Bremer Satzung für Zukunft nach Essen gekippt

Zuerst berichtete die Presse (bzw. eigentlich dpa) darüber: Abstimmung über Satzung: AfD verletzte Regeln für ‚demokratische Willensbildung'“. Dann tauchte auf einer obskuren Internetseite das trotzdem glaubhafte Urteil vom Bundesschiedsgericht mit gestrigem Datum zur in Bremen beschlossenen Bundessatzung auf. Es ist ein Fehler, dass die AfD bzw. der Bundesvorstand über solche Sachen nicht sofort als Erstes die eigenen Mitglieder offiziell informiert, sondern das frühestens nach einigen Tagen passiert.

In der Sache kippt das Bundesschiedsgericht die Bremer Satzung bzw. erklärt diese für

unwirksam und aufzuheben, soweit dieser Beschluss nicht spätestens auf dem nächsten ordentlichen Parteitag bestätigt wird.

Grund sind der doppelte Veranstaltungsort und vermutlich weitere Beschlussmängel, wobei die genaue Begründung noch aussteht. Rechtlich wackelig dürfte sein, dass

alle auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kreisebene erfolgten Beschlüsse, Entscheidungen und ordnungsgemäß durchgeführten Wahlen, die seit dem 31.01.2015 bis zur nochmaligen Abstimmung über die neue Satzung auf der Grundlage dieser Satzung getroffen wurden, in Kraft

bleiben. Wie kann eine nach Auffassung des Schiedsgerichts unwirksam beschlossene Satzung in dieser Form auch für die Zukunft fortgelten? Weiterhin gibt das Bundesschiedsgericht u. a. folgende Empfehlung ab, die rechtlich unverbindlich sein dürfte (und ebenfalls Fragen aufwirft):

Das Bundesschiedsgericht empfiehlt für den Fall, dass die Bestätigung der Satzung vom 31.01.2015 auf dem außerordentlichen Parteitag am 04./05.07.2015 in Essen zur Abstimmung gestellt werden soll, im Hinblick auf die in § 11 Abs. 19 Bundessatzung festgelegte mindeste drei Wochenfrist für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen eine 2/3 Mehrheit für die Entscheidung zu fordern, ob abgestimmt werden soll.

Dieses Urteil gilt jedoch, falls es niemand vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich angreift, und besagt im Klartext, dass die Bremer Satzung zukünftig nicht mehr gelten wird, wenn sie nicht noch einmal eine Zweidrittelmehrheit erhält. Es besteht allerdings ein Wahlrecht, ob in Essen oder erst auf dem nächsten ordentlichen Bundesparteitag über die Fortgeltung der Satzung abgestimmt wird. Bis dahin gilt sie weiter und für bereits erfolgte Wahlen etc. auch darüber hinaus bis zum Ende der Wahlperiode. Folgt man der Empfehlung und findet sich in Essen keine Zweidrittelmehrheit, um gleich über die Satzung abzustimmen, dann wird dort der neue Vorstand also nach der Bremer Satzung gewählt, die insbesondere zwei Sprecher vorsieht, von denen der zweite ab dem 1. Dezember 2015 zu einem gleichberechtigten Stellvertreter wird.

141 Gedanken zu „Bremer Satzung für Zukunft nach Essen gekippt

    • Das hängt vom Standpunkt ab. Die Art der Durchführung des Bremer Parteitags war das mutige Experiment einer jungen Partei, innerparteiliche Demokratie zu stärken, indem durch zwei Veranstaltungsorte, ein Novum in der deutschen Politik, jedes interessierte Mitglied Gelegenheit zur Teilnahme erhalten sollte. Das löste damals viel Euphorie und sogar freundliche Kommentare in einigen Medien aus. Manche Leute schwärmten schon von fünf oder mehr Veranstaltungsorten im ganzen Bundesgebiet, was ich mit dem Argument rechtlicher und technischer Unsicherheiten kritisierte.
      Jetzt ist dieses Experiment leider in der Tat gescheitert. Rückblickend war es ein Fehler, gerade bei dieser wichtigen Angelegenheit nicht auf Nummer sicher zu gehen. So ist das eben, wenn man keine Partei aus Berufspolitikern hat.
      Dass die Mitglieder solche Sachen oft zuerst aus den Medien erfahren ist allerdings ein ganz gravierendes und davon unabhängiges Problem.

  1. Hat das Schiedsgericht denn in der Sache recht oder ist es wahrscheinlich, dass ein ordentliches Gericht die Bremer Satzung als gültig anerkennt?

    • Die Urteilsbegründung steht noch aus und ich bin kein Jurist. Ich halte allerdings die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für weniger problematisch als diese seltsame Form der teilweise recht langen Fortgeltung. Am einfachsten wäre es, wenn in Essen nochmals eine Zweidrittelmehrheit für die Bremer Satzung stimmen würde. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Politisch am klügsten wäre es zumindest für Herrn Lucke, daran in Essen gar nicht zu rühren und im Herbst dann nochmals über die Satzung abstimmen zu lassen. Wenn sie dann nicht bestätigt wird, hat er trotzdem die gewünschte Vorstandsstruktur bis zur Bundestagswahl. Was danach passiert, weiß heute ohnehin noch niemand.

      • Ich stimme zu und hoffe, Herr Lucke wird so klug sein, es so zu handhaben. So oder so wird es alle Probleme lösen, wenn man in Essen einen geschlossenen Bundesvorstand ohne die bekannten Störenfriede wählt. Egal ob Satzung oder Vorstand – in Essen ist eine größtmögliche Anwesenheit von Lucke-Anhängern erforderlich, woran uns dieses Urteil erinnert.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        der Tenor mutet jedenfalls sehr seltsam an und lässt eine eben so seltsame Begründung erwarten.

        Ich kenne den Klageschrift nicht, kann mir aber denken, dass dort ein konkreter Feststellungsantrag dahingehend gestellt wurde, dass der Satzungsbeschluss des Parteitages für unwirksam erklärt wird, was im Punkt 2 des Tenors wenn auch vollkommen inkonsequent zum Ausdruck kommt.

        Denkbar ist auch ein Unterlassungsantrag, der die Anwendung der Satzung untersagt. Dabei darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind.

        Genau das ist im Urteil aber der Fall. Ich glaube daher nicht, dass der in allen Punkten vollkommen unbestimmte Tenor des Urteils den Anträgen entspricht, sondern vielmehr in Überdehnung des Grundsatzes, dass das Gericht an die Anträge der Parteien gebunden ist, die eigene Unentschlossenheit des Gerichts widerspiegelt.

      • Das Bundesschiedsgericht ist nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Ansonsten sehe ich das in diesem Fall ähnlich wie Sie.

      • Hallo Herr Dilger, ich habe den am 21.6. ausgefertigten Beschluss gelesen. https://twitter.com/tilsteff/status/613035868077604864 Dass bis dahin gefassten Beschlüsse weiter gelten, ist ja dort formuliert. Dass nach der dennoch formal nicht korrekt bestätigten Satzung jetzt eine so folgenreiche Entscheidung wie die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgen kann, davon steht da nichts.

        Die AfD fällt damit doch auf die Berliner Satzung zurück? Bis ein ORDENTLICHER Bundesparteitag die Bremer Satzung bestätigt.

        Könnten Sie mich aufklären? Vielen Dank.

        Viele Grüße

      • Bitte lesen Sie das im Blogbeitrag verlinkte vollständige Urteil (ohne Begründung) und meine Ausführungen dazu. Es ist explizit vorgesehen, dass der Vorstand jetzt auf Grundlage der Bremer Satzung gewählt werden kann, wenn nicht vorher über die Satzung abgestimmt wird.

      • Der Tagesordnungspunkt zur Abstimmung wurde vor der 3-Wochenfrist zur Tagesordnung eingereicht(Bundesseite Antragsbuch Seite 44). Bedeutet einfache Mehrheit (nicht 2/3) um als Tagesordnungspunkt abgestimmt zu werden.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Das Bundesschiedsgericht ist nicht an die Anträge der Parteien gebunden“.

        Das kann ich nicht beurteilen. Ich vermute allerdings, dass die Parteien üblicherweise gemäß § 1051 ZPO die Geltung der ZPO als anwendbares Recht vereinbart haben. Dann wäre § 308 ZPO anzuwenden.

    • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

      „Am einfachsten wäre es, wenn in Essen nochmals eine Zweidrittelmehrheit für die Bremer Satzung stimmen würde.“

      In Essen findet doch gar kein ordentlicher Parteitag statt.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Es kann auch ein außerordentlicher Bundesparteitag über die Satzung entscheiden.“

        Das ist richtig, nur nicht im vorliegenden Fall. Die Begründung dazu hat Herr Wilhelm geliefert.

      • Das ist nicht so, weil fristgerecht der Antrag gestellt wurde, über die Bremer Satzung komplett abzustimmen. Allerdings ist nicht zu sehen, weshalb empfohlen wird, über die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes mit Zweidrittelmehrheit abzustimmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit, für die eigentliche Satzungsabstimmung ist dann die Zweidrittelmehrheit erforderlich.

      • Hallo Herr Dilger,

        verstehe ich den Beschluss des BSG und Ihren Beitrag hier recht, dass beim Parteitag in Essen der Bundesvorstand nach der Bremer Satzung gewählt wird, weil der Begriff „unwirksam“ nicht die sofortige Außerkraftsetzung derselben bedeutet? Wenn aber der Parteitag die neue Satzung nicht mit 2/3 billigt, der Vorstand dann nach der Berliner Satzung gewählt wird?? Ist das so?

      • Die seltsame Rechtskonstruktion des Bundesschiedsgerichts ist die, dass der Beschluss der Bremer Satzung unwirksam ist, wenn er nicht bestätigt wird, und die Bremer Satzung bis zur Abstimmung darüber oder spätestens dem Ende des nächsten ordentlichen Parteitags in Kraft bleibt und auf ihrer Grundlage bis dahin erfolgte Wahlen etc. bis zum Ende der Amtszeit fortgelten. Also wenn in Essen zu Anfang über die Satzung abgestimmt wird, gilt das Beschlossene. Wird erst nach den Wahlen oder beim nächsten Parteitag abgestimmt, wird nach der Bremer Satzung gewählt.

  2. Das Urteil ist IMO rechtsirrtümlich, insoweit es die Fortgeltung der Bremer Satzung anbelangt. Ich hoffe, es wird vor einem ordentlichen Gericht per Eilantrag geklärt, ob das so Bestand haben kann.

    Und das BSG kann keinem BPT vorschreiben, womit er sich zu befassen hat. Das legt der selbst fest. Also kann es die Entscheidung auch nicht auf dne nächsten ordentlichen BPT verschieben. Die ‚Empfehlung‘ an den ao BPT bzgl. einer 2/3 Mehrheit für TO-Änderungen zur Satzung ist unbeachtlich. Es gilt vielmehr nach Berliner wie nach Bremer Satzung die einfache Mehrheit, um so einen Punkt auf die TO zu nehmen.

    Und im Antragsbuch zur TO auf Seite 44 steht

    „Der Bundesparteitag möge folgende Änderung der Tagesordnung beschließen:
    Einfügung eines neuen TOP 8: Beschluss über Bestätigung/Ablehnung der Satzungsbeschlüsse des Bremer Parteitages“

    Dieser Antrag ist passend formuliert und fristgerecht eingegangen. Die Funktionäre der Weckrufler laufen natürlich bereits Sturm, und ob gegen deren hysterisierte Gefolgsmassen eine einfache Mehrheit zu erzielen ist, darf bezweifelt werden.

    • Quatsch, Kommentare was Weckruf gut oder schlecht finden erübrigen sich. Antragsbuch zu TO beinhaltet auch noch:

      TO1 und TO4: “ Verschiebung TOP8 (Anträge zu Satzungen….) hinter TOP16 (Wahl von Richter….)“ oder auch TO8: „Streichung TOP8″

      TO13:“Verschiebung TOP 11(Aussprache…) hinter TOP16“

      Diese Anträge soll man unterstützen. Es ist sinnvoll sich auf BuVo- Wahl völlig zu konzentrieren!

      • Dann schauen wir doch mal an, wer da so mitgezeichnet hat bei diesen doch wirklich entsetzlich scheinheilig daherkommenden Anträgen. Mal beim ersten:

        Gert Widmann, Haupt-Antragsteller: als Kreissprecher abgewählt, Unterstützer der Deutschland- Resolution und des Mitglieder-Entmündigungsentscheids, Weckrufer

        Jan Rittaler: als Landesschatzmeister abgewählt, Unterstützer der Deutschland- Resolution und des Mitglieder-Entmündigungsentscheids, Weckrufer

        Ronald Geiger: als stv. Landessprecher nicht wiedergewählt, Unterstützer der Deutschland-Resolution, Initiator des Mitglieder- Entmündigungsentscheids, Weckrufer

        Nun ja. BTW, alle drei würde ich politisch als marktradikal/neoliberal verorten. Geiger und Rittaler sind übrigens langjährige FDPler. Davon gibt es viele in der AfD, wie auch unseren Gastgeber hier. Aber der macht auf mich, anders als die oben genannten, nicht den Eindruck, dass er sich aus der AfD eine Art deutsche Tea Party basteln möchte.

  3. Das Urteil erscheint mir wenig geglückt.

    1. Man hat die Büchse von Pandora geöffnet, nämlich eine doppelte Rechtslage geschaffen.

    a. Die Satzung soll ja als schwebend unwirksam gelten bis sie genehmigt ist.

    Schwebende Unwirksamkeiten bedeuten grundsätzlich Rechtsunsicherheit, denn für die Rechtsklarheit ist ein weiterer rechtlicher Gestaltungsakt, hier der klärende Parteitagsbeschluss, erforderlich. Solange die neue Satzung schwebend unwirksam ist, ist die alte schwebend wirksam.

    Das ist lustig.

    b. Das Gericht bestimmt zwar:

    „Aus Gründen der Rechtssicherheit bleiben alle auf Bundes-, Landes-, Bezirks und
    Kreisebene erfolgten Beschlüsse, Entscheidungen und ordnungsgemäß
    durchgeführten Wahlen, die seit dem 31.01.2015 bis zur nochmaligen
    Abstimmung über die neue Satzung auf der Grundlage dieser Satzung
    getroffen wurden, in Kraft. “

    Tatsächlich schafft dieser Passus nicht die gewünschte eindeutige Rechtslage. Was ist nämlich mit den Beschlüssen, Entscheidungen und Wahlen auf der Grundlage der alten Satzung, die ja nunmehr schwebend wirksam, solange die neue Satzung nicht endgültig rechtskräftig ist ?

    Werden z.B. Mitglieder nunmehr nach der alten Satzung stimmberechtigt aufgenommen, dann ist dies unproblematisch, wenn die Satzungsänderung nicht beschlossen wird. Wird aber die Satzungsänderung durchgeführt, dann stellt sich die Frage, ob sämtliche Beschlüsse, an denen das oder die Mitglieder teilhatten, hinfällig werden, denn die Entscheidungen wurden dann ggf. nicht nur auf der Grundlage der neuen Satzung getroffen.

    c. Im übrigen ist das Urteil auch problematisch. Normalerweise kann man den guten Glauben in eine Rechtslage schützen. Es werden Rechtsgeschäfte der Vergangenheit unter Gutglaubensgesichtspunkten der Rechtssicherheit wegen abgesichert.

    Aber hier wird ja nicht nur der gute Glaube auf die Rechtswirksamkeit einer Satzung, sondern auch die Hoffnung auf endgültige Rechtswirksamkeit geschützt. Das ist schon skurril.

    d. Last but not least, dürfte die Empfehlung so kaum haltbar sein. Die Empfehlung widerspricht dem Wortlaut des Urteilstenors und empfiehlt sich eigentlich schon deshalb nicht.

