da das antizipiert würde, müsste sich die Regierung gleich vernünftiger verhalten. Hauptgefahr ist eher, dass die Regierung dann einen legitimierenden Volksentscheid sehr schnell durchführt, bevor der Mehrheit der Bürger das Problem wirlich bewusst ist. Mehrheitswahlrecht nutzt hingegen nichts, wenn sich beide großen Parteien in ihrem Unsinn einig sind oder noch überbieten wollen, wie es in Deutschland der Fall ist.

      • Bürgerentscheide sind nun auch nicht weg um Dummheiten zu verhindern und können Controller Politikern auch getrickt werden. Bis vor Silvester hätten mindestens 70% für offene Grenzen gestimmt. Im September und um Weihnachten wahrscheinlich sogar deutlich mehr. Man darf auch die Naivität der Leute nicht unterschätzen. Die CDU steht immer noch bei 38%. Und ich würde wetten, dass auch heute noch 80% für die Energiewende und die eurorettung wären.

      • Das wissen wir nicht, zumal die öffentliche Diskussion vor einem Volksentscheid nicht unwichtig ist und die öffentliche Meinung durchaus verändern könnte. Warum soll man jetzt nicht blind der Regierung vertrauen, wenn man ohnehin nichts ändern kann?

    • Die parlamentarische Demokratie ist noch immer die beste Staatsform. Versagt haben die Altparteien, deren Abgeordnete sich ihrer Kastration durch Frau Merkel kaum mehr widersetzen. Bei Frau Merkel macht sich ihre DDR-Sozialisation bis zu ihrem 36. Lebensjahr bemerkbar, von der sie sich nie wirklich befreien konnte. Ich bezweifle, ob sie jemals die Gewaltenteilung verstanden hat. Inzwischen sorgt mich jedoch mehr, dass offenbar sogar die meisten CDU-MdBs den Unterschied zw. Legislativer und Exekutiver nicht mehr zu kennen scheinen.

      • Faktisch haben wir vielleicht wirklich keine parlamentarische Demokratie mehr, sondern eine Kanzlerin-Demokratie. Aus verschiedenen Gründen halte ich das für eine Verschlechterung. Vor allem wäre es dann konsequent, die Kanzlerin direkt zu wählen.

  3. Selbstermächtigung einer Regierung und Selbstentmachtung des Parlamentes hatte Deutschland zuletzt 1933. Nach dieser bemerkenswerten Nachhilfe-Lektion in Sachen Staatsbürgerkunde aus berufenem Munde ( Bertrams, Papier, Di Fabio ) müsste jedem klar sein, wer in unserem Land am weitesten rechtsaußen steht – nicht Höcke mit seinen verklärten vaterländischen Gesängen, sondern die Merkel – Chunta durch konkretes, für Deutschland schicksalhaftes, Handeln und Unterlassen!

    • Die Entmachtung des Parlaments ist nicht zwingend rechts, sondern kann auch von einer linken Kanzlerin betrieben werden, während die Staatsstreichphantasien von Herrn Höcke auf jeden Fall verfassungswidrig sind.

      • Ihr Hinweis auf „links“ ist korrekt. Jedoch widerspreche ich in Sachen Höcke unter Hinweis auf Art. 20 IV GG. Der Tatbestand ist aufgrund der aktuellen politischen Lage objektiv gegeben. Jeder Deutsche hat insoweit das Recht zum Widerstand.
        Problem: wie durchsetzen. Die Macht übt bekanntlich derjenige aus, der sie inne hat.

      • Die Bedingung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, ist bislang nicht erfüllt. So gibt es immer noch demokratische Wahlen und halbwegs unabhängige Gerichte. Wenn die Mehrheit des Volkes tatsächlich gegen Frau Merkel ist, wird sie fallen. Dazu muss man keinen gewaltsamen Aufstand proben, sondern „nur“ seine Mitbürger überzeugen.

  4. Befindet sich Deutschland auf dem Weg in eine illiberale Demokratie?

    Illiberale Demokratien findet man vor allem außerhalb der westlichen Welt, in Demokratisierungsprozessen unterworfenen Staaten, deren politische Vergangenheit keinen Pluralismus kennt. Ohne diese Tradition der friedlichen Koexistenz verschiedener politischer Ideen schränkt das Handeln der demokratisch gewählten Parteien oder Staatsoberhäupter individuelle Freiheiten und Grundrechte ein. Dies kann geschehen, wenn die Verfassung des Staates keinen Schutz dieser Freiheiten festschreibt oder das Regime sich über sie hinwegsetzt. Grund dafür ist die Annahme der regierenden Gruppierung, dass sie durch die Wahl von der Bevölkerung ermächtigt wurde, so zu handeln, wie sie es für richtig hält, ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze, solange sie nur regelmäßig Wahlen abhält.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Illiberale_Demokratie

    • Diese illiberale Idee, dass die (gefühlte) Mehrheit alles rechtfertigt, findet sich doch eher bei der AfD, die deshalb auch Herrn Putin zujubelt. In Deutschland ist eher das Problem, dass es im Parlament jeweils übergroße Mehrheiten für sehr problematische Ideen gibt. Dass Frau Merkel das Parlament formal gar nicht mehr einbezieht, ist formal nicht in Ordnung, macht aber substanziell keinen großen Unterschied, weil sie dort eine übergroße Mehrheit für jede Gesetzes- wie auch Grundgesetzänderung hätte. Was fehlt, ist eine ernsthafte Opposition. Mal sehen, ob Die Linke mit ihrer Klage auf mehr Rechte als größte Oppositionspartei erfolgreich ist.

      • Die Begrifflichkeit bezieht schon eher auf Staatsgefüge und darauf, dass die Wahrung einer formaldemokratischen Ordnung ohne Beachtung bestehender Gesetze (weil man die ja ohnehin jederzeit ändern könnte und man sich hier einfach den Aufwand spart) irgendwann nichts mehr mit einem funktionierenden Rechtsstaat zu tun hat.

        Dieser analog auf die innerparteilich Demokratie übertragene illiberale Gedanke fand sich sowohl beim Lucke- als auch beim Petry-Flügel, wobei die Lucke Partei in diesem Sinne noch deutlich illiberaler ist, als die AfD.

  5. Aus den Kreisen des herrschenden Demokratischen Blocks wird niemand eine Verfassungsklage anstrengen. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

    • Die Frage ist, ab wann z. B. die AfD klagen könnten oder sogar doch jeder einzelne Bürger, weil das Wegbrechen des demokratischen Rechtsstaats seine individuellen Rechte tangiert. Wenn aber ganz große Mehrheiten etwas wollen, hilft auch kein Bundesverfassungsgericht dagegen.

      • Wenn das Wegbrechen des Rechtsstaats konkrete dauerhafte und irreparable Auswirkungen auf die individuellen Grundrechte hat, dürfte ohnehin alles zu spät sein.

      • Zumindest partiell ist das schon der Fall, dass der Staat seiner Kernaufgabe, dem Schutz der Bürger, nicht mehr nachkommt. Der Rechtsstaat lebt zum Gutteil wohl ohnehin davon, dass die Bürger an ihn glauben und größtenteils von sich aus gesetzestreu sind. Wenn dieser Glaube nachhaltig erschüttert wird, kommt man schnell zu reinen Gewaltverhältnissen.

    • Der selbsternannte „demokratische Block“ scheint derzeit jedenfalls in Ansätzen zu erodieren. Deshalb schätze ich auch Herrn Dilgers Annahme, dass Merkels Vorgehen „substanziell keinen großen Unterschied“ macht, weil sie ohnehin „eine übergroße Mehrheit für jede Gesetzes- wie auch Grundgesetzänderung hätte“, wenn auch nicht als grundfalsch, jedoch als jedenfalls überdenkenswert ein.

      • Die Bundestagsmehrheit könnte Frau Merkel sofort stürzen oder ihr auch Gesetze aufnötigen, wenn sie es denn wollte. Doch sie hat hinreichend viele Abgeordnete hinter sich, selbst wenn ihr die CSU und Teile der CDU tatsächlich wegbrechen sollten.

      • Sehr geehrter Herr Dilger,

        „die Bundestagsmehrheit könnte Frau Merkel sofort stürzen oder ihr auch Gesetze aufnötigen, wenn sie es denn wollte.“

        Mehrheiten für ein Misstrauensvotum nach Artikel 67 GG zu finden, ist etwas ganz anderes, als die Zustimmung zu Gesetzesvorlagen zu verweigern, die nachfolgend auch noch den Bundesrat passieren müssen. Für Grundgesetzänderungen gilt dies umso mehr. Hier wäre Frau Merkel mitunter auf die Opposition angewiesen, was erhebliche Probleme mit sich bringt. Wenn also Frau Merkel einfach die Gesetze und den Bundestag ignoriert beziehungsweise geändert anwendet, ohne dass diese zuvor tatsächlich im Gesetzgebungsverfahren geändert werden, hat das schon etwas von einem Staatsstreich von oben.