    Für die vorgeschlagene 2/3-Mehrheitsregelung ist zudem keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

    Was allenfalls mit viel Klimmzügen machbar wäre, das wäre die analoge Anwendung des §§ 11 Abs. 19 S. 3 Bundessatzunge n.F., § 12 Abs. 10 S. 2 a.F. “ Satzungsanträge, die aufgrund einer Empfehlung einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, können auch ohne Antragsfrist auf dem Parteitag zur Abstimmung gestellt werden.“

    Grundsätzlich gehört jede Satzungsänderung auf die Tagesordnung. Die Mitglieder müssen über das Anstehen solcher elementaren Grundsatzentscheidungen informiert sein. Richtigerweise sieht die Satzung eine Antragsfrist von drei Wochen vor. ( Wünschenswert wäre allerdings, wenn auch die Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern geregelt sein würde. ) Die Regelung in der Satzung regelt nicht den Fall, dass sich eine Rechtslage ändert und eine Satzungsänderung notwendig macht. Sie regelt lediglich den schwächeren Fall, dass eine Bundesbehörde ( ob die Beschränkung auf die Bundesbehörde in Anbetracht der Bedeutung der Bundessatzung auf die Landessatzungen Sinn hat, ist natürlich fraglich [ gemeint ist wohl die Empfehlung eines Bundeswahlleiters, der genau genommen nicht einmal eine Behörde ist ] ) eine Änderung in Anbetracht der Rechtslage empfiehlt.

    Allerdings kann möglicherweise davon ausgegangen werden, dass die Satzungsänderungskommission den Vorschlag unterbreitet hätte, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn ein Bundesschiedsgericht eine Satzungsänderung für notwendig erachtet. Es würde dann eine Regelungslücke bestehen.

    Richtigerweise hätte das Bundesschiedsgericht die widersprüchliche Empfehlung nicht ausgesprochen. Wahrscheinlich wäre es auch sinnvoller gewesen, das Bundesschiedsgericht hätte sich zeitlich eher zu einer Entscheidung durchgerungen. Wahrscheinlich wäre es auch sinnvoller gewesen, den Satzungsänderungsbeschluss ganz zu kassieren. Mir ist nicht so ganz klar, auf welcher Rechtsgrundlage es die Unwirksamkeit und nicht die Nichtigkeit annimmt.

    • Die diversen Spagate, die das BSG hier versucht sind wohl ein Ausdruck dessen, dass auch dieses selbst gespalten ist. Unterm Strich eine weitere Folge dessen, dass Lucke nie versucht hat, mit AfDlern anderer als seiner Ansicht Konsens und Kompromiss zu zerzielen. Es muss entweder gehen wie Lucke will, oder er lehnt es ab.

      Letztlich alles die Folge seiner persönlichen Defizite: Satzung gekippt, Mitglieder-Entmündigungsentscheid gekippt, Weckruf gekippt, Partei de facto gespalten. Unterm Strich Millionen Euro an Parteigeldern sinnlos verbraten, zigtausende von Parteimitgliedern sinnlos gegeneinander aufgehetzt.

      Es tut mir leid, so sehr ich Lucke einst geschätzt habe, aber die Ergebnisse seines Tuns haben ihn für eine Führungsaufgabe absolut disqualifiziert.

  4. Und soeben kam der Beschluss des BSG zum Weckruf rein. Ich fühle meine Rechtsauffassung rundum bestätigt:

    1. Die Satzungswidrigkeit der Vereinigung „Weckruf 2015 e.V.“ wird festgestellt.
    2. Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland wird angewiesen, die umgehende Auflösung der Vereinigung „Weckruf 2015 e.V.“ anzuordnen.

    • Sollte es nur 1 Mitglied des Weckruf geben, dass nicht AfD Mitglied ist, dürfte die AfD ein Problem bekommen. Selbst der Weckruf muß nichtprüfen ob das Mitglied auch AfD Mitglied ist.

      Nach einem umfangreichen Gespräch mit einem Juristen komme ich zu der Erkenntnis, dass das BSG der AfD keine guten Rechtsprüfer hat. Beschlüsse sind mehr als mangelhaft, so dass ein Umsetzen faktisch unmöglich ist.

      Der Verein beschließt wenn seine Auflösung und nicht irgend eine Partei. So viel Rechtswissen haben sogar Handlanger auf der Baustelle.

      • Der Weckruf hat etliche Mitglieder, die nicht in der AfD sind, darunter auch Juristen. Das Urteil ist sowohl im Ergebnis als auch der Begründung sehr angreifbar. Vielleicht blogge ich heute noch darüber, wenn die Diskussion hier nicht bereits alle Aspekte vorweg anspricht.

      • Sehr geehrter Herr von der Marwitz,

        der Irrtum der Wegrufer liegt darin, dass das Schiedsgericht doch nicht die Auflösung eines externen Vereins angeordnet hat. Die Entscheidung zielt, auch wenn etwas seltsam tenoriert, verständlicherweise auf das satzungswidrige Wirken dieses ominösen Vereins innerhalb der AfD.

        Schuld an der Verwirrung ist doch der Wegruf mit seinem Versteckspiel und der Verschleierung seiner wahren Eigenschaft als Konkurrenzunternehmung selbst.

        Wenn die Initiatoren nunmehr auf juristische Spitzfindigkeiten setzen, wird ihnen das innerparteilich wenig helfen. Dann wird die formale Feststellung der Unvereinbarkeit nicht lange auf sich warten lassen.

        Dem Vernehmen nach liegen Ausschlussanträge gegen die Initiatoren schon seit geraumer Zeit vor.

      • „[D]er Irrtum der Wegrufer liegt darin, dass das Schiedsgericht doch nicht die Auflösung eines externen Vereins angeordnet hat.“ Der Irrtum liegt bei Ihnen, denn genau das hat der entscheidende Bundesschiedsrichter verlangt: „Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland wird angewiesen, die umgehende Auflösung der Vereinigung ‚Weckruf 2015 e.V.‘ anzuordnen.“

      • Er wirkt nicht Satzungswidrig, sondern unterstützt Personen bei einer Wahl. Wo steht in der Satzung der AfD, dass fremde Vereine Personen ihrer Wahl, bei deren Wahl in einer Partei nicht unterstützen dürfen mit…eben auch Werbung ?

      • Liest man sowohl den Beschluss des BSG von heute durch und nimmt man sich sodann die Bundessatzung vor, dann wird schnell klar, dass dieser Beschluss des BSG zu einem garantiert nicht führen wird, ja, gar nicht führen kann:

        Zu einer Auflösung des Vereins WECKRUF2015 e.V.

        Da waren einige mal wieder anwaltlich sehr gut beraten.

        Gert Widmann
        http://www.afd-deutschland.info

      • Der BSG Beschluss hat bei meinem Juristen zu einem Lachanfall geführt. „Nehmen die da Drogen ?“ (im Bezug zu Schill^^)

        Der Beschluss ist so was von bescheuert, unfassbar. Wie will eine AfD je wieder glaubhaft beim Bürger Wahlkampf machen ?

        Ich würde gerne die Rechte der AfD an den Geschehnissen von 2013 – 2015 für einen Film kaufen. So ein Drehbuch von verbaler Slapstick Satire ist Gold wert.

  5. Mittlerweile hat ein Herr Germut Bielitz vom Bundesschiedsgericht angeordnet, daß der AfD-Bundesvorstand die umgehende Auflösung der Vereinigung „Weckruf 2015 e.V.“ anzuordnen hat.

    Der Unterhaltungswert der AfD nimmt von Tag zu Tag zu. Vielleicht könnte der Bundesvorstand bei dieser Gelegenheit auch die Auflösung der ?DU, der SPD und der anderen linken Parteien anordnen …

    • Es ist in der Tat fraglich (bzw. zu verneinen), ob das Bundesschiedsgericht die Auflösung eines rechtlich unabhängigen Vereins beschließen kann. Allerdings könnte es die Unvereinbarkeit mit einer AfD-Mitgliedschaft beschließen. CDU- und SPD-Mitglieder dürfen auch nicht zugleich AfD-Mitglieder sein.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts dürfte die Unvereinbarkeit implizieren, auch wenn diese nicht ausdrücklich tenoriert wurde.

      • Unabhängig von der Implikation kann das Schiedsgericht einer Partei nicht die Auflösung eines rechtlich selbständigen Vereins anordnen. Richtig wäre höchstens ein Unvereinbarkeitsbeschluss gewesen mit Fristsetzung, bis wann AfD-Mitglieder den Verein zu verlassen haben. Es fällt auf, dass es jetzt zwar mehrere und z. T. sehr schnelle Urteile des Bundesschiedsgerichts gibt, diese aber nicht sehr ordentlich ausgeführt sind.