      • Im Bundesrat braucht man gegebenenfalls noch die Grünen, die aber doch erst recht Frau Merkel stützen, weil sie deren Ideologie exekutiert. Rein formal enthalten die von Frau Merkel außer Kraft gesetzten Gesetze und Verträge Regeln, die ihr das erlauben. Vermutlich handelt es sich trotzdem um eine Überdehnung, insbesondere da es so pauschal und langfristig geschieht und ein gesetzlich gar nicht geregelter Zustand eingetreten ist. Trotzdem könnte sich der Bundestag dagegen wehren, vielleicht sogar schon eine Partei darin, doch keine will das. Ich bin gespannt, was die AfD macht, falls sie in den Bundestag kommt. Wieso unternimmt sie eigentlich nichts in den Landtagen, in denen sie sitzt?

      • Die „Grünen“ sind keine wirkliche Opposition, sondern werden bereits als nächster bundesweiter Koalitionspartner der CDU gehandelt (Tauber).

        Zu Beginn der Legislaturperiode wurde von renommierten Staatsrechtlern vor den schädlichen Folgen für die Demokratie gewarnt, wenn die Opposition praktisch marginalisiert wird. Nun haben sich die Warnungen realisiert und wir erleben einen Demokratie- und Rechtsstaatsabbau bislang ungeahnten Ausmaßes.

        Das hat auch damit zu tun, dass 15 Prozent der gültigen Stimmen im Bundestag überhaupt nicht repräsentiert sind.

        Was die AfD als ausgegrenzte Mini-Opposition in den Landtagen denn noch ausrichten sollte, weiß ich nicht. Die FDP hat zumindest in Hamburg gute Ansätze und wird ebenfalls ignoriert.

      • Welche Anträge stellen denn ganz konkret Frau Petry, Herr Höcke und Herr Gauland in ihrem jeweiligen Landtag? Man könnte die anderen Parteien schon schön blamieren, wenn sie ständig vernünftige Anträge ablehnen müssten, aber dazu muss man natürlich erst einmal solche Anträge stellen.

      • Ich kenne die Anträge der Herren Gauland und Höcke sowie der Frau Petry nicht und interessiere mich seit Juli 2015 auch kaum noch dafür. Nicht nur, weil die AfD derzeit das Bild einer reinen Protestpartei abgibt, sondern weil es schlicht unbedeutend ist. Das mag sich ändern, wenn sie Ende 2016 in zehn Landtagen vertreten ist und dann echte Politik machen muss, um nicht ganz abzurutschen. Sie hätten wie der Lucke-Flügel insgesamt vermutlich besser daran getan, in der AfD zu bleiben.

      • Wenn die AfD noch die von 2013 wäre, wäre ich gerne dabei. In der heutigen AfD möchte ich wirklich nicht Mitglied sein. Sollte sie sich wider Erwarten berappeln (inhaltlich und personell, während es beim Wähler kaum besser aussehen könnte als momentan), denke ich noch einmal darüber nach.

  6. Das Problem ist doch, daß unsere Regierenden von keiner Instanz dazu gezwungen werden können rechtskonforme Entscheidungen zu treffen. Es kann mir keiner erzählen daß es nicht zumindest im Justizministerium die nötigen Fachexperten gibt, die einen anstehenden Beschluß auf Gesetzeskonformität und Durchführbarkeit prüfen können. Die Zustände sind eines Rechtsstaates unwürdig wenn sich die obersten Organe der Staatsführung ungestraft über alle Gesetze erhaben fühlen können.

    • Zumindest bislang hält sich die Regierung mehr oder weniger an Gerichtsurteile, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Herr Schäuble hatte allerdings (im Rahmen der Eurokrise) schon angedeutet, bei abweichenden EuGH-Urteilen vielleicht diesen den Vorzug geben zu wollen. Letztlich müssen die Wähler das korrigieren, von denen jedoch weiterhin eine große Mehrheit hinter dieser Regierung steht.

  7. Ich kann mir nicht vorstellen,das Frau Merkel das politisch überlebt.
    Dazu ist der Fehler zu groß und der Handlungsspielraum den sie noch hat,zu klein.
    Dazu steht auch nur noch ein Zeitfenster zur Verfügung,das nicht sonderlich groß ist.
    Die schlechten Nachrichten sprengen fast täglich die Presse.
    Frau Merkel muß sich die Tage vorkommen wie Nero vor dem brennenden Rom.

    Ich hoffe,das sie doch alle die AFD wählen.
    Oder wollen sie wählen,was die Ursache des Problems ist.
    Alternativ ginge nur noch,nicht wählen oder die Violetten für spirituelle Politik.

    Heute stand übrigens wieder eine Vergewaltigung einer 15 jährigen in der Bergischen Morgenpost.
    Aber das haben wir ja jeden Tag.

  8. Naja, das Zeitfenster ist bis Herbst 2017. Selbst wenn Sie erst Mitte des Jahres die Grenze dicht macht, hat sie noch ein Jahr Zeit um sich bei den Wählern einzuschleimen. Sicher, die Konflikte mit Einwanderern und das Gedächtnis einiger weniger werden Stimmen kosten. Aber sie hat dann noch 1 Jahr Zeit um Wohltaten zu verteilen und sich bei anderen Krisen als „Managerin“ zu profilieren. Vielleicht ist noch eine kleine Steuersenkung drin oder ein ähnlicher Placebo. Vielleicht gibt es auch bei uns mal einen Terroranschlag, das bringt auch nochmal Stimmen wenn es nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Flüchtlingen steht.

    Ich hoffe sehr, dass Merkel schon 2016 gehen muss. Die Union steht derzeit aber noch bei ca. 38%. Selbst bei schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen kann Sie die Grenzen noch schließen. Wenn Sie 2016 überlebt sollten die Chancen mindestens 50% sein, dass Sie auch nochmal gewählt wird.

    • Ich traue Frau Merkel den nächsten abrupten Politikwechsel zu, nach dem sie sich dafür feiern und vor allem wählen lässt, dass sie das Flüchtlingsproblem gelöst habe. Doch wenn sie nicht irgendwann einlenkt, wird sie spätestens 2017 abgewählt, aber vermutlich bereits vorher gestürzt werden.

      • Ich gehe davon aus, dass Frau Merkel ihren Machiavelli gelesen hat und demnach auch 2017 politisch überleben wird.

      • Momentan benimmt sie sich anders. Vielleicht ist sie amtsmüde oder spekuliert tatsächlich aufs nächste Amt, z. B. als UN-Generalsekretärin.

      • Irgendwann wird der Druck zu groß und sie muss die Grenzen dicht machen. Spätestens wenn die nächste halbe Million da ist wird der Aufstand nicht mehr beherrschbar. Aber das wird sie wahrscheinlich antizipieren und marginal vorher die Notbremse ziehen. Ich glaube die Beschreibung als „Chamäleon“ oder auch als Willkürherrscherin mit opportunistischem Instinkt finde ich ganz trefflich. Den Nimbus der Unfehlbaren dürfte innerhalb der Union allerdings stark gelitten haben. Das wird hoffentlich auch den Widerstand bei dem nächsten Euro-Rettungspaket befeuern, obwohl sie bei dem Thema wahrscheinlich auch noch viel Kredit hat.

      • Merkel hat auch gar keine Wahl, sie muss ihre Politik ändern, weil wenn sie es nicht tut, dann werden weitere Millionen zu uns kommen und Deutschland ist 2017 längst ein einziger Trümmerhaufen. Selbst bei den Anhängern der Grünen wird sie dann mit ihrer Position keine Mehrheit mehr haben, dann wird allenfalls noch die unverbesserliche Antifa zu ihr stehen.

        Wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob der Wechsel jemals kommt, weil ohne konsequente Grenzsicherung, zu der zweifellos hässliche Bilder gehören, ist ein Wechsel nicht möglich. Alles andere ist nur Show und Schauspiel, die einzige wirksame Maßnahme ist die Sicherung der Binnengrenzen. Ansonsten wird der Ansturm anhalten und zwar so lang bis die Zustände in Deutschland so unerträglich sind, bis die Migranten selbst nicht mehr nach Deutschland wollen. Mit „Europa“ ist es dann aber vorbei, weil unsere Nachbarländer werden sich vor umherziehenden Migranten schützen wollen und ihre Grenzen zu Deutschland mit Sicherheit schließen.