      • Es stimmt, das BSG kann natürlich den Verein nicht auflösen. Es kann nur die Unvereinbarkeit feststellen. Daher wird Lucke natürlich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Das Tohuwabohu geht weiter.

      • An seiner Stelle würde ich kein Rechtsmittel dagegen einlegen, sondern den Beschluss so akzeptieren, zumindest für sich selbst. Wenn andere, insbesondere Nicht-AfDler, den Weckruf-Verein fortführen wollen, kann er das ohnehin nicht verhindern.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Es fällt auf, dass es jetzt zwar mehrere und z. T. sehr schnelle Urteile des Bundesschiedsgerichts gibt, diese aber nicht sehr ordentlich ausgeführt sind.“

        Da kann ich Ihnen nur zustimmen.

        In Bezug auf den Wegruf: das Gericht kann die Auflösung interner Strukturen anordnen. Sollte der Wegruf dieser Anordnung nicht nachkommen und sich darauf berufen, ein externer Verein zu sein, könnte dies aufgrund des Konkurrenzverhältnisses gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung kraft Satzung zum Verlust der Mitgliederrechte der Protagonisten führen. Ich hatte das in Bezug auf Herrn Lucke bereits ausgeführt. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Herr Lucke legal nicht mehr in Essen kandidieren kann.

      • Natürlich kann Herr Lucke in Essen legal kandidieren. Allerdings hat ihm das Bundesschiedsgericht jetzt bereits den dritten Knüppel zwischen die Füße geworfen.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Natürlich kann Herr Lucke in Essen legal kandidieren“

        Nach momentaner Lage kann er es nicht.

      • Ihre Behauptung ist falsch und Sie haben auch keinerlei Argument dafür. Wenn eine Mitgliedschaft im Weckruf für unvereinbar mit einer AfD-Mitgliedschaft und als sofortiger Ausschlussgrund erklärt worden wäre, dann hätten Sie vielleicht recht. Das ist aber gerade nicht der Fall.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        Eine Nichtbeachtung der Entscheidung, nach der es derzeit aussieht, dürfte objektiv ausreichen.

      • Sie kennen doch Lucke. Natürlich legt er Rechtsmittel ein. Der Anfang ist gemacht. Der Beschluss lädt allerdings geradezu dazu ein, da er nun mal nicht auf die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in AfD und Weckruf abstellt, sondern auf andere Aspekte, und zudem den Bundesvorstand zu etwas auffordert, worüber der gar keine Entscheidungsgewalt hat.

        http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-chef-bernd-lucke-will-weckruf-2015-nicht-aufloesen-13663938.html

      • Gibt es keine Regeln für ein Unvereinbarkeitsbeschluss? Der Weckruf beruft sich inhaltlich klar auf die Richtlinien der AfD…wenn Frau Petry Vorsitzende werden würde und ein Parteiprogramm beschlossen wird, dass sich vom Weckruf entfernt, könnte man sagen, dass es wie eine CDU und SPD Mitgliedschaft und daher unvereinbar ist…aber so, wenn man sich zur AfD bekennt und die gleichen Richtlinien hat? Warum verlangt man nicht die Auflösung der PP, die doch bspw. auch gern DVU und NPD Mitglieder aufnehmen will?

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Unmögliches kann nicht verlangt werden. Wie soll der Bundesvorstand einen rechtlich selbständigen Verein auflösen?“

        Das Bundesschiedsgericht verlangt nichts Unmögliches, sondern die Einstellung der Wegruf-Aktivitäten innerhalb der Partei. Der Wegruf hat sich doch ausdrücklich dagegen verwahrt, ein externer Verein zu sein, der in unzulässiger Weise auf die interne Willensbildung Einfluss nimmt.

      • Wer lesen kann, ist im Vorteil. Der Bundesschiedsrichter verlangt explizit die Anordnung der Vereinsauflösung durch den Bundesvorstand. Der Weckruf ist ebenso explizit ein unabhängiger Verein, der auch Nicht-AfD-Mitglieder hat.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Wer lesen kann, ist im Vorteil. Der Bundesschiedsrichter verlangt explizit die Anordnung der Vereinsauflösung durch den Bundesvorstand. Der Weckruf ist ebenso explizit ein unabhängiger Verein, der auch Nicht-AfD-Mitglieder hat.“

        Sie haben sich genauso wie die Wegrufer argumentativ verrannt.

        Einen externen Verein braucht natürlich niemand auflösen. Er muss dann eben nur sein AfD-Mäntelchen ablegen. „Ene, mene muh, raus bist du!“ Ganz Prima! Der Wegruf ist einem pawlowschen Hund auch gleich auch sofort übers Stöckchen gesprungen!

        Recht clever gemacht vom BSG-Richter. Und wer genau will das nun mit welchem Erfolg vor einem ordentlichen Gericht angreifen?

      • Sehr geehrter Herr de Grisogono,

        „Ein toller, ‚erfahrener‘ Schiedsrichter dieser Herr Bielitz“

        Also ein Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt. Was haben Sie dagegen fachlich vorzuweisen?

      • Es sitzen mehrere andere „Volljurist[en] mit der Befähigung zum Richteramt“ im Bundesschiedsgericht, die eine andere Meinung dazu haben…er muss nicht unbedingt fachlich schlecht sein, aber hier hat er ideologisch und damit unsouverän entschieden, was einen guten Richter nicht passieren sollte.

      • Herr „Schlegel“,
        Dieser armer Mensch war nie Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und hat alles was er theoretisch gelernt hat offensichtlich beim Snowboarding oder Biking längst vergessen. Wie Sie auch? Welche Tricks bereiten die Genossen jetzt?

    • Vielleicht wird Weckruf2015 erst jetzt geboren! Vernetzte Gruppen, besonderes in AfD-Ost, die durch Trickserei innerparteilich eine Rechtspopulistische Diktatur durchzusetzen versuchen, sollen nicht hoffen , dass gemäßigte und seriöse Mitglieder so etwas noch lange Mitmachen.

      • Sehr geehrter Herr de Grisogono,

        glauben Sie eigentlich selbst noch an diesen Propaganda-Müll?

      • Jetzt wird es um so wichtiger sein, der Mitte zu zeigen, dass man hinter der AfD steht, indem man nicht nur Weckruf Mitglieder wählt, sondern auch bekannte Persönlichkeiten, die nicht im Weckruf sind, aber mit Herrn Lucke vertrauensvoll zusammenarbeiten können, in den BuVo einbindet! Auch wenn man den Verein nicht auflösen muss (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-chef-bernd-lucke-will-weckruf-2015-nicht-aufloesen-13663938.html)…für Frau Petry ist es trotzdem ein Sieg, den sie auf den Parteitag verwenden wird…man darf ihr nicht noch mehr Munition geben!

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        verfolgen Sie meine Kommentare in diesem Blog und Ihre jeweilige Einschätzung dazu. Mit wenigen Ausnahmen haben Sie mich stets abgekanzelt, obwohl ich im Ergebnis Recht behalten habe.

        Sicher liegen Juristen manchmal daneben und Nichtjuristen sehen manche Dinge klarer. Und Berufsanfänger, die sich engagiert mit speziellen Themen beschäftigten, sind nicht selten versierter als so manch „alter Hase“. Das gilt insbesondere, umso spezieller die Dinge liegen. Ich würde Ihnen Ihre Kompetenz in juristischen Fragen als Nichtjurist daher auch nicht absprechen wollen.

        Was Sie in letzter Zeit aber an Kommentaren in die Welt setzen, verdient das Prädikat „Propaganda“ aber ganz sicher eher als meine Kommentare.

        Sie befinden sich vermutlich inzwischen voll und ganz in den Wegruf-Verteidigunsmodus?

      • Auch das ist unsachliche Propaganda von Ihnen. Wann waren Ihre von mir kritisierten Ausführungen auch nur einmal richtig? Bitte führen Sie ein konkretes Beispiel an.

      • An nationalliberal:

        „Jetzt wird es um so wichtiger sein, der Mitte zu zeigen, dass man hinter der AfD steht, …“

        Wer soll das noch glauben?

      • Schade, dass Herr Schlegel nicht zur FDP zurückkehrt…wie mehrfach angekündigt. Er will zwar immer sehr schlau sein…aber meistens sind seine Kommentare auch (wie er anderen Kommentatoren immer vorwirft) unsachliche Propaganda…bzw. greifen andere Mitglieder lediglich persönlich an…

      • @Schlegel Die Mitglieder des Weckruf stehen zur Mitte und AfD…er wurde gerade auch von Teilen der gemäßigten Mitte gegründet. Sie müssen sich damit nicht angesprochen fühlen…Ihnen kann man es eh nie Recht machen… ich habe das Gefühl, dass Sie gern andere Meinungen vertreten, um endlos diskutieren zu können.

    • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

      „Bitte führen Sie ein konkretes Beispiel an.“

      Nur zwei, die im Moment wesentlich sind:

      Sie haben den Geiger-„Mitgliederentscheid“ gegen alle juristischen Bedenken (von Arnim etc.) verteidigt. Meine Einwände und Gegenreden wurden abgekanzelt.

      Sie haben Wesen, Eigenschaft und Absichten des Wegrufes zuerst selbst kritisiert und dann geleugnet. Meine juristischen und ethischen Bedenken gegen diese „Partei in der Partei“ wurden und werden von Ihnen dagegen abgekanzelt.

      Ich könnte weiter ins Detail gehen, auch bezüglich der von Ihnen geleugneten Mitte in der AfD, aber ich fürchte, Sie werden es ohnehin nicht lesen und von vornherein anders sehen (wollen).

      • Das ist hier doch alles ausgiebig diskutiert worden und Ihre Argumente waren (zumindest für mich) einfach nicht überzeugend. Ihnen fehlt es vor allem an dem nötigen Differenzierungsvermögen. Sie sind pauschal gegen den von Herrn Geiger initiierten Mitgliederentscheid und den Weckruf, so dass Ihnen kein Argument dagegen zu blöde ist. Ich habe mich zu beiden differenziert geäußert, was in Ihrem simplen Weltbild dann als Zustimmung erscheint. Beide Schiedsentscheide dagegen habe ich vor allem wegen der fehlerhaften Begründung (und beim Weckruf auch wegen der angeordneten Vereinsauflösung statt -abgrenzung) kritisiert, was Sie ebenfalls nicht verstehen, weil es Ihnen nur auf die Ablehnung ankommt.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        Sie arbeiten mit Unterstellungen und falschen Antagonismen!

    • @ nationalliberal

      „Die Mitglieder des Weckruf stehen zur Mitte“

      Zur politischen? Ja, mehrheitlich dürfte das bei den Weckrufern so sein. Wie übrigens bei nahezu allen AfD-Mitgliedern.

  6. Da es mit TO34 (auf Seite 44 der TO-Anträge) einen fristgerecht eingereichten Tagesordnungspunkt zum Thema gibt, kann dieser also mit einfacher Mehrheit aufgerufen werden. Danach müsste dann nach meinem Verständnis diese Bremer Satzung mit 2/3 – Mehrheit bestätigt werden.

    TO 34
    Antragskategorie: Antrag zur Tagesordnung
    Titel des Antrages: Bestätigung/Ablehnung der Satzungsbeschlüsse des
    Bremer Parteitags

    Antragstext:
    Der Bundesparteitag möge folgende Änderung der Tagesordnung beschließen:
    Einfügung eines neuen TOP 8: Beschluss über Bestätigung/Ablehnung der Satzungsbeschlüsse des Bremer Parteitages

    Begründung der Antragsteller:
    Es steht aktuelle ein Schlichtungsvorschlag des Bundesschiedsgereichtes im Raum der vorsieht, die Gültigkeit der „Bremer Satzung“ über den kommenden Bundesparteitag hinaus von einem Beschluss auf ebendiesem Parteitag abhängig machen. Um einen solchen Beschluss fassen zu können, muss dieser gem. §32 BGB vorab auf der Tagesordnung stehen. Sollte eine solche Beschlussfassung hinfällig sein, kann der TOP in Essen wieder von der Tagesordnung genommen werden.

  7. Das heutige Urteil über den Weckruf2015 findes ich auch sehr widersprüchlich. Da der Weckruf ein eigener Verein ist, kann er nicht durch ein Dritte Person, außer dem Staat, aufgelöst werden. Dies können nur die Mitglieder selber machen.
    Zum anderen finde ich die Begründung interessant, dass im Weckruf Richtungsentscheidungen vorgenommen werden, die nur dem Bundesparteitag zustehen. Da der Weckruf kein Organ der AFD ist, kann der Weckruf ja keine Richtungsentscheidungen in der AFD vornehmen. Dies geht doch nur auf dem Beschluss auf dem Bundesparteitag und dort muss der Vorschlag des Weckrufs2015 seine Mehrheit finden. Da im Weckruf ja nur rund 20% der Mitgleider der AFD vereinigt sind, kann ja auch hier keine Mehrheit durch sich selbst erzeugt werden. Müsste in der Konsequenz dann nicht auch die Patriotische Plattform, Der Flügel etc verboten werden? Ist es grundsätzlich verboten, dass gleichgesinnte Parteimitglieder gemeinsam ein Richtungsentscheidung vorbereiten dürfen?

    M.E. setzt dieses Urteil die Serie der fragwürdigen Entscheidungen nach dem Urteil über den Mitgleiderentscheid und das Urteil über die Bremer Satzung (damit meine ich die vorrübergehende Wirksamkeit) fort.

  8. Das Urteil ist von einem einzelnen richter aus dem hampel-lager gefällt worden wenn ich recht sehe der vom gesamtgericht nicht ermächtigt war, oder? also doch wohl nicht so ganz ernst zu nehmen.

      • Also ein parteiischer Richter kann Urteile in seinem Sinn…gegen die Mehrheit seiner Kollegen… verkünden und diese können es nicht mit Mehrheitsbeschluss einkassieren? Also ein Querulant im Schiedsgericht kann eine ganze Partei lahmlegen, wenn er will?

      • Der Präsident des Bundesschiedsgerichts ist für solche Einzelbeschlüsse bei besonderer Eilbedürftigkeit zuständig, kann das jedoch delegieren. Gegen eine solche Einzelentscheidung kann dann das Bundesschiedsgericht insgesamt angerufen werden.

      • Es ist kein endgültiges Urteil sondern eine einstweilige Anordnung
        „Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dient der Sicherung gefährdeter Rechte und der Regelung eines vorläufigen Zustandes (§ 123 Abs. 1 VwGO )

        Beide Arten der einstweiligen Anordnung unterscheiden sich nicht nach ihrem möglichen Inhalt und auch nicht nach Verfahren und Verfahrensvoraussetzungen. Es ist deshalb nicht erforderlich, mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzugeben, welche Art der einstweiligen Anordnung begehrt wird. Das Verwaltungsgericht prüft, wenn es darauf ankommt, von Amts wegen, welche Art der einstweiligen Anordnung beantragt wird (§ 88 VwGO).

        Die einstweilige Anordnung ermöglicht nur vorläufige Sicherungen oder Regelungen. Die endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen.“

      • An die „Silberseite“:

        Vollkommen daneben!

        Einschlägig sind die §§ 1033, 1041 ZPO.

        Verfahrensregeln und anwendbares Recht richten sich nach §§ 1042, 1051 ZPO. Letzteres ist zwischen den Parteien verhandelbar.

      • @Dilger Einfach nur, weil ich neugierig bin… 🙂 Sie kennen sich immer so gut mit der Rechtslage aus…weil Sie in der AfD sind oder schon davor? Also kennen Sie sich sozusagen „nur“ vor allem mit dem Parteiengesetz aus?

      • Als Institutionenökonom forsche und lehre ich nicht völlig abstrakt über perfekte Märkte (die zu perfekten Ergebnissen führen, was jedoch ziemlich trivial ist), sondern berücksichtige wesentliche Institutionen, wozu insbesondere auch Gesetze gehören. In bestimmten Gebieten des materiellen Rechts kenne ich mich deshalb ziemlich gut aus, im formellen Recht hingegen kaum.

      • Und wenn man es nicht umsetzt, wer klagt dann ? Lucke AfD gegen Lucke Weckruf?