        Die Frage ist allerdings, ob ihr die Bevölkerung einen weiteren Kurswechsel verzeihen würde. Ich glaube nicht, dafür hat sie sich zu sehr positioniert. Die Atomkraftfrage war bei weitem nicht so emotionalisiert wie die Flüchtlingsfrage jetzt. Sie hat sie auch nicht so zur Chefsache erklärt. Die Flüchtlingsfrage ist allerdings untrennbar mit ihr verbunden, das kann sie nicht mehr abwälzen. Ändert sie ihre Politik, dann verprellt sie automatisch auch ihre neuen Freunde von links. Ohne diese Freunde wäre sie schließlich jetzt schon weg, denn nur durch sie blieb sie populär. Auf der anderen Seite halte ich die von Merkel zur AfD verstoßenen Wähler für nicht mehr versöhnungsfähig. Es ist zu viel passiert, Merkel ist für sie nicht mehr vermittelbar. Ändert sie ihre Politik, wählen eher noch mehr Leute die AfD, weil es die Bestätigung bedeutet, dass es nicht nur die CDU nicht kann, sondern die AfD schon immer Recht hatte. Da wird das Original bevorzugt werden. Deshalb wird man jetzt bis zur Wahl auch keinerlei grundlegende Änderungen sehen, sondern man wird versuchen, lediglich mit rhetorischen Verschärfungen die Wähler bei der Stange zu halten. 2011 hat Merkel zwar ihren Kurs nach Fukushima kurz vor der Wahl verändert, in Prozenten hat sich das aber wenn überhaupt erst 2013 niedergeschlagen.

        Ich denke, Merkel ist nicht mehr zu retten, sie hat den Bogen überspannt und mit der Türkei ihr letztes Pulver verschossen. Die europäische Lösung funktioniert nicht und wird es wohl auch niemals geben. Aus dieser Nummer kommt sie nicht mehr raus. Die Frage ist nur noch, wann sie scheitert. Hält sie sich bis 2017, dann wird sie Deutschland vollends zu Grunde gerichtet haben und das ist leider keine Apokalypse. Im Idealfall fällt die CDU in Baden-Württemberg unter 30 Prozent (das würde ich nicht ausschließlich). Bei einem solchen Paukenschlag würde wohl die Partei rebellieren, denn dann hätte sie all ihre Argumente verloren. Selbst wenn sie sich dann noch halten kann und die Maßnahmen selbst anführt: Schon jetzt haben sich so viele Probleme angestaut, die ihr direkt zuzurechnen sind, dass sie keine Wahlen mehr gewinnen wird und die CDU ziemlich dumm wäre, es nochmal mit ihr versuchen.

        Die einzige Chance von Merkel ist, noch mehr Stimmen von Grünen und SPD abzusaugen, nur wird auch das zukünftig immer schwieriger werden. Nur wie sie das gleichzeitig mit einer Politikänderung, die unvermeidlich ist, schaffen kann, ist mir ein Rätsel.

      • In den Umfragen steht die CDU noch ganz gut da. Aber die Werte könnten tatsächlich in sich zusammenbrechen, insbesondere wenn Schlimmes nicht nur passiert, sondern auch in die Massenmedien dringt. Das wollte man bei Köln zuerst verhindern.

        Vielleicht setzt Frau Merkel darauf, dass unschöne Abschottung in fernen Ländern nicht so auffällt oder ihr nicht zugerechnet werden kann. Ich halte es durchaus für möglich, dass Herr Erdogan seine Grenzen gewaltsam schließt, wenn der Preis nur hoch genug ist. Auch wenn sich alle anderen europäischen Länder abschotten würden, könnte Deutschland weiterhin darauf verzichten. Dieser Verzicht belohnt jedoch eher Durchwinken als Abschotten anderswo.

      • Frau Merkel ist grundsätzlich alles zuzutrauen, da sie ihr Handeln nicht an einen Wertekanon ausrichtet, sondern allein am Machterhalt. Diese Frau hat es in einer radikalen Form geschafft, einerseits für alles und nichts zu stehen, um auf der anderen Seite alle linksideologischen Gesellschaftsexperimente ins Werk zu setzen. Durch die Brandmauer nach rechts und die Erfüllungspolitik nach links hat sie sich praktisch unangreifbar im Zeitgeist einbetoniert.