        Kann das BSG ein ordentliches Gericht anrufen um eine Umsetzung des Beschluss durchzusetzen ?

        Und wie will man nicht AfD Mitglieder, aber Weckruf Mitglieder ( die es garnicht gibt) zum Auflösen eines Verein bewegen.

  9. Das Bundesschiedsgericht der AfD ist zwar eine sportlich, freizeitliebende Kleinstvereinigung von einigen Personen, allerdings sind sie arg überfordert. Man hätte doch Sachverstand und Entscheidungshilfen anfordern können. Wir haben alleine in NRW doch wirklich einige Satzungsexperten wie Dilger und Wilhelm, die hier sicher unterstützend Aufklärung gegeben hätten, gerade bei solch schwieriger Ausgangslage. Man darf ja mal fragen, wer extern an der Entscheidung des BSG mitgewirkt hat.

    • Ein parteiischer Richter hat ein ideologisches Urteile in seinem Sinn…gegen die Mehrheit seiner Kollegen… verkünden! Vermutlich ist ihm auch egal, ob es angefochten werden kann…es geht um die Außenwirkung…Petry und Co. können jetzt behaupten, dass ein Richter auf ihrer Seite stand…wenn das Urteil einkassiert wird, wird man wieder von Verschwörungstheorien (von Henkel gekaufte Richter etc.) zurückgreifen und die Mitglieder glauben es, da viele an Verfolgungswahn leiden…

  10. Die Entscheidung des BSG zum Weckruf ist offensichtlich eine politische Entscheidung.

    Ich würde auf die Entscheidung entsprechend politisch reagieren. Ich empfehle, den Weckruf öffentlichkeitswirksam umgehend vereinsrechtlich zu konstituieren, einen Vorstand aus Nicht-AfDlern zumindest teilweise bestücken, und Klage öffentlichkeitswirksam an das zuständige Amtsgericht abreichen.

    Natürlich ist es blödsinnig, dass der Bundesvorstand den Weckruf auflösen soll. Dieser hat dazu keinerlei rechtliche Handhabe.

    Prozessrechtlich hätte der Weckruf beigeordnet werden müssen, denn es ist Unfug, dass über Rechte des Weckrufs entschieden wird, ohne dass der Weckruf an dem Verfahren beteiligt wird.

    Dem BSG-Schiedsrichter ist offensichtlich im Rahmen einer Petrymania jegliches Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit und jegliches Schamgefühlt abhanden gekommen, solch ein Urteil in der Art und Weise zu fällen.

    • Sehr geehrter Herr Wilhelm,

      ich hoffe, die Wegrufer folgen Ihrer Empfehlung. Damit wird die Sache zum einen ehrlicher, zum anderen aber auch klarer.

      Was soll Ihrer Meinung ein ordentliches Gericht entscheiden?

      Dass der Bundesvorstand der AfD den Wegruf nicht auflösen darf? Geschenkt!

      Dass der Wegruf mit der Satzung der AfD vereinbar ist? Wohl kaum!

      Und wer genau soll eigentlich eigentlich mit welchem Rechtsschutzbedürfnis auf Klägerseite auftreten?

      • Das BSG behauptet inzident, die Auflösung des Weckrufs veranlassen zu dürfen.

        Damit ist der Weckruf in seinen Rechten betroffen. Ich würde demnach eine Feststellungsklage abreichen, dass die AfD nicht befugt ist, die Auflösung des Weckrufs durchzuführen, ferner nicht befugt ist, derartiges zu behaupten. Ferner würde ich feststellen lassen, dass die AfD nicht befugt ist, zu behaupten, dass der Weckruf der Schiedsgerichtsbarkeit des BSG unterliegt.

        Da es keinen Unvereinbarkeitsbeschluss von Seiten der AfD gibt, gibt es kein Rechtsschutzinteresse von Seiten des Weckrufs auf Feststellung, dass ein solcher rechtswidrig sei.

      • Sehr geehrter Herr Wilhelm,

        „Damit ist der Weckruf in seinen Rechten betroffen. Ich würde demnach eine Feststellungsklage abreichen, dass die AfD nicht befugt ist, die Auflösung des Weckrufs durchzuführen, …“

        Ich sehe hier bereits kein Feststellungsinteresse, da die AfD ja tatsächlich einen außerhalb der Partei stehenden Verein nicht auflösen kann, womit die notwendige Ernsthaftigkeit fehlen dürfte.

        „Ferner würde ich feststellen lassen, dass die AfD nicht befugt ist, zu behaupten, dass der Weckruf der Schiedsgerichtsbarkeit des BSG unterliegt.“

        Welches Rechtsgut sollte hierdurch verletzt sein? Inwieweit sollte die bloße Behauptung justitiabel sein? Nicht jede unrichtige Behauptung begründet einen Unterlassungs- oder Feststellungsanspruch.

        „Da es keinen Unvereinbarkeitsbeschluss von Seiten der AfD gibt, gibt es kein Rechtsschutzinteresse von Seiten des Weckrufs auf Feststellung, dass ein solcher rechtswidrig sei.“

        Das sehe ich auch so.

        Aber auch im Falle eines tatsächlich getroffenen Unvereinbarkeitsbeschlusses wäre eine Klage auf Feststellung dahingehend, dass die AfD nicht befugt sei, die Unvereinbarkeit mit einem externen Verein zu beschließen, von vornherein unzulässig, jedenfalls aber unbegründet.

    • Sehr klug formuliert. Wäre ich Mitglied, dürfte sich die AfD und damit der BSG einen öffentlichen Gerichtsverfahren stellen. Lachhafter und unglaubwürdiger kann sich Justitz nicht mehr präsentieren. Schlimmer noch das ein Jurist von Storch und Pretzell HURRA schreien. Selbst im 1. Staatsexam müßten die von Ihnen gemachten Grundaussagen erlernt haben.

      • Juristen sind auch nur Menschen, die eine persönliche Meinung bzw. ideologische Überzeugungen haben und danach handeln 😉 Sollen sich Herr von Storch und Herr Pretzell ruhig lächerlich machen…so müsste auch das letzte Mitglied wissen, dass auf der Petry Seite wenig fachliche Kompetenz vorhanden ist…

  11. Professor Luckes vorerst letztes Eigentor:

    Der vom Wegruf gekaperte Bundesvorstand fordert das Bundesschiedsgericht auf, es möge eine „sofortige Aufhebung“ der Anordnung beschließen. Wie das gehen soll, steht leider nicht im Artikel:

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-chef-bernd-lucke-will-weckruf-2015-nicht-aufloesen-13663938.html

    Und ganz peinlich:

    Frau Trebesius beruft sich ganz sachkundig auf Artikel 9 Grundgesetz.

    • „Wie das gehen soll, steht leider nicht im Artikel“. Dafür steht es in § 20 Abs. 3 Satz 2 Bundesschiedsordnung: „Jeder Verfahrensbeteiligte kann binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung die Entscheidung durch das jeweilige Schiedsgericht beantragen.“

      Was haben Sie gegen die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit? Wir leben zum Glück nicht in einem Staat, wo Parteien oder deren Schiedsgerichte und Vorstände einfach so Vereine verbieten können.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Was haben Sie gegen die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit?“

        Ich bitte Sie, das ist doch nicht Ihr Ernst?

      • Herr Schlegel hat die DDR scheinbar noch nicht ganz aus seinem Kopf bekommen 🙂 Viele greifen auf DDR-Methoden zurück, wenn ihnen Meinungen und Entwicklungen nicht gefallen…

      • An nationalliberal:

        „Viele greifen auf DDR-Methoden zurück, wenn ihnen Meinungen und Entwicklungen nicht gefallen…“

        Und einige verstehen ganz einfach den Inhalt von Kommentaren nicht oder falsch und liegen in der Kategorie daneben.

      • Ich verstehe ihre Ausführungen wie Herr Dilger…wir sind natürlich zu dumm, um zu verstehen, was Sie uns sagen wollen…Können Sie bei ihrem Ego überhaupt noch laufen?

  12. Auch Gerichte können ultra vires handeln, so z. B. auch der EuGH, was man dagegen bei höchstrichterlichen Entscheidungen öffentlicher Gericht machen kann ist eine zweite Frage, aber hier scheint doch ein wirklicher Rechtsirrtum oder ein Mißbrauch des richterlichen Amtes vorzuliegen. Das Gericht hätte argumentieren können die Existenz des Weckrufes sei parteischädigend aber das hat es offenbar gar nicht, sondern ausschlaggebend waren formale Gründe. Kann eies solche Entscheidung überhaupt von einem Einzelrichter gefällt werden. War der Eilbedarf so groß. Doch wohl eher nicht. Aber but wenn man das Chaos noch größer machen will, dann ist das jetzt der richtige Weg. Essen endet vermutlich in einer Serie von Saalschlachten. Vielleicht wäre es diesmal sogar gut an zwei orten mit Mindestabstand von 10 Km. zu tagen.

  13. P.u.P. schweben nach dieser Entscheidung jetzt im 7. Himmel.
    Können denn die Parteien nicht bis zum BPT Burgfrieden schliessen?
    Die Entscheidung über das Wohl und Weh der Afd den Mitgliedern in einer demokratischen Wahl überlassen.
    Unser Verhalten reißt die Altparteien zu wahren Begeisterungsstürme hin.
    Nur wir können uns selbst vernichten.

    • Ja, die AfD steht leider kurz davor. Der Mitgliederparteitag in Essen muss die Entscheidung bringen, alles andere sind Ablenkungs- und Störmanöver. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Frau Petry gegen einen Mitgliederparteitag war und ist.

      • Ich sehe die Angelegenheit des Wegfalles von Weckruf in bezug eines Wahlerfolges von Petry in Essen zum Nachteil Petrys und nicht zum Vorteil. Es werden jetzt auch diejenigen zur Wahlurne schreiten, die bislang an Krücken gingen. Die Masse wird jetzt nach Bestrafung rufen. Ich, als Weckrufer, befürworte die Auflösung des Vereins, wenn die Ziele in Essen erreicht werden. Man muss auch verstehen, das sich in diesem unseren Verein diejenigen behaupten wollen, die sich bislang nicht behaupten konnten. Dieses wäre aber dann egal, wenn es letztendlich zielführend gewesen wäre zur Erfüllung der Sollsituation für Essen. Man muss die Massenhysterie jetzt nutzen. Wir haben noch 12 Tage Zeit.

  14. Jetzt mal Butter bei die Fische. Wer hat uns denn dieses ganze Theater eingebrockt?
    Lucke hat in Erfurt 2014 erkannt, dass er die Mitglieder nicht mehr manipulieren kann wie er will.
    Von da an ging der Zirkus los. Und läuft nun seit über einem Jahr Amok. Mit dem unappetitlichen Personenkult wird er sich vielleicht noch einmal über Essen retten, aber dies trägt nicht. Der soll seinen Weckruf zur Partei machen, sein Mandat ruhig mitnehmen und sich dann zukünftig mit der FDP um die liberaleren Inhalte kloppen. Dann kommt die AfD endlich voran. Dann hört er endlich auf, der von Lucke und Genossen provozierte Stillstand in der politischen Arbeit.

      • Danke.

        Nachdem Lucke belegt hat, dass er es nicht bringt, soll mir auch Frau Petry recht sein. Herr Pretzell – den Sie offensichtlich nicht ganz so toll mögen – nimmt ja Abstand von einer Kandidatur für den Bundesvorstand – kümmert sich also bekanntermassen um NRW, damit es dort weiter gut voran geht.

        Nebenbei: endlich mal einer, der nicht zwingend in der ersten Reihe stehen will. Diese Zurückhaltung im Interesse der Partei sollte noch viel öfter Beachtung finden.

        Stellen Sie sich eigentlich zur Wahl?

      • In NRW geht es wirklich gut voran, Herr Pretzell hat die AfD auf 2 % in den Umfragen geführt. Da geht noch etwas, bis die 0 % erreicht sind. Herr Pretzell ist übrigens der Einzige (den ich kenne), der auf allen vier Ebenen der Partei (Kreis, Bezirk, Land und Bund) im Vorstand war. Er wird auch wieder für den Bund antreten, wenn Frau Petry erste Bundessprecherin werden sollte (Herr Schlegel hat in die Wette dazu noch nicht eingewilligt). In dem Fall werde ich sicher nicht antreten.

      • „Herr Pretzell ist übrigens der Einzige (den ich kenne), der auf allen vier Ebenen der Partei (Kreis, Bezirk, Land und Bund) im Vorstand war.“

        Dann wird ihm mein Satzungsänderungsantrag zur Begrenzung der Ämterhäufung nicht gefallen. Sofern der denn in Essen überhaupt zur Abstimmung kommt. Was angesichts der Basismitgliederantrags- Abwehrstrategie aus beiden Lagern höchst fraglich ist.

      • Sehr geehrter Herr Prof. Dilger,

        „Herr Schlegel hat in die Wette dazu noch nicht eingewilligt“.

        Die Wette gilt. Sogar dann noch, wenn Sie mich hier aus dem Blog verbannen. Wenn Sie gewinnen schicke Ich Ihnen die Flasche Champagner an Ihre Universitätsadresse. Umgekehrt teile ich Ihnen Lieblingsgetränk und Adresse umgehend mit.

    • An Leckin:

      Die FDP nimmt Herrn Lucke genauso wenig wie zuvor dessen spiritus rector Herrn Henkel. Darauf können Sie sich verlassen.

      • Es bedauern viele FDP Mitglieder auf der Seite von Herrn Henkel, dass er in der AfD ist…Herr Henkel könnte ohne Probleme in die FDP eintreten.

      • Dann geht Lucke eben einfach wieder zur CDU, wenn seine Erweckungspartei scheitert. Die nehmen den sicher mit Kusshand. Der macht dann ein bisschen auf Euro Rebell und gut ist es. Allerdings wird er noch ein wenig üben müssen, wenn er das Niveau von Bosbach erreichen will.

  15. Die gelebte innerparteiliche Demokratie des Flügel: „Morgen Abend will der LV Thüringen uns drei , Oskar Helmerich, Jens Krumpe und mir unsere Mitgliedsrechte berauben,damit wir in Essen nicht mit abstimmen können.“

    • Frau Petry ist mit gleicher Strategie vor einem ordentlichen Gericht gescheitert! https://www.facebook.com/profile.php?id=100004268056012&hc_location=ufi

      „Öffentliches Gericht entscheidet gegen Frauke Petry!

      Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Dresden gegen den Landesvorstand der AfD Sachsen.

      Frauke Petry und der jetzige Landesvorstand der AfD, hatten mir die Mitgliederrechte erneut entzogen. Damit dürfte nun endgültig Schluss sein.
      Die einstweilige Verfügung gegen den Landesvorstand der AfD Sachsen ist Beispielhaft für andere laufende und zukünftige undemokratische Verfahren gegen unsere Mitglieder.

      Mit sofortiger Wirkung hat die öffentliche Gerichtsbarkeit dem ständigen Entzug der Mitgliederrechte in der AfD Sachsen Einhalt geboten.

      Der Landesvorstand hat damit schwerwiegend gegen Mitgliederrechte verstoßen.
      Die Kosten des Verfahrens obliegen der AfD und werden aus Mitgliederbeiträgen bezahlt.Vorraussichtlich weit mehr als 400€

      Das Amtsgericht stellt damit auch die vorgetragene monatelange Untätigkeit des Schiedsgerichts der AfD Sachsen fest, ohne die es nicht zu einer Verfügung hätte kommen müssen. (Wir baten mehrmals um Entscheidung)

      ________________________________________________________________
      Der Rücktritt von Dr. Dreher als amtierender Vorsitzender des Schiedsgerichts, insbesondere aus Gründen des Interessenkonflikts als stellvertretender Fraktionsführer, sollte daher selbstverständlich sein. Tut er das nicht, werden wir weitere gerichtliche und rechtliche Schritte ohne weiteres Anschreiben in Betracht ziehen.
      _________________________________________________________________
      Grader Rücken lohnt sich! „smile“-Emoticon

      Ich danke beispielhaft Roland Ulbrich für seine vorzügliche juristische Beratung als Partner in diesem und anderen Verfahren. Der Landesvorstand fängt an Gesicht zu verlieren, weil er zum allergrößten Teil nicht aus Fachleuten wie Hans Tillschneider und Jörg Urban besteht. Ein Team von begabten Fachleuten ist nicht nur der Schlüssel zum Erfolg einer Firma sondern immer beim Erreichen von Zielen unabdingbar.“

    • Ohne Hintergründe zu kennen, ist diese Ihre Nachricht wenig erhellend. Wer sind diese Leute, was ist vorgefallen, was wird gegen sie vorgebracht und von wem, wie lautet ihre Verteidigung usw.