      • Ich meine, Opportunismus und Willkür unterscheiden sich allenfalls graduell in den Beweggründen und stehen keineswegs für unterschiedliche Charaktere. Meistens ist beides in einer Person anzutreffen.

      • Hier ist ein grundsätzlicher Unterschied gemeint. Die Opportunistin ist stark außenbezogen und orientiert sich daran, womit sie bei anderen erfolgreich ist, während das der Willkürherrscherin egal ist, wenn sie tut, was ihr gerade einfällt.

      • Hierin könnte man tatsächlich eine Progression, aber auch eine Änderung der Methode sehen. Das wiederum spricht weder für noch gegen die These der tatsächlichen Dauer des Machterhaltes. Wer lobt die Wette aus?

  9. Erdogan schließt vielleicht seine Grenzen, aber wenn dann direkt zu Syrien und nicht das Meer nach Griechenland (Merkel wird sowieso zahlen). Interesse an den Syrern und anderen Arabern im Land hat er ja nicht. Er hat es zwar bestimmt gerne, dass er momentan Europa in der Hand hat und Merkel einen hohen Preis abverlangen kann, aber gleichzeitig destabilisiert das auch sein eigenes Land. Vielleicht kommen dann tatsächlich weniger Leute über die Türkei nach Griechenland, aber nicht weil Merkel das so verhandelte, sondern weil es Erdogan selbst zu riskant wurde. Erdogan dürfte jedenfalls wenige Probleme mit Toten an der türkischen Grenze haben.

    Nur auch wenn die Türkei die Grenzen schlösse, dann gäbe es immer noch weitere Länder in Nordafrika. Zwar ist der Seeweg über die Türkei deutlich kürzer, aber man kann auch von Ägypten nach Griechenland oder von Lybien nach Italien. Das sorgt vielleicht dafür, dass es nicht für eine Millionenanzahl reicht, aber da Deutschland jetzt bereits völlig überfordert ist, reicht jeder weitere auch noch so geringe Zustrom dazu aus, die Situation weiter zu verschärfen. Die Todesopfer werden dann freilich wieder zunehmen, wenn von der relativ sicheren Route über die Türkei wieder andere Wege als Route dienen. Diese Todesopfer, die dann vermutlich wieder in die Tausende gehen werden, wurden zweifellos befördert durch das Prinzip der offenen Grenzen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie bereits vor Jahren Journalisten aus der Schweiz in deutschen Talkshows angefeindet wurden, nur weil sie diesen Zusammenhang hergestellt haben. Je mehr Menschen nach Europa gelassen werden, desto mehr werden auf dem Meer sterben.

    • Wenn Herr Erdogan die Grenze zu Syrien schließt, bricht der Flüchtlingsstrom irgendwann ab. Er könnte natürlich erst noch die Bewohner der türkischen Lager auf die Reise schicken.

      Es ist offensichtlich, dass die Politik von Frau Merkel mehr Flüchtlinge anzieht, die dafür ihr Leben riskieren, was leider in manchen Fällen tatsächlich zum Tode führt. Ein Todesrisiko von z. B. einem Prozent schreckt aber nicht wirklich ab, während es bei Millionen Flüchtlingen trotzdem Zehntausende Tote bedeutet. Mich erinnert das an makabre Filme über Todesspiele, wo Kandidaten für Geld oder Freiheit ihr Leben riskieren. Verhindern lässt sich das nur durch entweder eindeutig geschlossene Grenzen für Personen ohne Visum oder umgekehrt völlig offene Grenzen, wo jeder legal mit dem Flugzeug oder auch Schiff einreisen darf.