      • Es geht um die 3 Abgeordneten im Landtag von Thüringen, die von Herrn Höcke aus der Fraktion ausgeschlossen bzw. hinaus gemobbt wurden…sie haben ihren Gewissen folgend letzte Woche im Landtag anders abgestimmt. Davon abgesehen, was die eigene Meinung zu Fraktionszwang ist…Warum sollen diese 3 Abgeordneten noch wie ihre Fraktion abstimmen? Einen Teil der Mitglieder haben sie hinter sich, da nicht jeder Fundamentalopposition will…

      • Sie sollen aus der AfD ausgeschlossen werden…bzw. ihre Mitgliedsrechte sollen wie bei Herrn Samtleben in Sachsen dauerhaft entzogen werden.

    • Das wäre dann das dickste Ei, welches gelegt werden würde. Dieser Herr Gentele, Helmerich und Krumpe müssen sich dem Parteiengesetz beugen, aber ehrlich gesagt, ich habe so etwas in meinem politischen Leben noch nie gesehen. Ich habe Herrn Höcke eben einen netten Brief geschrieben. Landessprecher Höcke weiß, dass diese drei ihn in Essen nicht wählen, deshalb will er diesen 3 morgen per Parlamentsbeschluss die Teilnahme am BPT in Essen verbieten. Hier sollte jeder aufstehen und protestieren.

      • Sie meinen einen Landesvorstands-, keinen Parlamentsbeschluss. Im Übrigen wäre eine solche Maßnahme rechtsmissbräuchlich.

      • Und da glauben noch immer einige Mitglieder, dass Frau Petry und Co. integrierend wirken und Herr Lucke der Böse ist, der eine „Führerpartei“ will…

  16. Herr Dilger Sie schreiben :
    Der Weckruf hat etliche Mitglieder, die nicht in der AfD sind, darunter auch Juristen.

    Lt. Dr.Hinrichs gibt es nur Bewerber, keine Mitglieder, nur die Gründungsmitglieder. Entweder Sie irren, oder Dr. Hinrich hat am 18.6. in Hamburg etwas unrichtiges gesagt.

      • JA. Heute mehrfach hinterfragt, da ich seit Sonntag je 2 juristische Verfahren (zivil und strafrechtlich) gestartet habe. Einmal ( also 2) gegen einen Abgeordneten eines Bezirk in Hamburg und eins gegen eine Journalistin.

      • @pavdm Doch nicht etwa Herrn Eckleben? Dem würde ich ein Verfahren gönnen 🙂

  17. Moin zusammen. Ich kann und will die internen Querelen im AfD nicht beurteilen, finde allerdings Herrn Höckes Versuche dissentierende Mitglieder von der Teilnahme am BuPa auszuschliessen mindestens spätstalinistisch! Gerade Herr Gentele macht mir einen politisch – auch für Sozialdemokraten – anständigen Eindruck! Herrn Höcke und Co möchte ich dieses Land hingegen nicht einen Sekundenbruchteil anvertrauen und in seinem Land möchte ich auch keinen Sekundenbruchteil leben! Gentele und Co ausschliessen zu wollen zeigt einmal mehr wie Höcke und Co denken! Beschämend und ich hoffe von Herzen, dass Gentele nicht weicht! Aber wir wissen leider auch: Only the good die young! Herzlichst, der linke Sozialdemokrat aus Bonn, Siebo M. H. Janssen.

  18. Lieber Herr Dilger. Bis auf Sarrazin, Buschkowski und Dohnany kann ich mir glücklicherweise auch keine Doppelmitgliedschaften AfD-SPD vorstellen! :). Herzlichst, Siebo M. H. Janssen.

  19. nationalliberal Sie fragen : Doch nicht etwa Herrn Eckleben? Dem würde ich ein Verfahren gönnen

    Ja Jens Eckleben für das verbreiten von Unwahrheit zu meiner Person, sowohl strafrechtlich ,als auch zivilrechtlich. Ebenso Renate Sandvoss. für Ihren Artikel zum Weckruf treffen am 18.6.

    Wissen Sie so lange ich meinen Spass mit diesen ganzen „Knalltüten“ vor Ort hab, ist alles o.k.Wenn die aber meinen, meine Person mit Unwahrheiten negativ an die Öffentlichkeit zu bringen, hört es auf.

    Wenn Prof.Lucke und andere sich so etwas gefallen lassen, deren Entscheidung. Mit mir nicht.Punkt. Ironie on : Ich habe meine königlich preusische Flagge ausgerollt — Ironie off.

      • Also ich kann dazu nur sagen, dass ich Mitglieder des Weckruf kenne, denen ebenfalls kein Einlass gewährt wurde, weil sie nicht angemeldet waren…diese Show von Herrn Eckleben war lächerlich

      • Ehr nicht, es war eine geschlossene Versmmlung. Die Frau Renate Sandvoss hat diese von uns vermutete (weil nicht öffentlich) Vertraulichkeit durch einen Bericht mit Unwahrheiten gebrochen.Um meiner Klage nicht zuwider zu handeln,
        korregiere ich lediglich falsche Sachverhalte.

        Da meine Klage im Bezug zu meiner Person steht, bin ich mir nicht sicher, ob es von Ihnen gewünscht ist, dass die Strafanzeigen an die STA hier veröffentlicht werden.

      • Wahrscheinlich sind die Details hier nicht so spannend. Dagegen könnten Sie einmal kurz auf diesen Kommentar von Herrn Wunsch antworten und was „ein anzunehmenderweise faktenbasierter Kern“ bei dieser Geschichte sein soll.

  20. Ich finde es beunruhigend, wie sich in den letzten Wochen die Freie Welt entwickelt hat, seit Frau von Storch sich deutlich gegen Herrn Lucke gestellt hat. Man könnte meinen, dass es die Parteizeitung der Petry-Seite geworden ist…

    • Weckruf2015 hat Manpower und Symphatien! Petry und Genossen eine breite, über Jahre aufgebaute Propaganda-Machinerie.

  21. Pingback: Bundesschiedsrichter will Weckruf verbieten | Alexander Dilger

  22. Noch mal zum Thema, und wie ich die Situation sehe:

    1) dieser TO-Antrag benötigt eine einfache Mehrheit, das kann auch die Versammlung nicht ändern, denn sonst müsste sie zuerst die Satzung ändern. Ein Kernargument für den Antrag ist, dass die Satzung VOR den Vorstandswahlen bestätigt oder gekippt werden muss, da sonst die Wahlergebnisse wenige Stunden später bereits wieder hinfällig sein könnten. Diesem Argument sollten sich nicht nur alle außerhalb des Lucke-Lagers sondern auch die hoffentlich zahlreichen vernünftigen unter den Weckrufern nicht verschließen können

    2) die Bremer Satzung muss dann mit 2/3 bestätigt werden. Aufpassen bei der Formulierung für diese Abstimmung, da muss mit Getrickse gerechnet werden. „Sind Sie dafür, dass die Bremer Satzung beibehalten wird, obschon das Bundesschiedsgericht sie für ungültig erklärt hat‘ mit Antwortmöglichkeit Ja und Nein wäre eine faire Formulierung.

    3) werden die 2/3 verfehlt, gilt ab der Bekanntgabe des Ergebnisses wieder die Berliner Satzung

    • Die einfache Mehrheit für Fragen der Tagesordnung ist in der Geschäftsordnung geregelt, nicht der Satzung. Doch auch dafür liegt wohl kein Änderungsantrag vor, so dass die Empfehlung des Schiedsgerichts gar nicht umsetzbar ist. Allerdings werden nach dem Urteil die Wahlen nicht hinfällig, wenn die Satzung später, sei es auf dem gleichen oder beim nächsten Parteitag, geändert wird. Dagegen kann es große Probleme geben, falls dieses Urteil keinen Bestand hat.

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