      • Dass der Strom dann wirklich abreißt, daran fehlt mir der Glaube. Er wäre reduziert, ja. Aber ich habe meine Zweifel, dass unter der offiziellen Million (+X, da kann man sicherlich 10-40% unregistrierte Illegale hinzufügen) so viele Syrer sind. Es gibt da ja keine belastbaren Zahlen, aber ich denke doch, dass es sehr viele falsche Syrer (auch wenn man keine Zahlen nennen kann) darunter gibt. Es ist aus deutscher Sicht völlig unmöglich nachzuprüfen, wer wirklich aus Syrien stammt (es haben ja alle gefälschte Pässe, selbst die Syrer selbst, weil sie anscheinend Angst vor Diebstahl haben) und selbst echte Pässe sind bei einem korrupten Land im Bürgerkrieg auf der Suche nach Geldquellen keine Garantie für die Wahrheit. Sprachanalysen mögen Hinweise geben, aber sind bei der Masse an Leuten doch längst nicht mehr möglich. Aus Österreich habe ich in den Medien jedenfalls von Flüchtlingshelfern arabischer Herkunft die Aussage vernommen, dass sich sehr viele Menschen als Syrer ausgäben, die es anhand ihrer Sprachgewohnheiten vermutlich nicht seien.

        Unter dem Strom werden viele Kriegsflüchtlinge sein, aber auch allerlei Leute, die im Leben wenig erreicht und nichts zu verlieren haben, die die aktuelle Situation schlicht ausnutzen. Wenn man sich die Bevölkerungszahlen (insbesondere die jugendliche Generation) in den arabischen Staaten ansieht, dann besteht da ein gigantisches Potenzial an „falschen“ Syrern. Diese könnten es problemlos weiter versuchen, dann eben über Ägypten oder Libyen, die Fluchtgeschichte kann man ja frei erfinden. Da genügen 0,1% der jungen Generation, die es von dort als falsche Syrer wagen und es reicht, um uns vor große Probleme zu stellen. Diese Straßenjungs sind vermutlich auch jene, die in Köln besonders stark vertreten waren, während die echte syrische Familie auf der Flucht sich wohl weniger erst mit Alkohol und Drogen berauscht, um dann danach so richtig die Sau rauszulassen.

      • Natürlich kommen viele, z. T. kriminelle Nichtsyrer als angebliche Syrer nach Deutschland. Das ist doch auch eine Folge der völlig verfehlten Flüchtlingspolitik von Frau Merkel. Wenn sie wirklich syrischen Flüchtlingen helfen wollte, würde sie diese von dort ausfliegen lassen. Wenn jedoch die Türkei ihre Grenze nach Syrien hermetisch abriegeln würde, wüsste man, dass von dort keine Syrer mehr kommen.

  10. Diese Ex-Verfassungsrichter sagen nur das, was die Mehrheit des Volkes denkt:
    Merkel hat Recht gebrochen!

    Wer die Grenzen offen hält, kann NICHT mehr ganz dicht sein!

    Ich wette, dass Merkel 2016 politisch nicht überleben wird.
    Der Druck wird immer größer.

    MERKEL MUSS WEG!

      • Es hat noch nie einen Regierungschef in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, gegen den der Druck und der Widerstand so groß waren. Merkel, einst Anführerin in der EU, ist heute dort vollständig isoliert! Noch traut sich niemand in der CDU zum „Königsmord“. Das kann sich nach den drei Landtagswahlen am 13.03. schnell ändern, wenn viele CDU-Politiker gerade im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 Angst um ihre Pöstchen bekommen! Ich gehe sogar davon aus, die aktuellen Umfragewerte für die AfD (Sa.-Anh. 15%, Ba.-Wü. 10%, RLP 8%) noch übertroffen werden, da viele Bürger bei Umfragen gar nicht zugeben, AfD zu wählen!

        Meine Sorge ist allerdings, dass nur Merkel geht, nicht aber ihre schlechte Politik, zum Beispiel wenn Flinten-Ursula Kanzler würde. Könnte nicht Friedrich Merz zurück kommen („Deutsche Leitkultur“!)??? Der hat doch mit Merkel noch eine Rechnung offen…..

      • „Es hat noch nie einen Regierungschef in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, gegen den der Druck und der Widerstand so groß waren.“

        Das sehe ich anders. Vor der Vereinigung war Helmut Kohl jedenfalls ebenso gehasst wie heute Angela Merkel.

      • Helmut Kohl wurde verspottet, aber nicht gehasst. Er hat vor der Wiedervereinigung (und danach) nicht wirklich viel geleistet, beging aber auch nicht so viele Fehler wie Frau Merkel.

  11. Der Art.16a des GG , Absatz 2 , ist eindeutig – das was hier schon seid Monaten praktiziert wird ist gegen unser Grundgesetz gerichtet und verstößt dagegen in eklatanter Form .

    • Eindeutig ist, dass sich nach Abs. 2 (fast) niemand auf Abs. 1 berufen kann. Dort steht jedoch kein explizites Verbot für die Bundesregierung, Menschen nicht trotzdem aus politischem Kalkül oder Gefühlsdüselei ins Land lassen zu dürfen. Das muss also anders hergeleitet werden, so wie es die drei Ex-Verfassungsrichter tun.

  12. Es sieht nun wohl doch so aus, als ob die öffentliche Debatte kippt und die Stimmung unter den Abgeordneten mit einem entsprechenden timelag auch. Nichtsdestotrotz habe ich heute – zum ersten mal in meinem Leben – dem MdB aus meinem Wahlkreis einen Brief geschrieben und ihn dazu aufgefordert ein Misstrauensvotum gegen Frau Merkel zu initiieren. Für mich ist die Flüchtlingspolitik nur der Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt nach der Energiewende, der Rettungspolitik und der völlig verfehlten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die politische Kultur hat stark gelitten in letzter Zeit und bewirkt zumindest bei mir eine zunehmende Entfremdung was politische Kommunikation anbelangt.
    Dass ein Brief etwas bewirkt, glaube ich nicht. Ein einzelner Brief ist mehr ein Akt der Psychohygiene. Aber es gibt mehr und mehr Aktionen dieser Art und ich würde mich freuen, wenn auch Sie und die Leser hier sich aktiv an Ihre jeweiligen Repräsentanten wenden. Diskussionen in Foren und bei Twitter sind ja nett, aber letzlich muss man auch irgendwie seinen Unmut und das wachsende Gefühl der Ohnmacht artikulieren und hoffen, dass eine entsprechende Masse endlich einen Wandel bewirken.

  13. Pingback: Schäuble will noch mehr Steuern und Palmer Enteignungen wegen Flüchtlingen | Alexander Dilger

  14. Pingback: Felix Austria führt Obergrenzen ein | Alexander Dilger

  15. Pingback: Merkel immer noch auf freiem Fuß - Alexander Heumann Blog - Die letzten Tage der BRD - eine ChronikAlexander Heumann Blog – Die letzten Tage der BRD – eine Chronik

  16. Pingback: Flüchtlingskrise und Verfassung – Heumanns Brille

  17. Pingback: Sollen wir die Lösung der Migrationskrise den Rechten überlassen? – Planet News Network

  18. Pingback: Erstmals auch Blogbeiträge an VG Wort gemeldet | Alexander Dilger

  19. Dr. Klaus Miehling: „Gewaltenteilung

    Dieser Begriff bedeutet, dass Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (Polizei) voneinander unabhängig sind. Tatsächlich jedoch ist in Deutschland eine Einflussnahme der Politik (d.h. der Legislative) auf die Rechtsprechung möglich.

    So werden die 16 Richter des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat auf zwölf Jahre gewählt. Diese Richter entscheiden bekanntlich, ob politische Entscheidungen gegen die Verfassung, d.h. gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Von wirklicher Unabhängigkeit kann also nicht gesprochen werden. Man stelle sich vor, ein normaler Angeklagter dürfte sich seinen eigenen Richter wählen! Es ist also nicht erstaunlich, dass das Bundesverfassungsgericht mit Maßregelungen der Politik eher vorsichtig ist.

    Beispielsweise wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die nach Beurteilung zahlreicher Juristen und auch ehemaliger (!) Verfassungsrichter rechtswidrige Asylpolitik gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Reicht sonst ein Anfangsverdacht, um Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig werden zu lassen, so genügten hier nicht einmal kompetente juristische Einschätzungen. Es ist offensichtlich, dass diese Verweigerung politische Gründe hatte, dass die Judikative in diesem Fall von der Legislative abhängig war.“

    • Die Exekutive ist die Regierung, der nicht nur die Polizei untersteht. In Deutschland sind Exekutive und Legislative ohnehin verschränkt statt getrennt, die obersten Gerichte sind es leider zunehmend auch.

  20. Pingback: Peters Neuigkeiten “ Rechtsstaat Deutschland? Eine ernüchternde Analyse “ 22.09.2018 | Wahrheit fuer Deutschland

  21. Pingback: Strafverfahren gegen VW-Spitze soll eingestellt werden – lebensphase

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..